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Internet und Telefon
Treue Kunden sparen nicht
Mit Lockangeboten werben Telefon- und Mobilfunkanbieter um Neukunden. Wer zuschlägt, kann dabei kräftig sparen. Jetzt wird es aber auch für Bestandskunden einfacher, Rabatte rauszuschlagen.
27. Januar 2022
Ein Sofortbonus von 150 Euro, ein Router und Freimonate dazu: Solche Angebote für Telefon und Internet können Festnetzkundinnen und -kunden finden, wenn sie den Anbieter wechseln. Aber auch wechselwillige Mobilfunkkunden erhalten oft Boni und Prämien, wenn sie einen Vertrag bei der Konkurrenz unterschreiben.
Da lohnt es sich, regelmäßig den Anbieter zu wechseln, wie es Verbraucherschützer immer wieder empfehlen. Bei solchen Verträgen gewähren Anbieter ihren Neukunden hohe Rabatte, bestätigt auch Jan Wieseke, Professor für Sales Management an der Universität Bochum. Deshalb könne sich eine Kündigung für Kundinnen und Kunden lohnen.
Bleiben Sie doch noch ein bisschen
In den ersten zwei Vertragsjahren sind viele Preise fürs Internet, Telefon oder Handy rabattiert, weiß auch Arne Düsterhöft vom Verbraucherportal „Finanztip“. Erst anschließend wird es teurer. Das Kalkül dahinter: „Die Anbieter hoffen, dass die Kunden möglichst lange bleiben, weil ihnen der Aufwand für einen Wechsel zu hoch erscheint oder sie nach zwei Jahren den Vertrag vergessen haben.“
Wer seinen Vertrag schon lange hat, sollte sich definitiv wieder auf dem Markt umsehen. „Die Preise sind mit der technischen Entwicklung des Handynetzes deutlich gesunken oder die Verträge bieten mehr Leistung“, sagt Düsterhöft. Doch wer sich nicht rührt, zahlt den alten hohen Preis weiter. Dabei sind Kündigung und Neuabschluss recht einfach, vieles lässt sich online mit wenigen Klicks erledigen.
Nur ein Tag und keinen Tag länger
Etwas größer als bei der Mobiltelefonie ist der Aufwand beim Festnetztelefon oder Internet: Dort kann es nötig sein, dass ein Techniker kommen muss. Die Unternehmen sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Telefon, Mobilfunk oder Internet nicht länger als einen Tag unterbrochen sind. Das klappt aber oft nicht, wie eine Umfrage der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein 2019 gezeigt hat: Knapp zwei Drittel der Befragten berichteten, ihr Anbieter habe die Tagesfrist-Vorgabe beim Wechsel gerissen.
Künftig könnte sich das verbessern. Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die Anfang Dezember 2021 in Kraft trat, steht Verbrauchern in solchen Fällen nämlich eine Entschädigung zu. Gleiches gilt, wenn die Rufnummernmitnahme nicht auf Anhieb klappt.
200 Euro auf einen Schlag
„Wem sich der Wechsel nach zu viel Aufwand anhört, sollte sich seinen Stundenlohn ausrechnen“, sagt Düsterhöft. „Der ist phänomenal. Mit einem einzigen Vertragswechsel kann man durchaus 100 bis 200 Euro sparen.“
Trotzdem sollten auch treue Kunden zu hohe Preise nicht hinnehmen. Sie haben einen Trumpf im Ärmel: die Kündigung oder zumindest die Drohung damit. Die Anbieter sind oft bereit, ihre Bestandskunden in solch einem Fall mit Rabatten zurückzuerobern. Und seit Anfang Dezember 2021 können Kunden dieses Druckmittel jederzeit einsetzen.
Jeden Monat kann gekündigt werden
Denn nach der anfänglich vereinbarten Vertragslaufzeit von meist zwei Jahren dürfen sich Telekommunikationsverträge nur noch um einen Monat verlängern, wie das neue Telekommunikationsgesetz vorschreibt. Das gilt für Neuabschlüsse, aber auch für schon bestehende Verträge.
Außerdem sind die Anbieter nun verpflichtet, ihre Bestandskunden einmal pro Jahr darüber zu informieren, welcher der optimale Tarif für sie ist, gemessen am aktuellen Tarif. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Altkunden weiter in teuren Tarifen bleiben, obwohl es beim selben Anbieter längst günstigere Konditionen gibt.
Foto: Christin Klose/dpa-mag