Die Risikolebensversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Haben Sie gerade eine Familie gegründet, ein Haus gebaut oder überlegen Sie, sich selbständig zu machen? Wer trägt die finanziellen Verpflichtungen, wenn Sie als Hauptverdiener versterben? Sind Ihre Angehörigen in diesem Fall finanziell abgesichert?
Mit unserer Risikolebensversicherung sorgen Sie hierfür vor und entlasten somit finanziell Ihre Hinterbliebenen.
- Sofortiger Versicherungsschutz
- Flexible Vertragsgestaltung
- Mehrwert durch zusätzliche Leistungen
Risikolebensversicherung: unsere Produktmerkmale im Überblick
Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Konstante Summe | Fallende Summe | ||
Hinterbliebenenabsicherung durch eine Todesfallsumme | |||
Todesfallsumme
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Risikogruppe wählbar
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Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfalltod | |||
Zusätzliche Leistung bei Unfalltod
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Zusätzliche Leistung durch Überschussbeteiligung
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Kinder- und Heiratsbonus
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Einmaliges Umtauschrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung
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Zinslose Stundung der Beiträge
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Persönliches Anpassungsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung
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Verkürzte Beitragszahlung | |||
Optionale Produktmerkmale: | |||
Dynamische Anpassung der Beiträge
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Die Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente reicht nicht aus!
Die Witwen- bzw. Hinterbliebenenrente reicht nicht aus!
Einkünfte der Hinterbliebenen werden im Rahmen der Einkommensanrechnung auf die Rente angerechnet.
Das bedeutet: Je mehr der Hinterbliebene einnimmt, umso kleiner die Hinterbliebenenrente.
Das bedeutet: Je mehr der Hinterbliebene einnimmt, umso kleiner die Hinterbliebenenrente.
Noch unschlüssig, ob die Risikolebensversicherung zu Ihren Vorstellungen und Wünschen einer Hinterbliebenenabsicherung passt? Kein Problem, gemeinsam finden wir die richtige Absicherung.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Risikolebensversicherung
- Wie hoch sollte die Versicherungssumme generell sein?
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Wir empfehlen beim Abschluss einer Risikolebensversicherung eine Versicherungssumme in Höhe des Drei- bis Fünffachen des Jahreseinkommens zzgl. bestehender Verbindlichkeiten. Bei sich reduzierenden Verpflichtungen kann alternativ eine fallende Versicherungssumme vereinbart werden.
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- Gibt es eine Möglichkeit, Erbschafts- und Schenkungssteuer zu sparen?
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Mit einer sogenannten Überkreuzversicherung kann die Erbschaft- und Schenkungssteuer gespart werden.
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- Was passiert, wenn die Todesfallmehrleistung herabgesetzt wird?
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Sollte die bei Abschluss geltende Todesfallleistung gesenkt werden, haben Sie laut Bedingungen die Möglichkeit der Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung.
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- An wen wird im Todesfall gezahlt?
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Die Versicherungssumme (konstant oder fallend) wird im Todesfall der versicherten Person an den benannten Bezugsberechtigten ausgezahlt.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.