Achtung Wild!
Tipps der Öffentlichen zu Wildunfällen und Winterreifen
Wildunfälle verursachen jedes Jahr Schäden von rund einer Milliarde Euro. Die Öffentliche Oldenburg gibt Verhaltenstipps nach einem Wildunfall. Außerdem gibt es ab sofort eine neue Regelung für die Autobereifung im Winterhalbjahr.
In der Morgen- und Abenddämmerung begegnen sie sich in diesen Wochen hunderttausendfach: Berufspendler im Auto und Wildtiere auf Nahrungssuche. Rein rechnerisch kollidiert dabei nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) alle zwei Minuten ein Auto mit einem Tier. Die entstandenen Schäden kosteten die Versicherer 2023 erstmals mehr als eine Milliarde Euro. Der durchschnittliche Schaden nach einem Wildunfall betrug 3.850 (2022: 3.600) Euro. „Für diesen Anstieg gibt es zwei ganz wesentliche Gründe: Die Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen, sind teurer geworden und die Kfz-Werkstätten verlangen höhere Stundensätze“, ermittelte der GDV.
Fahrweise anpassen
Die Öffentliche Oldenburg rät Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und langsam fahren. „Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam: Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, so der Regionalversicherer.
Sollte es trotzdem zu einem Wildunfall kommen, gibt die Öffentliche ein paar Verhaltenstipps: Zunächst die Unfallstelle sichern mit Warnblinklicht und Warndreieck. Dann die Polizei benachrichtigen. Das Tier möglichst nicht anfassen. Fotos machen. Von Polizei, Förster oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Schließlich den Versicherer anrufen – und zwar bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. „Nach Wildunfällen entschädigt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung die Schäden“, so die Öffentliche.
Sollte es trotzdem zu einem Wildunfall kommen, gibt die Öffentliche ein paar Verhaltenstipps: Zunächst die Unfallstelle sichern mit Warnblinklicht und Warndreieck. Dann die Polizei benachrichtigen. Das Tier möglichst nicht anfassen. Fotos machen. Von Polizei, Förster oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Schließlich den Versicherer anrufen – und zwar bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. „Nach Wildunfällen entschädigt die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung die Schäden“, so die Öffentliche.
M+S-Reifen sind keine Winterreifen mehr
Zum bevorstehenden Winter informiert der Regionalversicherer auch noch über eine Änderung bei der Autobereifung. Seit dem 1. Oktober 2024 gelten M+S-Reifen nicht mehr als Winterreifen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen diese Reifen nicht mehr genutzt werden; sie werden behandelt, als wären sie Sommerreifen. „Wer bei Eis und Schnee mit ihnen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Außerdem drohen Einschnitte beim Versicherungsschutz der Kaskoversicherung“, erklärt die Öffentliche. Auf Nummer sicher gehen Autofahrer nur noch mit anerkannten Winterreifen. Sie sind am Alpine-Symbol (Schneeflocke und Bergzacken) zu erkennen.