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Die Bau­leistungs­versicherung der Öffentlichen Olden­burg

Die Bau­leistungs­versicherung deckt Sach­schäden an Bau­leistungen bei Neu­bauten, Um- und Er­weiterungs­bauten, Sanier­ungen und Tief­bau­maß­nahmen ab. Zu­sätzlich können Schäden an Alt­bau­teilen im Rahmen be­sonderer Ver­ein­barungen mit­ver­sichert werden.

  • Ver­sicherungs­schutz während der ge­samten Bau­phase
  • Er­stattung von Wieder­her­stellungs- und Auf­räumungs­kosten bei Sach­schäden
  • Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg

Ihr zu­sätzlicher Schutz mit der Bau­leistungs­ver­sicherung

Feuer-Rohbauversicherung

Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau

Wir bieten Ihnen eine Feuer­ver­sicherung für den Roh­bau sofort bei Ab­schluss einer Wohn­gebäude­ver­sicherung. Dann ist ihr Haus vom ersten Spaten­stich an geschützt. Und wenn Sie sich für eine drei­jährige Ver­trags­lauf­zeit ent­scheiden, be­kommen Sie den Ver­sicherungs­schutz während der Bau­zeit sogar für bis zu 12 Monate ge­schenkt.

Bau­herren­haft­pflicht­

Sie müssen planen, or­gani­sieren, kon­trol­lieren und Ent­scheid­ungen tref­fen. Selbst wenn Sie sach­ver­ständige Per­sonen wie Archi­tekten oder Bau­unter­nehmen be­auftragt haben, sind Sie von Haft­pflicht­an­sprüchen nicht be­freit. Auch die vor­ge­schriebenen Warn­schilder "Be­treten auf eigene Ge­fahr" reichen nicht aus, um Sie vor An­sprüchen wegen eines Un­falls auf Ihrer Bau­stelle zu schützen.

FAQ - die häuf­igsten Fragen zur Bau­leistungs­ver­sicherung

Wa­rum ist diese Ver­sicherung so wichtig?
  • Schon der Roh­­bau Ihres Hauses stellt eine er­hebliche In­­vestition dar - und selbst bei größter Vor­­sicht sind Schäden nicht aus­­zu­­schließen. Dabei kann selbst ein schein­­bar kleines "Mal­­heur" en­orme Kosten nach sich ziehen: nicht kalk­ulierte Kosten, die un­­ver­­sichert die ge­samte Finanz­ierung er­­schweren können.
Welche Leist­ungen sind ab­gedeckt?
  • Abgedeckt sind Auf­­räum- und Wieder­­her­­stellungs­­kosten (Selbst­­kosten), die ein ge­­schädigter Bau­­herr bzw. ein am Bau­­vor­­haben be­­teiligter Unter­­nehmer zur Be­­seiti­­gung eines Sach­­schadens auf­­wenden muss.
Welche be­sonderen Vor­teile er­geben sich da­durch bei der Bau­ver­trags­gestaltung?
  • Durch eine ent­­sprechende Bau­­ver­­trags­­ge­­staltung können Sie den Ver­­sicherungs­­beitrag an­­teilig mit den am Bau be­­teiligten Unter­­nehmen ver­­rechnen. So ent­­stehen Ihnen für diese Schutz­­maß­­nahme nahe­­zu keine Kosten.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.