Die KonzeptRente Firmen der Öffentlichen Oldenburg
Reicht meine gesetzliche Rente später aus? Kann ich die Zeit nach meinem Berufsleben genießen, ohne finanzielle Abstriche machen zu müssen? Gibt es eine Möglichkeit, mit Unterstützung meines Arbeitgebers für meinen Ruhestand vorzusorgen?
Mit unserer KonzeptRente Firmen Flex können Sie Teile Ihres Gehaltes sicher und flexibel investieren. Sie bauen sich steuer- und sozialversicherungsfrei eine Altersrente auf und "arbeiten" so für später vor.
- Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei
- Übertragbarkeit bei Arbeitgeberwechsel
- Lebenslange, sichere Rentenleistung
KonzeptRente Firmen: unsere Produktmerkmale im Überblick
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Flex | |||
Zahlung einer lebenslangen Rente | |||
Flexible Beitragszahlung | |||
Beteiligung am gewählten Fonds
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mit den Über­schüssen | ||
Möglichkeit des Fondswechsels | |||
Kapitalabfindung | Bei Rentenbeginn möglich | ||
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
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Zuzahlungsmöglichkeit
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Hinterbliebenenabsicherung
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Flexibler Rentenbeginn
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Teilkapitalabfindung
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Private Weiterführung
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Die Entgeltumwandlung
Sie möchten wissen, wie eine Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung funktioniert?
Im nachfolgenden Video wird Ihnen dies einfach und verständlich erklärt.
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Mit Klick auf den Button „Zustimmen“ willigen Sie ein, dass eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch YouTube auch in Drittstaaten außerhalb der EU und EWR erfolgt, auch wenn diese Drittstaaten über kein nach EU-Standards ausreichendes Datenschutzniveau verfügen. Weitere Informationen zum Datentransfer durch YouTube finden Sie hier. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie haben einer Datenübertragung zu YouTube auf unserer Homepage nicht zugestimmt. Mit Klick auf den Link werden Sie aus diesem Grund direkt weitergeleitet zu YouTube. Betreiber von YouTube ist die Google Ireland Limited („Google“), Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Weitere Informationen über Datenschutz bei YouTube finden Sie hier in deren Datenschutzerklärung.
Weiter zu YouTubeSo funktioniert die Direktversicherung
Sicher verdoppeln!
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Weiter zu YouTubeFAQ - die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
- Bis zu welcher Höhe können die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden?
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Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West können steuer- und sozialversicherungsfrei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.
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- Was passiert mit meinem Vertrag, wenn mein Arbeitgeber insolvent geht?
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Die aufgebauten Ansprüche aus betrieblicher Zeit sind gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers gesichert.
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- Kann ich mich später zwischen einer Renten- oder Kapitalzahlung entscheiden?
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Sie können sich vor Rentenbeginn zwischen einer lebenslangen Rente, einer 30 % Kapitalauszahlung und Restverrentung oder einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden.
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- Muss ich in der Leistungsphase Beiträge zur Krankenversicherung entrichten?
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In der Leistungsphase ist die Rentenzahlung voll sozialabgabenpflichtig. Die Kapitalzahlung ist für 10 Jahre ebenfalls beitragspflichtig.
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- Habe ich einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung?
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Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung.
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Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
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