• Blitze über Wohnhaus

    Blitzbilanz 2020

    Fallzahl auf Rekordtief, dennoch höhere Schäden

Trotz der nie­drig­sten Zahl an Blitz­schä­den haben die deut­schen Haus­rat- und Wohn­ge­bäu­de­ver­siche­rer im ver­gan­ge­nen Jahr er­neut mehr Ent­schä­di­gun­gen ge­leistet.

09. August 2021

Das zeigt die Blitz­bi­lanz 2020 des Ge­samt­ver­ban­des der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV). „Die Schadens­sum­me ist im Ver­gleich zu 2019 um 10 auf 260 Millionen Euro ge­stie­gen, ob­wohl es mit 200.000 Blitz- und Über­span­nungs­schä­den so we­ni­ge gab wie noch nie seit Ein­füh­rung der Sta­tis­tik 1998“, sagte GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Jörg Asmussen am Donnerstag in Berlin.
 
Jeder ein­zelne Scha­den kommt die Ver­siche­rer folg­lich im­mer teurer zu ste­hen. „Der Schaden­durch­schnitt liegt mit 1.300 Euro so hoch wie nie“, so Asmussen. Er führt die Ent­wick­lung auf die im­mer um­fang­reichere Ge­bäu­de­tech­nik zurück: „Die Häuser und Haus­halte sind tech­nisch im­mer bes­ser aus­gestat­tet.“ Nach einem Blitz­ein­schlag müssten häu­fig teu­re Heizungs- oder Jalousien-Steu­erun­gen re­pa­riert oder er­setzt wer­den, er­klärte Asmussen.

Welche Ver­siche­rung zahlt bei Blitz­schäden

Nach einem Blitz­ein­schlag über­nimmt die Wohn­ge­bäude­ver­si­che­rung Schä­den am Dach, Mauer­werk oder Über­span­nungs­schä­den an fest ein­ge­bau­ten elek­tri­schen Instal­la­tio­nen, wie Heizungs­steuerun­gen. Ge­deckt sind auch Auf­räum­ar­bei­ten und die Siche­rung des Grund­stücks. Schä­den an be­weg­lichem Eigen­tum in der Wohnung oder im Haus trägt die Haus­rat­ver­sicherung. Da­zu zäh­len etwa Com­puter, Fern­seher oder an­dere tech­nische Ge­räte.
 
Weitere Informationen finden Sie auf gdv.de.
Quelle GDV

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