• Viele Wildunfälle im April und Mai

    Viele Wildunfälle im April und Mai

Autofahrer soll­ten in den kom­men­den Wochen be­son­ders auf Wild­tie­re ach­ten. Nach Zah­len des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) ist die Ge­fahr eines Wild­un­falls im April und Mai höher als in jeder an­de­ren Jahres­zeit.

5. April 2024

„Mit der Zeit­um­stel­lung ist der Be­rufs­ver­kehr wie­der mehr in die Zeit der Däm­me­rung ge­rückt, wenn vie­le Wild­tie­re auf Nah­rungs­suche sind. Das be­deu­tet er­höh­te Kol­li­sions­ge­fahr“, warnt die stell­ver­tre­ten­de Haupt­ge­schäfts­füh­re­rin des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV), Anja Käfer-Rohrbach. Voraus­schau­en­des Fah­ren hel­fe, sich und an­de­re bei Wild­wech­sel nicht zu ge­fähr­den.
In Wald­ab­schnit­ten und an Feld­rän­dern soll­ten Auto­fah­rer be­son­ders in den Mor­gen­stun­den und wäh­rend der Däm­me­rung vor­sich­tig fah­ren und immer brems­be­reit sein. „Je höher die Ge­schwin­dig­keit, desto grö­ßer ist die Wucht, mit der Wild in den Pkw ein­schlägt“, so Käfer-Rohrbach. Trotz­dem seien ris­kan­te Aus­weich­ma­nö­ver nicht rat­sam: „Die Kol­li­sion mit einem an­de­ren Auto oder einem Baum ist in der Regel ge­fähr­licher als der Zu­sam­men­prall mit einem Wild­tier“, sagt Käfer-Rohrbach.  Ist ein Auf­prall nicht mehr ver­meid­bar, soll­te eine Voll­brem­sung mit fest­ge­hal­te­nem Lenk­rad er­fol­gen.
Wenn Fah­rer Wild­tie­re auf der Stra­ße sehen, soll­ten sie das Licht ab­blen­den, brem­sen und hu­pen – so kön­nen die Tiere in der Regel ver­scheucht wer­den. „Fern­licht oder die Licht­hupe soll­ten hin­ge­gen nicht ge­nutzt wer­den, da ge­blen­de­te Tie­re nicht weg­lau­fen, son­dern ste­hen blei­ben“, so Käfer-Rohrbach.
Quelle: GDV-Medieninformation

265.000 Wild­un­fälle pro Jahr

Im Jahr 2022 zähl­ten die deut­schen Kfz-Ver­siche­rer rund 265.000 Wild­un­fäl­le mit kas­ko­ver­sicher­ten Pkw. Dabei ent­stan­den Schä­den in Höhe von über 950 Mil­lio­nen Euro – fast 3.600 Euro pro Unfall.
Nach einem Wild­un­fall rich­tig ver­hal­ten 
  • Unfall­stel­le sichern: Warn­blink­licht ein­schal­ten, Warn­dreieck auf­stel­len. 
  • Die Polizei be­nach­rich­ti­gen. 
  • Ein ver­letz­tes oder ge­tö­te­tes Tier mög­lichst nicht an­fas­sen. Das Ber­gen des Tie­res ist Auf­gabe des Förs­ters oder Jagd­päch­ters. 
  • Fotos vom Unfall­ort, vom Tier und vom Fahr­zeug machen. Das ist hilf­reich für eine schnel­le Scha­den­be­ar­bei­tung. 
  • Eine Wild­un­fall­be­schei­ni­gung von Po­li­zei, Förs­ter oder Jagd­päch­ter aus­stel­len lassen. 
  • Den Versiche­rer an­ru­fen, bevor die Wild­spu­ren be­sei­tigt sind oder das Fahr­zeug re­pa­riert, ver­schrot­tet oder ver­kauft wird.

So sind Wild­un­fälle ver­sichert 

Schäden am ei­ge­nen Auto, die durch Haar­wild wie Rehe und Wild­schwei­ne ver­ur­sacht wer­den, be­gleicht die Voll- bzw. Teil­kas­ko­ver­siche­rung. Einige Ver­siche­rer haben ihren Schutz zu­sätz­lich auf Un­fäl­le mit be­stimm­ten wei­te­ren oder auch Tie­ren aller Art aus­ge­wei­tet. Auf den per­sön­lichen Scha­den­frei­heits­ra­batt hat ein Wild­scha­den kei­nen Einfluss.
Wer für sein Auto nur eine Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung ab­ge­schlos­sen hat und keine Kasko-Ver­siche­rung, muss die Schä­den an sei­nem ei­ge­nen Auto nach einem Wild­un­fall selbst zah­len. Im Jahr 2022 ver­zich­te­ten rund 11 Pro­zent der Auto­fah­rer auf den Schutz einer Kas­ko­versiche­rung.
Quelle: GDV-Medieninformation

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