Einmal einzahlen und entspannt profitieren
Ob aus Lebensversicherung, Erbschaft oder Immobilienverkauf – wenn Sie eine größere Summe zur Verfügung haben, stellt sich die Frage: Wohin mit dem Geld? Legen Sie Ihr Geld mit gutem Gewissen im NiedersachsenTresor der Öffentlichen an. Mit einer einmaligen Einlage ab 10.000 € nutzen Sie die Vorteile der privaten Altersvorsorge für eine lukrative Geldanlage.
Investieren war nie so einfach wie mit NiedersachsenTresor der Öffentlichen: Mit einem Einmalbeitrag legen Sie Ihr Geld an, ohne sich stets darum kümmern zu müssen. Dies übernimmt unser ausgezeichnetes Fondsmanagement für Sie. Bei Rentenbeginn haben Sie die Wahl, ob Sie sich Ihr Kapital als eine lebenslang garantierte Rente, in einer Summe oder als Mix aus beidem auszahlen lassen möchten. Mit dem NiedersachsenTresor der Öffentlichen kombinieren Sie eine starke Geldanlage mit privater Altersvorsorge - und das bei absoluter Flexibilität.
Bringt Sie im Ruhestand zum Strahlen: unsere lebenslange Rente
Anlagemodelle im Überblick: von sicherheits- bis renditeorientiert
Der NiedersachsenTresor der Öffentlichen bietet Ihnen drei verschiedene Anlagemodelle. Hierbei nutzt er das Konzept der KonzeptRente Privat. Ist Ihnen Sicherheit oder eine höhere Rendite wichtiger? Diese Entscheidung können Sie anhand unserer drei Anlagemodelle treffen. „Sicherheit“ und „Ertrag“ garantieren Ihnen schon bei Vertragsschluss eine lebenslange Mindestrente in gleichbleibender Höhe. Setzen Sie auf „Invest“, errechnet sich die monatlich garantierte Rente zum Renteneintritt aus dem erzielten Guthaben.
Niedersachsentresor: unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Sicherheit sicherheitsorientiert |
Ertrag ausgewogen |
Invest renditeorientiert |
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Sicherheit | |||
Renditechance | |||
Anlagestrategie | Sparbeiträge werden im Sicherungsvermögen* angelegt, Überschüsse im Altersvorsorge Fonds der Öffentlichen. | Sparbeiträge werden teilweise im Sicherungsvermögen* und teilweise im Altersvorsorge Fonds der Öffentlichen angelegt, Überschüsse im Altersvorsorge Fonds der Öffentlichen. | Sparbeiträge und Überschüsse werden im Altersvorsorge Fonds der Öffentlichen angelegt. |
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*Sicherungsvermögen = Vermögen, das der Versicherer zurücklegt, um seinen Kunden jederzeit die Gelder auszahlen zu können, die er ihnen garantiert.
Attraktive Renditechancen durch die Altersvorsorge Fonds
Der NiedersachsenTresor der Öffentlichen bietet gute Renditechancen, indem Überschüsse (und, je nach Anlagestrategie, Sparbeiträge) in den Altersvorsorge Fonds der Öffentlichen angelegt werden. Die Fonds steht exklusiv nur unseren Kunden zur Verfügung und setzt sich aus konservativen Anlagen und renditestarken Investments zusammen. Aktuelle Kursentwicklungen und die Zusammensetzung der Altersvorsorge Fonds der Öffentlichen finden Sie hier.
FAQ - die häufigsten Fragen zum NiedersachsenTresor der Öffentlichen
- Welches Anlagemodell des NiedersachsenTresors der Öffentlichen sollte ich wählen?
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Das kommt ganz auf Ihren Bedarf an. Wählen Sie eine Variante der KonzeptRente Privat selbst aus oder lassen Sie sich von unseren Beratern helfen. Bei der Öffentlichen Oldenburg finden Sie genau die Altersvorsorge, die Sie benötigen.
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- Wie finde ich einen Ansprechpartner, um mein Geld im NiedersachsenTresor der Öffentlichen anzulegen?
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Über unsere Beratersuche finden Sie eine Vertretung oder Sparkasse in Ihrer Nähe. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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- Für wen ist der NiedersachsenTresor der Öffentlichen interessant?
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Besonders empfehlenswert ist der NiedersachsenTresor der Öffentlichen für rentennahe Jahrgänge sowie für alle, die fürs Alter vorsorgen wollen – mit Geld aus Immobilienverkäufen, dem Freiwerden eines Sparguthabens oder der Auszahlung einer Lebensversicherung.
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- Wie hoch ist die Mindesteinlage?
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Sie müssen mindestens 10.000€ im NiedersachsenTresor der Öffentlichen anlegen.
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- Kann ich auch sofort eine lebenslange Rente erhalten?
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Ja, Sie können sich mit der KonzeptRente Sofort ein sofortiges monatliches Zusatzeinkommen aufbauen. Die Rente wird gemäß Ihren Wünschen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich nachschüssig ausgezahlt.
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- Welche Steuervorteile bietet der NiedersachsenTresor der Öffentlichen?
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Bis zum Rentenbeginn wächst Ihr Guthaben und damit Ihr monatlicher Rentenanspruch kontinuierlich und steuerfrei! Erst die Rente selbst wird mit einem geringen Ertragsanteil besteuert. Bei einem 65-Jährigen zum Beispiel mit nur 18 Prozent, welches ein großer Vorteil gegenüber anderen Kapitalanlageprodukten ist, bei denen eine jährliche Versteuerung der Erträge erfolgt. Entscheiden Sie sich für die einmalige Auszahlung, ist die Hälfte der Erträge steuerfrei (sofern die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre beträgt und das 62. Lebensjahr vollendet wird).
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- Gibt es beim Abschluss der NiedersachsenTresors der Öffentlichen eine Gesundheitsprüfung?
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Nein. Für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
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- Kann ich meinem Vertrag zusätzliche Beiträge leisten?
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Dies ist beim NiedersachsenTresor der Öffentlichen nicht möglich, da bei diesem nur ein Einmalbeitrag gezahlt werden kann.
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- Wie lange ist die Mindestlaufzeit?
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Die Mindestvertragslaufzeit des NiedersachsenTresors der Öffentlichen beträgt acht Jahre. Somit ist eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente auch vor dem beantragten Rentenbeginn möglich.
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- Wie werden die Leistungen des NiedersachsenTresors der Öffentlichen ausgezahlt?
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Bei Renteneintritt entscheiden Sie, ob Sie sich Ihr Vermögen in einer Summe oder als lebenslange monatliche Rente auszahlen lassen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Der NiedersachsenTresor der Öffentlichen bietet Ihnen also maximale Flexibilität.
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- Kann ich im Rentenbezug auch wieder Kapital entnehmen?
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Ja, bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres können Sie im Rentenbezug auch Kapitalbeträge entnehmen. Die Rente reduziert sich allerdings nach einer Kapitalentnahme.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.