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Dubios und überflüssig
Abzocke mit Online-Dienstleistungen
Es grenzt an Betrug: Im Netz tummeln sich viele „Dienstleister“, die Behörden-Services verkaufen, die kein Mensch braucht. So fallen Sie nicht darauf herein.
26. Oktober 2023
Führungszeugnis beantragen, Nachsendeauftrag stellen oder Schufa-Auskunft einholen: Viele solcher Dienstleistungen lassen sich längst online bestellen. Dabei sollte man aber genau darauf achten, dass man den Service auch direkt bei der jeweiligen Behörde oder dem jeweiligen Unternehmen bestellt, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Derzeit häuften sich Anfragen und Beschwerden zu fragwürdigen Angeboten. Denn wer im Netz nach einer bestimmten Online-Dienstleistung sucht, stößt schnell auf die „Angebote“ von Abzockern. Wer bei ihnen bestellt, erhalte „entweder überteuerte oder gar unbrauchbare Dokumente oder Dienstleistungen“, so die Verbraucherschützer.
Schon einmal ins Impressum geschaut?
Deshalb die goldene Regel: Immer ins Impressum der jeweilien Seite schauen und immer zurück zur Quelle der Dienstleistung gehen. Also etwa erst einmal auf der Seite der eigenen Kommune schauen, welche kostenlosen Online-Dienstleistungen dort angeboten werden.
Einige der Abzock-Unternehmen nehmen den Angaben zufolge auch Geld dafür, Anfragen nur an Behörden weiterzuleiten, erbringen die Leistung aber gar nicht selbst. Und wieder andere stellten statt des benötigten Dokuments am Ende lediglich Antragsinformationen aus. Eine beispielhafte Beschwerde, die bei der Verbraucherzentrale einging: Jemand, der einen Nachsendeauftrag stellen wollte, bekam auf einer Seite den Eindruck, bei der Deutschen Post gelandet zu sein und gab dort seine Daten ein. Am Ende die böse Überraschung: Er musste 109,90 Euro zahlen, obwohl die gleiche Dienstleistung direkt bei der Post nur 37,90 Euro gekostet hätte.
Twist mit dem Widerrufsrecht
Das Perfide an all diesen Maschen: Bei Bestellungen auf den dubiosen Seiten muss man in der Regel vorzeitig aufs Widerrufsrecht verzichten, sodass man ungerechtfertigte Beträge oder Wucherbeträge letztendlich tatsächlich zu begleichen hat. Dennoch sollte man immer versuchen, Rechnungen oder Mahnungen von Abzock-Unternehmen zu widersprechen – auch wenn man angeblich beim Bestellvorgang aufs Widerrufsrecht verzichtet hat, raten die Verbraucherschützer. Denn eventuell wurde gegen die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung verstoßen, die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft oder das Widerrufsrecht wurde zu Unrecht verweigert.
Hilfreich sei es in diesem Zusammenhang immer, Bestellungen durch Screenshots zu dokumentieren und E-Mails oder andere Nachweise für eine Rechtsberatung oder einen möglichen Rechtsstreit aufzubewahren.
Foto: Christin Klose/dpa-tmn