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    Ärger mit der Bahn

    Schlichtungsstelle vermittelt

Streiks, Un­wetter, Zug­aus­fälle: Bahn­fahren­de machen der­zeit einiges mit. Wer mit der Bahn um Ent­schä­di­gungen streitet, kann sich Unter­stützung holen – und zwar kosten­los.

07. Februar 2024

Wer Ärger mit der Deutschen Bahn hat, muss nicht gleich zum Anwalt gehen. Statt­dessen können Ver­braucher versuchen, eine außer­ge­richt­liche Lösung zu finden. Dabei hilft die Schlichtungs­stel­le für den öffent­lichen Personen­ver­kehr (SÖP). „Ein aktuelles Bei­spiel wäre etwa, dass der gebuchte Zug streik­bedingt aus­fällt und Reisende für ihre Fahrt einen Miet­wagen buchen“, sagt Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle. „Die Kosten für den Mietwagen und Sprit könnten Verbraucher dann im Rahmen der Schlichtung geltend machen.“

Direkte Einigung ist fehlgeschlagen

Das Ver­fahren ist für Ver­braucher kostenlos – lediglich Kosten für Kopien und Porto müssen sie selbst tragen. Eine Voraus­setzung ist: Das Verkehrs­unternehmen muss Mit­glied bei der SÖP sein. Das trifft im Fall der Deutschen Bahn zu. Zudem müssen Ver­braucher vor­her versucht haben, sich direkt mit dem Unternehmen zu einigen.
Die Deutsche Bahn schreibt auf ihrer Seite: „Wenn Sie mit der Ent­schädi­gungs­ent­scheidung nicht ein­ver­standen sind, wenden Sie sich mit Ihrem Einwand an das  Servicecenter Fahrgastrechte.“
Ist der Versuch einer direkten Einigung fehl­geschlagen, können Ver­braucher einen Schlich­tungs­antrag bei der SÖP stellen. Dies ist auch  online möglich – und durch­aus empfeh­lens­wert, weil über die Ein­gabe­maske bereits wichtige Fragen abge­klärt werden.

Forderungen und Empfehlungen

Die Schlichtungsstelle prüft den Antrag. Sind alle Angaben voll­ständig, schickt die SÖP ihn – mit Bitte um Stellungnahme – an die Deutsche Bahn weiter. Kommt daraufhin keine Einigung zustande, prüfen die Schlich­terin­nen und Schlichter in einem zweiten Schritt die Rechtslage neutral und unab­hängig. Auf dieser Grund­lage erarbeiten die Juristen dann eine schriftliche Schlichtungs­empfehlung. Und schicken diese den betroffenen Parteien, also Zugreisenden sowie der Bahn, mit aus­führ­licher Begründung zu. Stimmen beide Parteien dem Vorschlag zu, entsteht eine Rechts­ver­bind­lich­keit. In etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle lasse sich so eine Lösung finden. Der Schlichtungs­vor­schlag erfolgt meist inner­halb von 90 Tagen – also der gesetzlichen Frist.
Ver­brauchern stehen in jedem Stadium des Schlich­tungs­ver­fahrens weitere Rechtsmittel offen – also auch wenn die Schlichtung möglicher­weise doch scheitert, können sie noch vor Gericht ziehen.

Ansprechpartner und Schlichtungsstellen

Die SÖP ver­mittelt nicht nur bei Streit mit der Deutschen Bahn. Sie ist auch Ansprech­partner für Reisende, die etwa mit dem Flugzeug, Schiff, der Fähre oder etwa dem Fern­bus unterwegs sind. Den größten Anteil an SÖP-Schlich­tungs­anträgen machen Flug­reisen­de aus (über 80 Prozent). Ein Klassiker: Der Flug verspätet sich um mehr als drei Stunden. Der Reisende fordert von der Airline eine pauschale Entschä­di­gungs­zahlung in Höhe von 250 bis 600 Euro.
Auch wenn es um den öffent­lichen Personen­nah­ver­kehr geht – also Bus, Tram, U-Bahn – können Ver­braucher die SÖP kontak­tieren. Welche Unternehmen im Einzel­nen zu den über 400 Mit­gliedern gehören, steht in der  Mitgliederliste. In einigen Bundes­ländern gibt es dafür weitere Anlaufstellen: In NRW ist etwa die Schlichtungsstelle Nahverkehr (SNV) zuständig und in den Bundes­ländern Nieder­sachsen und Bremen die Schlichtungs­stelle  SNUB.
Übrigens: Weitere Schlichtungs­stellen etwa für die Bereiche Finanzen, Energie und Ver­sicherungen finden Ver­braucher beim  Bundesamt für Justiz . Gibt es keine branchen­spezi­fi­schen Ombudsleute, können sich Ver­braucher an die  Universalschlichtungsstelle des Bundes wenden.
Foto: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

Mail an "Wir sind Nähe"

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