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Steuererklärung
Das müssen Abgabepflichtige wissen
Für Unternehmer und für immer mehr Rentner ist sie ein Muss. Und in vielen Fällen auch für Arbeitnehmer: die Steuererklärung. Mit dieser Hilfestellung geht sie leicht von der Hand.
21. April 2022
Auch wenn es keinen Spaß macht, eine Steuererklärung zu erstellen: Oft lohnt es sich, denn viele bekommen Geld zurück. „Laut dem Statistischem Bundesamt sind das im Schnitt pro Person 1.051 Euro“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.
Dabei müssen nicht alle zwingend eine Steuererklärung abgeben. Eine Pflicht besteht, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden. „Hierbei geht es beispielsweise um Einkünfte durch eine Nebentätigkeit oder um Mieteinnahmen“, so Bauer. Auch wer Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Genau wie all jene, die mehrere Arbeitgeber nebeneinander hatten, wenn ein Freibetrag beantragt wurde und der Arbeitslohn im Jahr 12.250 Euro – bei zusammenveranlagten Ehegatten 23.350 Euro – überstieg.
Apropos Ehegatten: Haben beide Arbeitslohn bezogen und ist einer der beiden in Steuerklasse V oder VI eingestuft, oder hatte sich das Paar für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. „Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise eine Ehe durch Tod oder Scheidung endet oder wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von einem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat“, so Bauer.
Steuererklärungen können komplett digital übermittelt werden
Formulare für die Steuererklärung kann man beim Finanzamt oder im Internet bekommen. Es ist aber auch möglich, die Erklärung papierlos ans Finanzamt zu schicken. Das geht über das elektronische Finanzamt Elster. Im Handel erhältliche Steuersoftware, Onlinetools oder Apps können zudem bei der Erstellung helfen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dann den Mantelbogen – hier gehören unter anderem Name, Geburtsdatum und Adresse hinein – ausfüllen. Außerdem die Anlage N für die Arbeitseinkünfte und die Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungen.
Belege müssen nicht mehr beigefügt werden
„Belege oder Aufstellungen sind der Steuererklärung nicht mehr beizufügen“, sagt Bauer. Erst auf konkrete Nachfrage sind sie dem Finanzamt nachzureichen. Ausnahme: Wer 2021 eine energetische Sanierung seines Wohnhauses hat vornehmen lassen, muss das in der neuen Anlage „Energetische Maßnahmen“ eintragen. „Außerdem ist die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters der Erklärung beizufügen“, erklärt Karbe-Geßler.
Termine beachten!
Wer verpflichtet ist, für das Jahr 2021 eine Steuererklärung abzugeben, hat dafür bis einschließlich 31. Juli 2022 Zeit. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu erstellen und merken, dass sie diesen Termin nicht einhalten können, sollten beim Finanzamt rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ansonsten droht ein Verspätungszuschlag!
Foto: Christin Klose/dpa-tmn