• Bauen in Überschwemmungsgebieten

    In Über­schwem­mungs­ge­bie­ten wird zu viel gebaut

    Versicherer fordern Re­form des Bau­rechts

Der Anteil neuer Ge­bäu­de in hoch­ge­fähr­de­ten Über­schwem­mungs­ge­bie­ten ist im Ver­gleich zum Ge­bäu­de­be­stand nicht ge­sun­ken. Das geht aus Be­rech­nun­gen vom Ge­samt­ver­band der Deut­schen Ver­siche­rungs­wirt­schaft (GDV) hervor.

6. April 2021

Obwohl Wetter­ex­tre­me, wie Über­schwem­mun­gen, Stark­re­gen oder Ha­gel in Deutsch­land zu­neh­men, blei­ben die­se Fol­gen des Kli­ma­wan­dels bei der Raum­ord­nung und der Bau­pla­nung weit­ge­hend un­be­rück­sich­tigt. „Die Kri­sen von heute sind Fol­gen der Ent­schei­dun­gen von ges­tern. Wir müs­sen den Schä­den durch ex­tre­me Wet­ter­er­eig­nis­se auch im Bau­sek­tor vor­beu­gen“, for­dert GDV-Haupt­ge­schäfts­füh­rer Jörg Asmussen. „Eine An­pas­sung des Bau­rechts an die Fol­gen des Kli­ma­wan­dels ist un­ab­ding­bar.“ Nur so könn­ten die volks­wirt­schaft­lichen Schä­den der Zu­kunft durch Kli­ma­än­de­run­gen und Ex­trem­wet­ter­er­eig­nis­se ver­rin­gert wer­den.
 
Der über­wie­gen­de Teil der Be­bau­ungs­plä­ne wur­de zu einer Zeit be­schlos­sen, als vie­le wis­sen­schaft­liche Er­kennt­nis­se zu Ex­trem­wet­ter­la­gen und Kli­ma­wan­del noch nicht vor­la­gen. An­pas­sun­gen des Bau­ord­nungs- und Bau­pla­nungs­rechts ste­hen mit Blick auf die An­nah­men und Pla­nungs­er­geb­nis­se aus der Kli­ma­for­schung noch aus. „Das Bau­recht muss auf den Kli­ma­wan­del und seine Fol­gen aus­ge­rich­tet und ein Ma­na­ge­ment­sys­tem für kli­ma­wan­del­be­ding­te Ri­si­ken ein­ge­führt wer­den“, sagt Asmussen. Die Stra­te­gien von Bund- und Län­dern zur An­pas­sung an den Kli­ma­wan­del, bei­spiels­wei­se zur Ver­bes­se­rung der Ener­gie­ef­fi­zienz von Ge­bäu­den, grei­fen bis­lang zu kurz.
 
In ihrem „Po­si­tions­pa­pier für eine nach­hal­ti­ge Bau­ge­setz­ge­bung: Mo­der­ni­sie­rung des Bau­ord­nungs- und Bau­pla­nungs­recht“ for­dert der GDV unter an­de­rem in die Bau­ge­setz­ge­bung das Schutz­ziel „Klima­an­ge­pass­tes Bauen“ auf­zu­neh­men. „Klima­an­ge­pass­tes Bauen kann je­doch nur dann sinn­voll um­ge­setzt wer­den, wenn bei allen Bau­vor­ha­ben eine ver­pflich­ten­de Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung der Na­tur­ge­fah­ren und Ex­trem­wet­ter­er­eig­nis­se durch­ge­führt wird“, so Asmussen. Dazu müs­se ein öf­fent­lich zu­gäng­liches Geo­in­for­ma­tions­sys­tem ein­ge­rich­tet wer­den. Denn nur wenn die Ge­fah­ren al­len Be­tei­lig­ten be­kannt sind, kön­nen Pla­nung und Bau­aus­füh­rung kli­ma­an­ge­passt erfolgen.

Die wich­­tigs­­ten For­­de­­run­­gen zur Re­form des Bau­­rechts sind:

  • die Anpas­sung an den Kli­ma­wan­del als Schutz­ziel im Bau­ord­nungs­recht zu ver­an­kern,
  • eine ver­pflich­ten­de Ge­fähr­dungs­be­ur­tei­lung für Bau­wer­ke in Be­zug auf Kli­ma­fol­gen und Ex­trem­wet­ter­er­eig­nis­se ein­zu­füh­ren,
  • typische und wirk­sa­me Schutz­maß­nah­men und de­ren Qua­li­täts­merk­ma­le tech­nisch zu kon­kre­ti­sie­ren und zu stan­dar­di­sieren,
  • ein na­tio­na­les Ma­na­ge­ment­sys­tem für kli­ma­wan­del­be­ding­te Ri­si­ken ein­zu­füh­ren.

Naturgefahren-Check: Un­wet­ter­ge­fahr per Maus­klick er­ken­nen

Wichtige Bau­stei­ne zur Ver­mei­dung von Schä­den durch Wet­ter­ex­tre­me sind Auf­klä­rung und Prä­ven­tion. Aus die­sem Grund hat der GDV den „Natur­ge­fah­ren-Check“ ge­star­tet. Immo­bi­lien­be­sit­zer und Mie­ter er­fah­ren auf der On­li­ne­platt­form, wel­che Schä­den Un­wet­ter in der Ver­gan­gen­heit in ihrem Wohn­ort ver­ur­sacht haben. De­tails zur Ge­fähr­dung durch Fluss­hoch­was­ser lie­fert darüber hinaus der „Hoch­was­ser-Check“. Die­se Tools je­doch kön­nen ein zen­tra­les In­for­ma­tions­sys­tem der öffent­lichen Hand nicht er­set­zen. Asmussen: „Nun ist die Po­li­tik am Zug: Wie an­de­re Län­der soll­te auch Deutsch­land die vor­han­de­nen In­for­ma­tio­nen zu Na­tur­ge­fah­ren und kli­ma­ti­schen Ver­än­de­run­gen bün­deln und der Öffent­lich­keit in einem zen­tra­len On­li­ne-Sys­tem zu­gäng­lich machen.“
Quelle: GDV-Medieninformation

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