-
„Es kann jeden treffen“
So tricksen Kleinanzeigenbetrüger
Kleinanzeigenportale haben Konjunktur – doch wo viel verkauft wird, tummeln sich auch Kriminelle. Wer sich schützen will, muss misstrauisch sein.
22. Februar 2022
Für 850 Euro hat ein Mann sein E-Bike zum Verkauf auf einem Kleinanzeigenportal inseriert. Eine Interessentin meldet sich per Mail, man wird sich einig, dann kommt eine Mail der „Royal Bank of Canada“: Eine Zahlung über 1.150 Euro werde an den Verkäufer freigegeben, wenn dieser zuvor 300 Euro an die Spedition „Boyd Logistics LLC“ überweist.
So beschreibt ein Nutzer seinen Fall in einem Verbraucherportal im Internet – und er ist bei weitem nicht der Einzige. „Ich hätte nicht gedacht, dass es mich auch erwischt.“ Wenn Kriminalhauptkommissar Hans-Joachim Henschel einen Satz immer wieder hört, dann diesen. „Es kann jeden treffen, alt, jung, Menschen aus allen Gesellschaftsschichten.“ Henschel ist beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen verantwortlich für Cybercrime-Prävention.
Unter den Betrugsmaschen sind aktuell solche mit erfundenen Speditionen und fingierten Mails von Zahlungs- oder Versanddienstleistern – wie beim Fall mit dem E-Bike. „Der angebliche Käufer sitzt im Ausland und kann die Ware deswegen nicht selbst abholen“, schildert Henschel den Trick.
Die Sache mit den Transportkosten
Der Betrüger gibt vor, ein Transportunternehmen zu beauftragen, das die Ware abholt. Teils erhält der Verkäufer gefälschte Mails von Banken, Zahlungs- oder Versanddienstleistern wie Paypal oder DHL, die den Kauf glaubhaft machen sollen. Manchmal wird auch mit dem Anwalt gedroht. Überweist der Verkäufer die angeblichen Transportkosten, wird der Kontakt abgebrochen, das Geld ist weg. Diese Masche kommt vor allem bei großen und hochpreisigen Waren wie Möbeln oder Autos zum Einsatz.
Bei kleineren Objekten wie Uhren oder Handys gibt es andere Tricks, die nicht minder dreist sind. Der Verkäufer soll die Ware etwa als Geschenk an einen angeblichen Freund oder Verwandten des Käufers schicken und obendrein teils noch Guthabenkarten für Onlineshops oder Streamingportale beilegen. Das Geld für Ware und Karten will der vermeintliche Käufer angeblich vorab überweisen.
Doch Geld sieht der Verkäufer natürlich nie. Entweder, weil der Betrag von gekaperten Konten überwiesen und später zurückgefordert wird, oder weil die Zahlung mit gefälschten Mails von Bezahldienstleistern oder Banken nur vorgetäuscht wird. „Manchmal heißt es sogar: ‚Sag mir die Gutscheincodes vorab‘“, erklärt Henschel, quasi als Absicherung, falls das Paket verloren geht.
Bei komischem Gefühl nachforschen
Vermeiden kann man solche Betrugsversuche, indem man die Kommunikation konsequent über das Kleinanzeigenportal laufen lässt und nicht auf andere Mail-Adressen oder Messenger ausweicht. Auf den Internetseiten von Verbraucherzentralen, Polizei oder der Watchlist Internet finden sich außerdem aktuelle Betrugsmaschen. Wer ein komisches Gefühl hat, kann dort nachsehen, ob es schon ähnliche Fälle gab.
Verbraucher sollten Käuferschutz-Optionen nutzen, wenn es um Verkäufe mit Versand oder angeblicher Abholung durch Transportdienstleister geht. „Bei Paypal gibt es keinen Schutz, wenn das Geld per ‚Freunde und Familie‘ verschickt wird“, erklärt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Für die Paypal-Option „Artikel oder Dienstleistung“ wird zwar eine Gebühr fällig, dafür bekommt der Käufer aber auch sein Geld zurück, wenn er nachweisen kann, dass die Ware nicht angekommen ist oder der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, erklärt Rehberg.
Treuhänderdienste für Zahlungen nutzen
Bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es zudem die Option „Sicher bezahlen“, die aber noch nicht bei allen Verkäufen zur Verfügung steht. Hier wird das Geld treuhänderisch verwahrt, bis die Ware angekommen ist. Auch das kostet eine Gebühr, außerdem darf der Verkäufer nur versichert verschicken.
Die Mutter jeden Kleinanzeigenbetruges ist natürlich der Vorkassebetrug: Man überweist vorab, quasi ins Blaue hinein an den Verkäufer und muss hoffen, dass dieser die Ware auch schickt, erklärt Rehberg.
Bei allen Betrugsfällen gilt am Ende der Rat, es nicht etwa dabei bewenden zu lassen, sondern in jedem Fall Anzeige zu erstatten, sagt Kriminalhauptkommissar Henschel. „Auch bei 20 Euro, auch, wenn es peinlich ist.“
Foto: Christin Klose/dpa-tmn