Schäden in der Ferienwohnung
Wann die Haftpflichtversicherung zahlt
Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür finanziell geradestehen – entweder mit dem privaten Vermögen oder seiner Haftpflichtversicherung. Dieser rechtliche Grundsatz gilt auch im Urlaub, egal ob im Hotel oder der Ferienwohnung.
20. August 2024
Wann die Haftpflicht den Schaden übernimmt
Geht das Inventar der Ferienimmobilie zu Bruch, hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Urlauber, die das Malheur verursacht haben, sollten in diesem Fall einen Blick in den eigenen Haftpflicht-Vertrag werfen. Der Grund: Gemietete Sachen sind nicht standardmäßig in jeder Haftpflichtversicherung mitversichert. Häufig sind solche Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Allerdings bieten immer mehr Versicherer auch den Einschluss von Schäden an gemieteten Sachen bis zu einer reduzierten Versicherungssumme an. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel der Rotwein auf dem Teppich ausgelaufen ist oder der Vorhang in der gemieteten Wohnung abgerissen wurde. Vergleichbar dem Hausrat versteht man als Teil des Inventars alles, was nicht fest am Gebäude verbaut ist. Dazu zählt zum Beispiel ein Teppich, ein Fernseher oder eine Couch.
Allerdings bieten immer mehr Versicherer auch den Einschluss von Schäden an gemieteten Sachen bis zu einer reduzierten Versicherungssumme an. In diesem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel der Rotwein auf dem Teppich ausgelaufen ist oder der Vorhang in der gemieteten Wohnung abgerissen wurde. Vergleichbar dem Hausrat versteht man als Teil des Inventars alles, was nicht fest am Gebäude verbaut ist. Dazu zählt zum Beispiel ein Teppich, ein Fernseher oder eine Couch.
Tipp: Gemietete Sachen in Haftpflichtversicherung einschließen
Mieter einer Ferienimmobilie, die auch im Urlaub auf Nummer sicher gehen wollen, sollten in ihrer Haftpflicht Schäden an gemieteten Sachen und Einrichtungen in den Versicherungsschutz einschließen. Schäden an der Einrichtung des Hotels oder Ferienhauses müssen die Mieter dann nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
Welche Versicherung übernimmt die Schäden direkt am Ferienhaus?
Schäden an gemieteten Gebäuden sind in der Haftpflichtversicherung immer eingeschlossen – egal ob es sich um die Miet- oder die Ferienwohnung handelt. Wenn also in der gemieteten Ferienwohnung eine Tür zu Bruch geht oder der teure Fußboden durch einen Wasserschaden beschädigt wird, zahlt immer die private Haftpflichtversicherung. Als Teil des Gebäudes gilt alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist – zum Beispiel ein Fenster, das Parkett oder auch die Badewanne.
Wichtig: Damit der Haftpflichtversicherer den Schaden übernehmen kann, sollten Urlauber ihn umgehend informieren.
Schutz der Haftpflicht regelmäßig aktualisieren
Verbraucher sollten regelmäßig den Schutz ihrer Privathaftpflicht prüfen und eventuell anpassen - das gilt nicht nur für Schäden an gemieteten Sachen. In neueren Versicherungen sind häufig mehr Risiken versichert, ohne dabei zwangsläufig teurer zu sein – ein Gespräch mit dem Vermittler oder direkt mit der Versicherung lohnt sich also. Die private Haftpflicht versichert das finanzielle Risiko, das nach einem Schaden auf den Verursacher zukommen kann. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Quelle: GDV Medieninformation