Die Absicherung der Arbeitskraft bei der Öffentlichen Oldenburg
Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was passiert, wenn ich schwer erkranke, einen Unfall habe oder berufsunfähig werde? Der gesetzlicher Anspruch reicht hierfür nicht aus. Aber wie bezahle ich mein Haus, mein Auto, meine Altersvorsorge und viele andere Dinge, wenn ich kein Einkommen mehr beziehe?
Der Berufsunfähigkeitsschutz der Öffentlichen Oldenburg leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung den umfangreichsten Schutz.
Der Existenzschutz der Öffentlichen Oldenburg schützt Sie bei Beeinträchtigung bzw. Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.
Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Einkommen absichern können
- Einmalige Ausbauoption
- Kein Verweis auf andere noch ausübbare Berufe
- Verschiedene Anpassungsrechte
- Leistung bei Verlust von Grundfähigkeiten
- Leistung bei schweren Krankheiten
- Laufende Rentenzahlung oder einmalige Kapitalleistung
Unsere Tarife im Überblick
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Berufsunfähigkeitsschutz Premium (auch für Junge Erwachsene) |
Berufsunfähigkeitsschutz Komfort | Existenzschutz | |
Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit | |||
Leistung bei längerer Krankschreibung | |||
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit | |||
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit | |||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall | |||
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit | |||
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung | optional | ||
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme | optional | ||
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist, für voraussichtlich mindestens: | 6 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
Anfangshilfe (3 Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen 9 Monatsrenten) | |||
Einmalige Wiedereingliederungshilfe (6 Monatsrenten); nach mind. zweijähriger Berufsunfähigkeit | |||
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FAQ – die häufigsten Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft
- Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
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Die Absicherungshöhe im Existenzschutz sowie die Berufsunfähigkeitsrente darf max. 60% des Jahresbruttoeinkommens betragen.
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- Wann erhalte ich Leistungen aus meinem Vertrag?
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Berufsunfähigkeitsschutz:
Werden Sie während der Versicherungsdauer berufsunfähig, erfolgt - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - die Zahlung der versicherten Rente und eine Beitragsbefreiung des Vertrages, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf für mindestens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu mindestens 50 % nicht ausgeübt werden kann oder ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen unbefristet anerkennt.Existenzschutz:
Bei Verlust bzw. Beeinträchtigung von mindestens einer Grundfähigkeit des täglichen Lebens während der vereinbarten Versicherungsdauer - längstens für die vereinbarte Leistungsdauer - erhalten Sie eine Leistung in Form einer Rente oder einer einmaligen Versicherungssumme gezahlt.
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- Gibt es eine gesetzliche Absicherung?
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Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 geboren, bekommen Sie keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesentlich geringere Erwerbsminderungsrente. Im Vorfeld wird jedoch sorgfältig analysiert, wie viele Stunden Sie am Tag arbeitsfähig bleiben – egal in welchem Beruf:
- Wer mehr als sechs Stunden arbeitsfähig bleibt, hat keinen gesetzlichen Anspruch.
- Wer drei bis sechs Stunden arbeiten kann, bekommt die halbe Erwerbsminderungsrente.
- Wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente.
Ihr Vorteil im Fall der Berufsunfähigkeit:Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente verweisen wir Sie nicht auf einen anderen Beruf, den Sie stattdessen theoretisch ausüben könnten.
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- Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
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Es gibt die sogenannte Anfangshilfe (3 bis 9 Monatsrenten) und die Wiedereingliederungshilfe (6 Monatsrenten).
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- Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?
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Eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten liegt vor, wenn infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die fachärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate ununterbrochen eine Beeinträchtigung vorliegen wird.Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Gebrauch eines Armes, Gebrauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Autofahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleichgewicht, geistige Leistungsfähigkeit.
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