Swimmingpool kaputt: Welche Versicherung zahlt?

Fest instal­lier­te und be­to­nier­te Schwimm­becken kos­ten schnell meh­re­re 10.000 Euro. Eine teure In­ves­ti­tion, die rich­tig ab­ge­sichert wer­den sollte.

16. August 2024

Fest verbaute Pools kön­nen über die Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung ge­schützt werden

Welche Versiche­rung etwa Sturm- oder Hagel­schä­den über­nimmt, hängt von fol­gen­der Frage ab: Ist der Swim­ming­pool fest ein­ge­baut oder frei­ste­hend?
  • Als fest ver­baut gilt der Pool, wenn sich das Schwimm­becken min­des­tens zur Hälf­te im Erd­reich be­fin­det. Dann kann er op­tio­nal über die Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung mit­ver­sichert wer­den und ist so gegen Schä­den durch Feuer, Sturm oder Hagel ge­schützt - ge­nau­so wie das Haus auch. Tipp: Wer nach­träg­lich auf seinem Grund­stück einen Pool ein­baut, soll­te sei­nen Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rer darüber in­for­mie­ren.
  • Frei aufge­stell­te Schwimm­bä­der und Plansch­becken wer­den hin­ge­gen dem Haus­rat zu­ge­rech­net und sind dann im Rah­men der Außen­ver­siche­rung vorüber­ge­hend über die Haus­rat­police ge­schützt.

Poolabdeckungen sind eben­falls ge­schützt

Teure Pool­ab­deckun­gen, die sich mecha­nisch öff­nen und schlie­ßen las­sen, sind bei höher­prei­si­gen Pools häu­fig Stan­dard. Auch hier gilt: Ist die Ab­deckung fest ver­baut, kann die Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rung etwa für Schä­den durch Sturm oder Hagel auf­kom­men. Die Haus­rat­ver­siche­rung hin­ge­gen leis­tet für Schä­den an Ab­deckun­gen, die nicht fest ver­baut sind.

Natur­ge­fah­ren­schutz nicht ver­gessen

Egal ob fest oder frei­ste­hend, für beide Pool-Arten gilt: Der Bau­stein Ele­men­tar­ge­fah­ren soll­te so­wohl bei der Wohn­ge­bäu­de- als auch bei der Haus­rat­ver­siche­rung mit ab­ge­schlos­sen wer­den. Damit ist der Pool bei­spiels­weise bei Über­schwem­mun­gen durch Stark­regen oder Hoch­was­ser ge­schützt. An­ge­sichts zu­neh­men­der Ex­trem­wet­ter­er­eig­nis­se ist der Ele­men­tar­schutz für Eigen­tümer/-innen und Mieter/-innen äu­ßerst sinn­voll. Bei neuen Wohn­ge­bäu­de- und Haus­rat­ver­siche­run­gen wird der Ele­men­tar­bau­stein in der Regel auto­ma­tisch mit an­ge­boten.

Privathaft­pflicht für Was­ser­aus­tritt

Auch die pri­va­te Haft­pflicht­ver­siche­rung ist wich­tig, wenn etwa durch den Was­ser­aus­tritt des Pools bei Nach­barn Schä­den ent­ste­hen. Die Pri­vat­haft­pflicht­ver­siche­rung zählt zu den wich­tigs­ten Ver­siche­run­gen über­haupt. Sie zahlt, wenn Dritte durch ein Ver­se­hen zu Scha­den kom­men und be­wahrt damit im Ernst­fall vor dem fi­nan­ziel­len Ruin.
Quelle: GDV Medieninformation

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