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    Rendite im Sinkflug

    Was tun gegen Negativzinsen?

Im­mer mehr Banken und Spar­kas­sen er­he­ben Nega­tiv­zin­sen und nen­nen dies „Ver­wahr­ent­gelt“. Was Kun­den tun kön­nen, wenn sie dem ent­gehen wol­len. Und wie Gerich­te ihnen hel­fen kön­nen.

31. August 2021

Waren das noch Zeiten, als Spa­rerin­nen und Spa­rer von ihrer Bank Jahr für Jahr üp­pi­ge Zin­sen be­kamen. Nicht sel­ten lagen die Zins­sätze bei fünf oder sechs Pro­zent. Doch das ist in­zwi­schen lan­ge her. Im­mer ma­ge­rer sind die Ren­di­ten seit­dem ge­wor­den.
Und nicht nur das: Im­mer mehr Geld­insti­tu­te sind in­zwi­schen da­zu über­ge­gan­gen, die Ne­ga­tiv­zin­sen an ihre Kun­den weiter­zu­ge­ben – zu­min­dest ab größeren Frei­be­trä­gen. „Allein seit Jahres­an­fang ha­ben mehr als 150 Ban­ken und Spar­kassen Negativ­zin­sen für Privat­kun­den ein­ge­führt“, sagt Annabel Oelmann von der Ver­braucher­zen­tra­le Bremen.
Nach der jüngsten Aus­wer­tung des Ver­gleichs­portals Verivox er­heben in­zwischen 349 Banken und Spar­kassen ein so­ge­nann­tes Ver­wahr­ent­gelt bei größeren Sum­men auf dem Tages­geld- oder Giro­kon­to. Das sind 171 mehr als Ende 2020.

Banken geben Negativ­zin­sen weiter

Grund dafür ist die Zins­politik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Noten­bank will Geld­insti­tute ani­mie­ren, ihre über­schüs­sige Liqui­di­tät als Kre­dite an die Real­wirt­schaft weiter­zu­reichen, um so die Wirt­schaft zu stär­ken. Für Ein­lagen bei der EZB müssen Geld­insti­tu­te daher 0,5 Prozent zahlen. Die­sen Negativ­zins geben die Geld­insti­tute an ihre Kundin­nen und Kun­den weiter.
„So mancher An­bie­ter geht auch einen Schritt weiter und setzt das Ver­wahr­ent­gelt höher als die EZB an“, erklärt Oelmann. So ver­lan­gen einige Geld­insti­tute von Kun­den 0,7 Prozent.

Ent­gel­te bleiben um­strit­ten

Ob die Ein­füh­rung sol­cher Ver­wahr­ent­gelte rechtens ist, ist juristisch um­strit­ten. Ge­ne­rell gilt: Eine Bank darf Negativ­zin­sen be­ziehungs­weise Ver­wahr­ent­gel­te bei Bestands­kun­den nicht ein­seitig ein­führen. „Zunächst muss das Geld­insti­tut infor­mie­ren, dann das Ein­ver­ständ­nis des Kun­den ein­holen“, betont Duygu Damar vom Institut für Finanz­dienst­leistun­gen (iff) in Hamburg. Da­rüber tref­fen bei­de Sei­ten eine so­ge­nann­te Indi­vi­dual­ver­ein­barung.
In der Praxis funktio­niert das aber nicht in je­dem Fall so offen­siv. Manche Geld­insti­tu­te schicken Kun­den Schreiben, in denen sie auf Preis­än­derun­gen hin­wei­sen. Wider­sprechen die Kun­den nicht, wer­den die Än­derun­gen wirk­sam. Doch die­ser Gebühren­än­derungs­praxis der Geld­insti­tute hat der Bundes­gerichts­hof ge­rade erst einen Rie­gel vor­ge­scho­ben. Geld­institute dür­fen laut BGH Gebühren nur mit aktiver Zu­stim­mung der Kundinnen und Kunden er­höhen (Az.: XI ZR 26/20).

Ist die doppelte Beprei­sung zulässig?

Das Ver­wahr­ent­gelte zusätz­lich zu ohne­hin schon beste­hen­den Konto­führungs­ge­büh­ren an­fallen, ist nach Ansicht des Land­gerichts Leipzig aber zu­lässig (Az.: 05 O 640/20).

Wechsel zu anderer Bank prüfen

Kun­den, die mit Negativ­zin­sen nicht ein­ver­stan­den sind, kön­nen über einen Banken­wechsel nach­denken. Bei der Suche nach einem anderen An­bieter helfen Ver­gleiche, zum Beispiel die der Stiftung Warentest. Manche An­bie­ter zah­len ihren Kun­den durch­aus noch Zinsen. „Aller­dings besteht keine Garan­tie, dass die neue Bank künftig keine Negativ­zinsen ein­führen wird“, sagt Duygu Damar. „Bei Neu­ver­trä­gen kön­nen Ban­ken in ihre Allgemeinen Geschäfts­be­din­gun­gen die ne­ga­tive Ver­zin­sung als Preis­ab­rede auf­nehmen“, so Damar. Wechsel­wil­li­ge soll­ten sich also im Vor­feld genau infor­mie­ren.
Wer nicht gleich kom­plett die Bank wechseln will, kann sein an­ge­spar­tes Ver­mögen auch auf­teilen. Ein Teil des Gel­des kann auf ein Fest­geld­kon­to fließen. Hier gibt es laut FMH bei Lauf­zeiten zwischen sechs Monaten und drei Jahren zwischen 0,05 Prozent und 1,14 Prozent Zinsen. Der Nach­teil: Das Geld ist für die Lauf­zeit ge­bun­den.
Oberes Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-mag

Autorin

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz

Pia Marie Wenholz ist Mit­­a­r­bei­­te­­rin der Öffent­lichen Olden­burg. Sie ist ver­ant­wort­lich für den Be­reich Pres­se und Kommu­ni­ka­tion.

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