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Altersteilzeit und Co.
Der frühe Ruhestand muss gut geplant sein
Nicht jeder will oder kann bis 65 oder 67 arbeiten. Für den vorgezogenen Ruhestand gibt es verschiedene Optionen. Was dabei wichtig ist.
05. August 2022
Arbeiten bis 67? Viele Beschäftigte möchten gerne früher in Rente gehen. Und das ist möglich, denn nicht jeder muss bis zum regulären Rentenalter arbeiten. Es gibt verschiedene Wege, die eine Frührente ermöglichen. Erste Antworten auf wichtige Fragen gibt es hier:
Bis zu welchem Alter muss ich für die reguläre Altersrente arbeiten?
Alle, die im Jahr 1964 oder später geboren sind, müssen eigentlich bis zum vollendeten 67. Lebensjahr arbeiten. Die Jahrgänge davor können früher aufhören, ihr Eintrittsalter ist gestaffelt. So gilt beispielsweise für den Jahrgang 1957 die Grenze von 65 Jahren und 11 Monaten. Menschen mit Geburtsjahr 1960 dürfen laut „Finanztest“ (Ausgabe 07/2022) regulär mit 66 Jahren und vier Monaten in Rente gehen.
Welche Monate werden auf meine Rente angerechnet?
Das kommt darauf an, wann man die Rente beginnen möchte. Für eine vorgezogene Rente nach 35 Beitragsjahren werden viele Phasen im Leben angerechnet. „Das können neben Zeiten, in denen Arbeitnehmende sozialversichert beschäftigt waren oder freiwillig eingezahlt haben, auch Zeiten sein, in denen keine Beiträge gezahlt wurden“, sagt Max Schmutzer, Redakteur der Zeitschrift „Finanztest“. Dazu zählen zum Beispiel Studienphasen, Mutterschutz oder Zeiten, in denen jemand für seine Kinder zu Hause geblieben ist.
Wer eine Frührente nach 45 Versicherungsjahren in Betracht zieht, kann ebenfalls neben Beitragsjahren Phasen der Kindererziehung und ehrenamtliche Pflege anrechnen lassen, so Dirk von der Heide, Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Weitere Beispiele sind Kurzarbeiter-, Kranken- oder Verletztengeld. Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II zählen nicht dazu. Zwei Jahre vor Rentenbeginn werde auch Arbeitslosengeld I nur in Ausnahmefällen gewertet.
Frührente ohne Abschläge – was – muss ich wissen?
Wer es auf mindestens 45 Beitragsjahre bringt, kann abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Laut Samuel Beuttler-Bohn, Referent für Alterssicherung und Unfallversicherung des Sozialverbands VdK, ist bis zu zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter erlaubt. „Wer zwei Jahre früher Rente bezieht, zahlt dann auch keine Beiträge mehr an die Versicherung“, sagt Max Schmutzer. Die Altersrente falle daher später geringer aus. Das sei in der Regel aber kein Problem. „Die zusätzlichen Rentenpunkte können die zwei Jahre früher ausgezahlte Rente kaum kompensieren.“
Frührente mit Abschlägen – was ist zu beachten?
Wer 35 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann ebenfalls vorzeitig in Rente gehen. Allerdings fallen hier Abschläge an, und zwar 0,3 Prozent pro Monat. Ein Beispiel: Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. „Wenn entsprechende Arbeitnehmer dann mit 63 Jahren in Rente gehen möchten, müssen sie Abschläge in Höhe von 14,4 Prozent auf ihre Rente in Kauf nehmen“, sagt Samuel Beuttler-Bohn. „Diese Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden“, sagt Dirk von der Heide. Er rechnet vor: „Bei einer Bruttorente von 1.200 Euro im Monat mindert sich bei einem um drei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn die Monatsrente um 10,8 Prozent beziehungsweise um 130 Euro.“ Wer die Summe voll ausgleichen wolle, müsse insgesamt 29.200 Euro an Zusatzbeiträgen einplanen.
Wie sieht es mit dem Modell Altersteilzeit aus?
„Die Altersteilzeit ist nur auf Basis einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich“, sagt Samuel Beuttler-Bohn. Bei diesem Modell reduziert der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Jahre vor dem regulären Renteneintritt die Arbeitszeit und das Gehalt, meist um die Hälfte. „Der Arbeitgeber stockt die Hälfte des Gehalts um mindestens 20 Prozent des Regelarbeitsentgelts auf“, sagt Beuttler-Bohn. Zusätzlich bezahle der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge, brauche aber höchstens 90 Prozent der Beiträge einzuzahlen, die für das Regelarbeitsentgelt fällig wären.
Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn