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Die OP- und Kran­ken­ver­siche­rung für Pferde

Wenn sich Ihr Pferd beim Aus­ritt ver­letzt oder eine schwere Kolik diag­nosti­ziert wird, kommen nicht selten statt­liche OP-Kosten auf Sie zu. Die Uelzener bietet Ihnen mit der OP-Versi­cherung indi­viduell zu­ge­schnittenen Schutz in drei Tarif­varian­ten. Opera­tionen unter Stand- und Voll­nar­kose sind ebenso ab­gedeckt wie das Narko­se­risiko.

Als unser Koope­rations­partner bietet die Uelzener Ihnen leistungs­starken Ver­sicherungs­schutz mit über 35 Jahren Erfahrung.

  • Bis zu 100% Kosten­­über­­nah­me
  • Operationen je nach Tarif
  • Alle Rassen versicherbar

Pferde­ver­siche­run­gen der Uelzener

Vertragspartner: Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen
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Basis Premium Premium Plus
Pferde-OP-Ver­sicherung:
Ver­sicherte OP inkl. Kosten für Arznei­mittel, (Unter­schiede in den Tarifen sind in der Lei­stungs­über­sicht zu­sammen­gefasst)
Nach­sor­ge/ -be­hand­lung 3 Tage 7 Tage 10 Tage
Bild­geben­de Ver­fah­ren 500 EUR 1.000 EUR unbegrenzt
Rege­nerati­ve 500 EUR 1.000 EUR
Ergänzung: Pferde-Kran­ken­ver­sicherung:
alle Leistun­gen der OP-Ver­siche­rung Premium Plus
Stand- und Voll­nar­ko­se
am­bu­läre und statio­näre Be­hand­lungen
Vorsorge­pauschale 100 € pro Jahr für Wurm­kuren, Impfungen, etc.

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Sie haben nicht ge­funden, was Sie suchen? Schauen Sie in die aus­führliche Leistungsübersicht.

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Pferde-OP-Kranken­ver­siche­rung

Gibt es eine Wartezeit?
  • Die Warte­zeit be­trägt 7 Tage für Kolik und Bauch­höhlen-Opera­tionen. Die all­ge­meine Warte­zeit beträgt 3 Monate. Im Tarif premium plus gilt 1 Jahr Warte­zeit bei Arthros­ko­pien auf­grund Chip, OC, OCD, Birkeland­frak­tur.
Was passiert, wenn mein Pferd schon eine Vorerkrankung hat?
  • Sie können Ihr Pferd trotz Vor­er­kran­kun­gen oder vor­he­ri­gen Opera­tio­nen bei uns ver­sichern. Im Rah­men des Ver­trags­ab­schlusses er­folgt in diesem Fall eine Gesund­heits­prü­fung Ihres Pferdes - je nach Schwere und Um­fang der Vor­er­kran­kung wird mit Ihnen ein indi­vi­duel­ler Aus­schluss bestimmter Be­hand­lungen ver­ein­bart. Auf den weiteren Ver­sicherungs­schutz hat dies jedoch keinen Ein­fluss.
Was sind die Unterschiede der drei Tarife?
  • Die Tarife unter­schei­den sich in dem Um­fang der mit­ver­sicherten Opera­tionen, der Nach­be­hand­lungs­zeit, der Höhe des Zu­schusses für die Unter­bringungs­kosten, der Höchst­ent­schä­digung für die bild­geben­den Ver­fahren und der Höchst­ent­schä­di­gung der regene­ra­tiven Thera­pien. In dieser Leistungs­über­sicht sehen Sie alle drei Tarife im direkten Ver­gleich.
Gibt es eine Wartezeit bei Unfällen?
  • Ja, wir haben eine gene­relle Warte­zeit von 3 Monaten. Diese bezieht sich aller­dings nicht auf Koliken (Bauch­höhlen­opera­tionen), hier gilt eine Warte­zeit von 7 Tagen.
Worin besteht der Unterschied zwischen der OP- und der Krankenversicherung?
  • In der OP-Ver­siche­rung wer­den Leistun­gen erstattet, die mit einer ver­sicher­ten OP in Ver­bin­dung gebracht werden kön­nen und unter Stand- oder Voll­nar­kose operiert werden. In der Kranken­ver­sicherung sind zusätz­lich alle medi­zinisch not­wen­digen ambu­lanten und/oder stationären tier­ärzt­lichen Behand­lungen mit­versichert.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.