Die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
In Niedersachsen ist am 01. Juli 2011 ein neues Hundegesetz in Kraft getreten. Seitdem sind alle Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einer erheblichen Geldbuße rechnen.
Sichern Sie sich darum am besten sofort ab: die Hundehalterhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben und schützt Sie zu besonders günstigen Konditionen vor Schadensersatzansprüchen.
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Tierhüters
- Sie erhalten eine Versicherungsbestätigung im Scheckkartenformat
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Tierhalterhaftpflicht für Hunde: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Tierhalterhaftpflicht | |||
Versicherungssumme
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5 oder 10 Mio. € | ||
Als Tierhüter und -halter | |||
Vorübergehende Auslandsaufenthalte
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Welpen
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Mietsachschäden
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde
- Was ist das?
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Die Halterhaftung ist im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches wie folgt definiert:"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."Außerdem besteht seit 01.07.2011 in Niedersachsen eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter: Die Hundebesitzer müssen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen und diese bei Kontrollen auch nachweisen können.Unsere Haftpflichtversicherung sollte daher nicht fehlen.Wir prüfen,
- ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen,
- übernehmen den Schadenersatz, wenn der Anspruch begründet ist,
- wehren unberechtigt erhobene Ansprüche ab, auch vor Gericht.
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- Was ist versichert?
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Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schließt ein:
- Personen- und Sachschäden, die das Tier anrichtet
- Schäden an gemieteten Wohnräumen
- weltweiten Versicherungsschutz im Ausland (bis 3 Jahre Aufenthalt)
- Welpen bis zum Alter von 6 Monaten
- Deckschäden
- Teilnahme an Hundeschauen
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- Wer ist versichert?
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Unsere Hundehalter-Haftpflichtversicherung schützt den Tierhalter und den nicht gewerbsmäßigen Tierhüter.
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- Was wird gezahlt?
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Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Haushaltshilfen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
Sind die Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.