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Die betriebliche Gruppenunfallversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt vor allem vom Einsatz Ihrer Mitarbeiter ab. Passiert ein Unfall, reicht der gesetzliche Versicherungsschutz in der Regel nicht aus.
Mit einer Gruppenunfallversicherung für Betriebe schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen und schließen somit diese Lücke - egal, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Gruppenunfallversicherung
- Welchen Versicherungsschutz bieten die Öffentlichen Oldenburg?
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Wir leisten nicht nur bei "klassischen" Unfällen - also bei Ereignissen, die von außen auf den Körper einwirken - sondern z. B. auch bei:
- erhöhter Kraftanstrengung
- Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
- Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
- Erfrierungen
- bestimmte Infektionen, Tollwut, Wundstarrkrampf und Zeckenbiss
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- Welche Leistungen können versichert werden?
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- Welche zusätzlichen beitragsfreien Leistungen sind versichert?
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- Bergungskosten bis zu 50.000 EUR
- Kosmetische Operationen bis zu 20.000 EUR
- Rehabilitationsleistung 1.500 EUR
- Sofortleistung für Frakturen und Bänderrisse 200 EUR*
*kann durch Abschluss des Zusatzpaketes KomfortPlus erhöht werden
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- Wo und wann besteht Versicherungsschutz? Wie lange sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
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In unserer betrieblichen Gruppenunfallversicherung sind Unfälle rund um die Uhr, am Arbeitsplatz, zu Hause und in der Freizeit versichert. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr. Ab einer Vertragslaufzeit von drei Jahren erhalten Sie einen Nachlass von 10 %. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.
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- Wie sieht die steuerliche Behandlung der Beiträge und Leistungen zur betrieblichen Gruppenunfallversicherung aus?
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Die steuerliche Gesetzgebung und Rechtsprechung ist einem ständigen Wechsel unterworfen. Bei konkreten Fragen hierzu sollten Sie Ihren Steuerberater hinzuziehen.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.