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Vieles neu macht 2023
Wichtiges, was sich im neuen Jahr ändert
Die Änderungen reichen von Energiepreisbremsen über Steuern, Hartz IV, Kindergeld, Kranken- und Rentenversicherung bis nach Kroatien.
28. Dezember 2022
Die Tage des Jahres 2022 sind gezählt. Das Jahr 2023 steht vor der Tür. Neues Jahr, neue Gesetze – das gehört zu einem Jahreswechsel dazu. Die Redaktion von „Wir sind Nähe“ hat einige der wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Strom- und Gaspreisbremsen
Viele Gas- und Stromkunden können ab März mit einer Entlastung rechnen: Dann sollen die geplanten Preisbremsen starten. So sollen Gasverbraucher für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde als Bremspunkt geplant. Die Vergünstigungen sollen nach dem Start rückwirkend auch für Januar und Februar greifen.
Aus Hartz IV wird Bürgergeld
Das Bürgergeld löst im Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro im Monat. Auch für Angehörige wurden die Beträge angehoben. Wesentliche Teile der Reform treten aber erst zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen.
Beliebtes Ticket kehrt verteuert zurück
Im öffentlichen Personennahverkehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutschlandweit unterwegs sein können. Wann das Deutschlandticket als Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist aber noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen; das klappte nicht. Jetzt sind März oder April im Gespräch.
Viele Änderungen bei Steuern
Bei den Steuern ändert sich zum 1. Januar 2023 eine ganze Menge. So wird der steuerliche Grundfreibetrag, der dafür sorgen soll, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt, um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr angehoben. Außerdem wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst.
Gute Nachrichten auch für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten: Ab 2023 können sie an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.
Erhöht wird auch der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und zwar weiter auf 1.230 Euro. Mit dem ersten Entlastungspaket der Bundesregierung war er zuvor bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht worden. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen. Rentenbeiträge können nun voll als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Der Sparerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab dem 1. Januar von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.802 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften angehoben.
Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Gute Nachrichten auch für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten: Ab 2023 können sie an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.
Erhöht wird auch der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – und zwar weiter auf 1.230 Euro. Mit dem ersten Entlastungspaket der Bundesregierung war er zuvor bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht worden. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen. Rentenbeiträge können nun voll als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Der Sparerfreibetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird ab dem 1. Januar von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.802 Euro auf 2.000 Euro für Verheiratete oder Lebenspartnerschaften angehoben.
Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Bei der Grundsteuererklärung, die eigentlich bis Oktober 2022 abgegeben werden musste, wurde die Frist für Haus- und Wohnungsbesitzer auf Ende Januar 2023 verlängert.
Für Raucher gibt es hingegen eine Steuererhöhung: Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
Für Raucher gibt es hingegen eine Steuererhöhung: Packungen mit 20 Zigaretten kosten künftig durchschnittlich 18 Cent mehr.
Änderungen auch bei der Rente
Die reguläre Altersgrenze steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden und im nächsten Jahr 65 werden. Auch die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte „Rente mit 63“, steigt: für 1960 Geborene auf 64 Jahre und vier Monate. Wer eine vorgezogene Altersrente bezieht, kann ab Januar unbegrenzt hinzuverdienen. Dies gilt für Neu- und Bestandsrentner. Neurentner müssen allerdings ab 2023 einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern – und zwar 83 Prozent (nach 82 Prozent für 2022er Neurentner).
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Allerdings steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind: in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 Euro auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 Euro auf 7.100 Euro. Alle Renten sollen im Juli 2023 steigen: um rund 3,5 Prozent in den westdeutschen Bundesländern und gut 4,2 Prozent in Ostdeutschland.
Teurer wird die Krankenversicherung – bei vielen privat Versicherten und allen gesetzlich Versicherten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge von im Schnitt 15,9 Prozent auf voraussichtlich 16,2 Prozent im Durchschnitt.
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt unverändert bei 18,6 Prozent. Allerdings steigen die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen sind: in den alten Bundesländern von monatlich 7.050 Euro auf 7.300 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 6.750 Euro auf 7.100 Euro. Alle Renten sollen im Juli 2023 steigen: um rund 3,5 Prozent in den westdeutschen Bundesländern und gut 4,2 Prozent in Ostdeutschland.
Teurer wird die Krankenversicherung – bei vielen privat Versicherten und allen gesetzlich Versicherten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung steigen die Beiträge von im Schnitt 15,9 Prozent auf voraussichtlich 16,2 Prozent im Durchschnitt.
Mehr Geld für Kinder
Eltern bekommen ab dem 1. Januar mehr Kindergeld: und zwar einheitlich 250 Euro pro Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind ein Plus von jeweils 31 Euro im Monat und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro. Angehoben wird auch der Ausbildungsfreibetrag von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kind.
Mehr Wohngeld für viele
Mehr Haushalte werden ab Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet. Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten kommen bis zu 1,4 Millionen weitere hinzu. Das Wohngeld wird außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich.
Geld für Studierende
Nachdem Arbeitnehmer und Rentner bereits 2022 wegen der hohen Energiekosten eine Energiepreispauschale erhalten haben, bekommen 2023 auch etwa drei Millionen Studierende und Fachschüler nun 200 Euro zur Milderung ihrer gestiegenen Kosten – Auszahlungszeitpunkt allerdings noch ungewiss.
Weniger Förderung für E-Autos
Keine Förderung durch den Bund gibt es 2023 für Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen. Für reine E-Autos sinken die Zuschüsse, und ab September gibt es sie auch nur noch für Privatpersonen.
Mehr Mehrweg
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.
Willkommen Kroatien!
Gute Nachricht für rund 3,5 Millionen Deutsche, die gerne in Kroatien Urlaub machen: Das Land führt als 20. Land in Europa den Euro ein und tritt dem Schengen-Raum bei. Das heißt, bezahlt wird wie zu Hause und in der Regel keine – vor allem im Sommer – langen Wartezeiten bei der Anreise über Slowenien an der Grenze mehr.
Oberes Bild: Auch im Jahr 2023 gibt es wieder viele Änderungen in verschiedenen Bereichen. Foto: Pexels/Engin Akyurt