• Kleinanzeigenbetrüger

    „Es kann jeden treffen“

    So tricksen Klein­an­zeigen­betrüger

Kleinanzeigen­por­ta­le haben Kon­junk­tur – doch wo viel ver­kauft wird, tum­meln sich auch Kri­mi­nel­le. Wer sich schüt­zen will, muss miss­trau­isch sein.

22. Februar 2022

Für 850 Euro hat ein Mann sein E-Bike zum Ver­kauf auf einem Klein­an­zei­gen­por­tal in­se­riert. Eine In­te­res­sen­tin mel­det sich per Mail, man wird sich einig, dann kommt eine Mail der „Royal Bank of Canada“: Eine Zah­lung über 1.150 Euro werde an den Ver­käu­fer frei­ge­ge­ben, wenn die­ser zuvor 300 Euro an die Spe­di­tion „Boyd Logistics LLC“ überweist.
So beschreibt ein Nut­zer sei­nen Fall in einem Ver­brau­cher­por­tal im Internet – und er ist bei wei­tem nicht der Ein­zi­ge. „Ich hätte nicht ge­dacht, dass es mich auch er­wischt.“ Wenn Kri­mi­nal­haupt­kom­mis­sar Hans-Joachim Henschel einen Satz immer wie­der hört, dann die­sen. „Es kann jeden tref­fen, alt, jung, Men­schen aus allen Ge­sell­schafts­schich­ten.“ Henschel ist beim Lan­des­kri­mi­nal­amt (LKA) Nie­der­sach­sen ver­ant­wort­lich für Cyber­crime-Prä­ven­tion.
Unter den Be­trugs­ma­schen sind ak­tuell sol­che mit er­fun­de­nen Spe­di­tio­nen und fin­gier­ten Mails von Zah­lungs- oder Ver­sand­dienst­leis­tern – wie beim Fall mit dem E-Bike. „Der an­geb­liche Käu­fer sitzt im Aus­land und kann die Ware des­wegen nicht selbst ab­ho­len“, schil­dert Henschel den Trick.

Die Sache mit den Trans­port­kosten

Der Betrüger gibt vor, ein Trans­port­un­ter­neh­men zu be­auf­tra­gen, das die Ware ab­holt. Teils er­hält der Ver­käu­fer ge­fäl­sch­te Mails von Ban­ken, Zah­lungs- oder Ver­sand­dienst­leis­tern wie Paypal oder DHL, die den Kauf glaub­haft machen sollen. Manch­mal wird auch mit dem An­walt ge­droht. Über­weist der Ver­käu­fer die an­geb­lichen Trans­port­kos­ten, wird der Kon­takt ab­ge­bro­chen, das Geld ist weg. Diese Masche kommt vor allem bei gro­ßen und hoch­prei­si­gen Waren wie Mö­beln oder Autos zum Einsatz.
Bei klei­ne­ren Ob­jek­ten wie Uhren oder Handys gibt es andere Tricks, die nicht min­der dreist sind. Der Ver­käu­fer soll die Ware etwa als Ge­schenk an einen an­geb­lichen Freund oder Ver­wand­ten des Käu­fers schicken und oben­drein teils noch Gut­haben­kar­ten für Online­shops oder Strea­ming­por­tale bei­le­gen. Das Geld für Ware und Kar­ten will der ver­meint­liche Käu­fer an­geb­lich vorab über­weisen.
Doch Geld sieht der Ver­käu­fer natür­lich nie. Ent­weder, weil der Be­trag von ge­ka­per­ten Kon­ten über­wie­sen und spä­ter zu­rück­ge­for­dert wird, oder weil die Zah­lung mit ge­fälsch­ten Mails von Be­zahl­dienst­leis­tern oder Ban­ken nur vor­ge­täuscht wird. „Manch­mal heißt es sogar: ‚Sag mir die Gut­schein­codes vorab‘“, er­klärt Henschel, quasi als Ab­siche­rung, falls das Paket ver­lo­ren geht.

Bei komi­schem Ge­fühl nach­for­schen

Vermeiden kann man sol­che Be­trugs­ver­suche, indem man die Kom­mu­ni­k­ation kon­se­quent über das Klein­an­zei­gen­por­tal lau­fen lässt und nicht auf an­de­re Mail-Adres­sen oder Mes­sen­ger aus­weicht. Auf den In­ter­net­sei­ten von Ver­brau­cher­zen­tra­len, Po­li­zei oder der Watch­list In­ter­net fin­den sich außer­dem ak­tuel­le Be­trugs­maschen. Wer ein ko­mi­sches Ge­fühl hat, kann dort nach­sehen, ob es schon ähn­liche Fälle gab.
Verbraucher soll­ten Käu­fer­schutz-Op­tio­nen nut­zen, wenn es um Ver­käu­fe mit Ver­sand oder an­geb­licher Ab­ho­lung durch Trans­port­dienst­leis­ter geht. „Bei Paypal gibt es kei­nen Schutz, wenn das Geld per ‚Freun­de und Fa­mi­lie‘ ver­schickt wird“, er­klärt Julia Rehberg von der Ver­brau­cher­zen­tra­le Hamburg.
Für die Paypal-Option „Ar­ti­kel oder Dienst­leis­tung“ wird zwar eine Gebühr fäl­lig, dafür be­kommt der Käu­fer aber auch sein Geld zu­rück, wenn er nach­wei­sen kann, dass die Ware nicht an­ge­kom­men ist oder der Ar­ti­kel nicht der Be­schrei­bung ent­spricht, er­klärt Rehberg.

Treuhänder­diens­te für Zah­lun­gen nutzen

Bei Ebay-Klein­an­zei­gen gibt es zudem die Op­tion „Sicher be­zah­len“, die aber noch nicht bei allen Ver­käu­fen zur Ver­fü­gung steht. Hier wird das Geld treu­hän­de­risch ver­wahrt, bis die Ware an­ge­kom­men ist. Auch das kos­tet eine Gebühr, außer­dem darf der Ver­käu­fer nur ver­sichert ver­schicken.
Die Mutter jeden Klein­an­zei­gen­be­tru­ges ist na­tür­lich der Vor­kas­se­be­trug: Man über­weist vorab, quasi ins Blaue hinein an den Ver­käu­fer und muss hof­fen, dass die­ser die Ware auch schickt, er­klärt Rehberg.
Bei allen Be­trugs­fällen gilt am Ende der Rat, es nicht etwa dabei be­wen­den zu las­sen, son­dern in jedem Fall An­zei­ge zu er­stat­ten, sagt Kri­mi­nal­haupt­kom­mis­sar Henschel. „Auch bei 20 Euro, auch, wenn es pein­lich ist.“
Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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