Die Bauleistungsversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Die Bauleistungsversicherung deckt Sachschäden an Bauleistungen bei Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten, Sanierungen und Tiefbaumaßnahmen ab. Zusätzlich können Schäden an Altbauteilen im Rahmen besonderer Vereinbarungen mitversichert werden.
- Versicherungsschutz während der gesamten Bauphase
- Erstattung von Wiederherstellungs- und Aufräumungskosten bei Sachschäden
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Ihr zusätzlicher Schutz mit der Bauleistungsversicherung
FAQ - die häufigsten Fragen zur Bauleistungsversicherung
- Warum ist diese Versicherung so wichtig?
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Schon der Rohbau Ihres Hauses stellt eine erhebliche Investition dar - und selbst bei größter Vorsicht sind Schäden nicht auszuschließen. Dabei kann selbst ein scheinbar kleines "Malheur" enorme Kosten nach sich ziehen: nicht kalkulierte Kosten, die unversichert die gesamte Finanzierung erschweren können.
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- Welche Leistungen sind abgedeckt?
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Abgedeckt sind Aufräum- und Wiederherstellungskosten (Selbstkosten), die ein geschädigter Bauherr bzw. ein am Bauvorhaben beteiligter Unternehmer zur Beseitigung eines Sachschadens aufwenden muss.
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- Welche besonderen Vorteile ergeben sich dadurch bei der Bauvertragsgestaltung?
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Durch eine entsprechende Bauvertragsgestaltung können Sie den Versicherungsbeitrag anteilig mit den am Bau beteiligten Unternehmen verrechnen. So entstehen Ihnen für diese Schutzmaßnahme nahezu keine Kosten.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.