• Änderungen 2023

    Vieles neu macht 2023

    Wichtiges, was sich im neuen Jahr ändert

Die Änderungen rei­chen von Ener­gie­preis­brem­sen über Steuern, Hartz IV, Kinder­geld, Kranken- und Renten­ver­siche­rung bis nach Kroatien.

28. Dezember 2022

Die Tage des Jahres 2022 sind ge­zählt. Das Jahr 2023 steht vor der Tür. Neues Jahr, neue Ge­set­ze – das ge­hört zu einem Jah­res­wech­sel dazu. Die Re­dak­tion von „Wir sind Nähe“ hat einige der wich­tigs­ten Än­de­run­gen zu­sam­men­ge­stellt.

Strom- und Gaspreis­bremsen

Viele Gas- und Strom­kun­den kön­nen ab März mit einer Ent­las­tung rech­nen: Dann sol­len die ge­plan­ten Preis­brem­sen star­ten. So sollen Gas­ver­brau­cher für 80 Pro­zent ihres bis­he­ri­gen Ver­brauchs einen Brutto­preis von 12 Cent pro Kilo­watt­stun­de ga­ran­tiert be­kom­men. Ana­log sind beim Strom 40 Cent je Kilo­watt­stun­de als Brems­punkt ge­plant. Die Ver­güns­ti­gun­gen sol­len nach dem Start rück­wir­kend auch für Ja­nuar und Fe­bruar greifen.

Aus Hartz IV wird Bürger­geld

Das Bürger­geld löst im Ja­nuar das Hartz-IV-System ab. Die Be­zü­ge in der Grund­siche­rung stei­gen um mehr als 50 Euro, Allein­ste­hen­de er­hal­ten künf­tig 502 Euro im Monat. Auch für An­ge­hö­ri­ge wur­den die Be­trä­ge an­ge­ho­ben. Wesent­liche Teile der Re­form tre­ten aber erst zum 1. Juli in Kraft. Die Job­cen­ter sol­len sich stär­ker um Ar­beits­lose küm­mern kön­nen. Bes­ser als bis­her soll die Ver­mitt­lung in dauer­hafte Ar­beit an­statt in ein­fache Hel­fer­jobs gelingen.

Beliebtes Ticket kehrt ver­teuert zurück

Im öffent­lichen Per­so­nen­nah­ver­kehr soll man im neuen Jahr für 49 Euro im Monat deutsch­land­weit unter­wegs sein kön­nen. Wann das Deutsch­land­ticket als Nach­fol­ger des 9-Euro-Tickets star­tet, ist aber noch un­klar. Ur­sprüng­lich sollte es An­fang 2023 los­gehen; das klapp­te nicht. Jetzt sind März oder April im Gespräch.

Viele Ände­run­gen bei Steuern

Bei den Steuern än­dert sich zum 1. Ja­nuar 2023 eine gan­ze Menge. So wird der steuer­liche Grund­frei­be­trag, der dafür sor­gen soll, dass das Exis­tenz­mi­ni­mum steuer­frei bleibt, um 561 Euro auf 10.908 Euro im Jahr an­ge­ho­ben. Außer­dem wird der Ein­kom­men­steuer­tarif an die In­fla­tion an­ge­passt.

Gute Nach­rich­ten auch für alle, die ohne ei­ge­nes Ar­beits­zim­mer im Home­offi­ce ar­bei­ten: Ab 2023 kön­nen sie an bis zu 210 statt bisher 120 Home­office-Tagen einen pau­scha­len Wer­bungs­kos­ten­ab­zug bei der Ein­kom­men­steuer gel­tend machen. Pro Heim­ar­beits­tag kön­nen 6 Euro an­ge­setzt wer­den, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Erhöht wird auch der Pausch­be­trag für Wer­bungs­kos­ten von Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mern – und zwar wei­ter auf 1.230 Euro. Mit dem ers­ten Ent­las­tungs­paket der Bun­des­re­gie­rung war er zuvor be­reits rück­wir­kend zum 1. Januar 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro er­höht wor­den. Bis zur Höhe des Pausch­be­trags kön­nen Be­schäf­tig­te ihre Wer­bungs­kos­ten bei der Ein­kom­men­steuer­er­klä­rung pau­schal gel­tend machen, ohne diese an­hand von Be­le­gen nach­wei­sen zu müs­sen. Ren­ten­bei­trä­ge kön­nen nun voll als Son­der­aus­ga­ben von der Steuer ab­ge­setzt werden.

Der Spa­rer­frei­be­trag für Ein­künf­te aus Kapi­tal­ver­mö­gen wird ab dem 1. Ja­nuar von 801 Euro auf 1.000 Euro für Allein­ste­hen­de und von 1.802 Euro auf 2.000 Euro für Ver­hei­ra­te­te oder Le­bens­part­ner­schaf­ten an­ge­hoben.

Bei soge­nann­ten Midi-Jobs steigt die Ver­dienst­gren­ze. Ar­beit­neh­mer die­ser Gruppe dür­fen künf­tig 2.000 Euro statt 1.600 Euro ver­die­nen. Bis zu die­ser Gren­ze gilt, dass Be­schäf­tig­te ge­rin­ge­re So­zial­ver­siche­rungs­bei­trä­ge zahlen müssen.
Bei der Grund­steuer­er­klä­rung, die eigent­lich bis Oktober 2022 ab­ge­ge­ben wer­den muss­te, wurde die Frist für Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer auf Ende Januar 2023 verlängert.

