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    Bauen in der Coronakrise

    Worauf Bauherren jetzt achten müssen

Trotz Corona­kris­e wird auf den meis­ten Bau­stel­len noch ge­ar­bei­tet. Pri­va­te Bau­her­ren müs­sen sich aber da­rauf ein­stel­len, dass es in den kom­men­den Wochen zu Ver­zö­ge­run­gen kommt. Was jetzt wichtig ist.

03. April 2020

Die Corona­kri­se be­trifft na­he­zu alle Be­rei­che. Aller­dings sor­gen die Maß­nah­men ge­gen die Aus­brei­tung des Virus noch nicht über­all für kom­plet­ten Still­stand. Auf den meis­ten Bau­stel­len etwa wird nach wie vor ge­ar­bei­tet. „Noch ist die Kri­se nicht kon­kret greif­bar“, sagt Erik Stange vom Bau­her­ren-Schutz­bund. „Bau­ver­zö­ge­run­gen wer­den aber in den kom­men­den Wochen zu einem Pro­blem wer­den.“ Pri­va­te Bau­her­ren soll­ten sich da­rauf ein­stel­len.
Grund für die Ver­zö­ge­run­gen: Vie­le Unter­neh­mer be­schäf­tig­ten Ar­beits­kräf­te aus den Nach­bar­län­dern, er­klärt Stange. Auf­grund der neuen Lage an den Gren­zen könn­ten der­zeit vie­le nicht mehr wie ge­wohnt zur Ar­beit kom­men. Ein wei­te­res Pro­blem zeich­ne sich bei der Ma­te­rial­ver­sor­gung ab. Der Bau­stoff­han­del sei vie­ler­orts ge­schlos­sen. „Da kommt es schnell zu Eng­pässen.“

Bauherr muss von Unter­neh­men in­for­miert werden

Kann ein Bau­unter­neh­men sei­ne Leis­tung nicht er­fül­len, muss der Bau­herr eine so­ge­nann­te Be­hin­de­rungs­an­zei­ge be­kom­men. „Das darf aber nicht nur ein kur­zer Zwei­zei­ler sein“, er­klärt Rechts­an­walt Lars Markmann von der Ar­beits­ge­mein­schaft Bau- und Immo­bi­lien­recht im Deut­schen An­walt­ver­ein. Der Unter­neh­mer müs­se viel­mehr ge­nau er­klä­ren, wa­rum sich die Ar­bei­ten ver­zö­gern. Die­se Be­hin­de­rungs­an­zei­ge soll­te im Zwei­fel von einem Ex­per­ten ge­prüft werden.
Sollten durch Ver­zö­ge­run­gen auch die ver­ein­bar­ten Fer­tig­stel­lungs­ter­mi­ne in Ge­fahr ge­ra­ten, muss der Bau­herr das eben­falls er­fah­ren. Da die Si­tua­tion der­zeit für alle Be­tei­lig­ten Un­sicher­hei­ten birgt, soll­ten Bau­her­ren sich am bes­ten mit ihrem Bau­unter­neh­mer in Ver­bin­dung set­zen. „Der Dia­log ist meist der beste Weg“, sagt Markmann.

Gewerke grei­fen in­ein­ander

Ist ein Archi­tekt an dem Bau­vor­ha­ben be­tei­ligt, muss die­ser die Pla­nung ent­spre­chend an­pas­sen. „Mit­un­ter grei­fen die Ge­wer­ke ja in­ein­ander“, er­klärt Markmann. So müsse etwa das Dach zeit­nah ge­deckt wer­den, wenn der Dach­stuhl fer­tig ge­stellt ist. An­sons­ten könn­te die­ser durch Wit­te­rung Scha­den neh­men. Gerade bei vor­aus­zu­se­hen­den Bau­ab­lauf­stö­run­gen müsse der Ar­chi­tekt den Bau­herrn hier­zu um­fang­reich beraten.
Aus Sicht von Stange ist jetzt wich­tig für Bau­her­ren: Es soll­te nur das ge­zahlt wer­den, was ver­trag­lich ge­re­gelt ist. Wer der­zeit eine Rech­nung be­kommt, soll­te prü­fen, wel­che Leis­tun­gen darin ab­ge­rech­net wird. Ge­zahlt wer­den soll­te mög­lichst nur für das, was auch tat­säch­lich er­bracht wurde.
 
Foto: Florian Schuh/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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