Für Raucher gibt es hin­ge­gen eine Steuer­er­hö­hung: Packun­gen mit 20 Zi­ga­ret­ten kos­ten künf­tig durch­schnitt­lich 18 Cent mehr.

Änderungen auch bei der Rente

Die reguläre Alters­gren­ze steigt auf 66 Jahre. Das gilt für Ver­sicher­te, die 1958 ge­bo­ren wur­den und im nächs­ten Jahr 65 wer­den. Auch die Alters­gren­ze für die Alters­ren­te für be­son­ders lang­jäh­rig Ver­sicher­te, die soge­nann­te „Rente mit 63“, steigt: für 1960 Ge­bo­re­ne auf 64 Jahre und vier Monate. Wer eine vor­ge­zo­ge­ne Alters­rente be­zieht, kann ab Ja­nuar un­be­grenzt hin­zu­ver­die­nen. Dies gilt für Neu- und Be­stands­rent­ner. Neu­rent­ner müs­sen aller­dings ab 2023 einen hö­he­ren An­teil ihrer Rente ver­steuern – und zwar 83 Pro­zent (nach 82 Pro­zent für 2022er Neu­rent­ner).

Der Bei­trags­satz in der ge­setz­lichen Ren­ten­ver­siche­rung bleibt un­ver­än­dert bei 18,6 Pro­zent. Aller­dings stei­gen die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen, bis zu denen Ren­ten­ver­siche­rungs­bei­trä­ge zu zah­len sind: in den alten Bun­des­län­dern von monat­lich 7.050 Euro auf 7.300 Euro und in den neuen Bun­des­län­dern von monat­lich 6.750 Euro auf 7.100 Euro. Alle Ren­ten sol­len im Juli 2023 stei­gen: um rund 3,5 Pro­zent in den west­deut­schen Bun­des­län­dern und gut 4,2 Pro­zent in Ost­deutsch­land.

Teurer wird die Kran­ken­ver­siche­rung – bei vie­len pri­vat Ver­sicher­ten und allen ge­setz­lich Ver­sicher­ten. In der Ge­setz­lichen Kran­ken­ver­siche­rung stei­gen die Bei­trä­ge von im Schnitt 15,9 Pro­zent auf voraus­sicht­lich 16,2 Pro­zent im Durchschnitt.

Mehr Geld für Kinder

Eltern be­kom­men ab dem 1. Januar mehr Kin­der­geld: und zwar ein­heit­lich 250 Euro pro Kind. Das be­deu­tet für das erste und zweite Kind ein Plus von je­weils 31 Euro im Monat und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro. An­ge­ho­ben wird auch der Aus­bil­dungs­frei­be­trag von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kind.

Mehr Wohngeld für viele

Mehr Haus­hal­te wer­den ab Januar mit einem staat­lichen Miet­zu­schuss ent­las­tet. Zu den bisher 600.000 Wohn­geld-Haus­hal­ten kom­men bis zu 1,4 Mil­lio­nen wei­te­re hinzu. Das Wohn­geld wird außer­dem um durch­schnitt­lich 190 Euro im Monat auf­ge­stockt. Damit er­hal­ten die be­rech­tig­ten Haus­hal­te im Schnitt rund 370 Euro monatlich.

Geld für Studierende

Nachdem Ar­beit­neh­mer und Rent­ner be­reits 2022 wegen der hohen Ener­gie­kos­ten eine Ener­gie­preis­pau­scha­le er­hal­ten haben, be­kom­men 2023 auch etwa drei Mil­lio­nen Stu­die­ren­de und Fach­schü­ler nun 200 Euro zur Mil­de­rung ihrer ge­stie­ge­nen Kos­ten – Aus­zah­lungs­zeit­punkt aller­dings noch ungewiss.

Weniger Förderung für E-Autos

Keine Förderung durch den Bund gibt es 2023 für Käu­fer von Plug-in-Hy­brid­fahr­zeu­gen. Für reine E-Autos sin­ken die Zu­schüs­se, und ab Sep­tem­ber gibt es sie auch nur noch für Privat­personen.

Mehr Mehrweg

Restaurants, Bistros und Cafés müs­sen künf­tig Ge­trän­ke und Spei­sen für unter­wegs auch in Mehr­weg­be­häl­tern anbieten.

Willkommen Kroatien!

Gute Nachricht für rund 3,5 Mil­lio­nen Deut­sche, die gerne in Kroa­tien Ur­laub machen: Das Land führt als 20. Land in Europa den Euro ein und tritt dem Schen­gen-Raum bei. Das heißt, be­zahlt wird wie zu Hau­se und in der Regel keine – vor allem im Som­mer – langen Warte­zei­ten bei der An­reise über Slo­we­nien an der Grenze mehr.
Oberes Bild: Auch im Jahr 2023 gibt es wie­der vie­le Än­de­run­gen in ver­schie­de­nen Be­rei­chen. Foto: Pexels/Engin Akyurt

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