Die Sportboothaftpflichtversicherung
Als Skipper den Motor anschmeißen, die Leinen loslassen und den Wind um die Ohren genießen – doch auch Wassersport ist nicht ganz risikolos. Leicht übersieht man ein Ruderboot oder einen Kanufahrer und schnell kann ein Unfall passieren.
Mit der Sportboothaftpflicht macht das Segeln oder Motorbootfahren auf allen Gewässern Spaß, weil Sie keine finanziellen Folgen fürchten müssen.
- Wir bieten Ihnen individuellen und bedarfsgerechten Versicherungsschutz
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften
- Wir begleichen berechtigte Ansprüche, unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – sogar vor Gericht
Sportboothaftpflicht: die wichtigsten Leistungen im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Sportboothaftpflicht | |||
Versicherungssumme
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5 oder 10 Mio. EUR | ||
Bootsbesitzer | |||
Verantwortlicher Bootsführer | |||
Auslandsaufenthalt
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Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern | |||
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Sportboot Haftpflichtversicherung
- Ist die Sportboothaftpflicht eine Pflichtversicherung?
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Nein – die Haftpflicht für Ihr Boot ist in Deutschland derzeit noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern jedoch muss man diese abschließen und als Nachweis mitführen, um die Gewässer in dem jeweiligen Land befahren zu dürfen.
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- Was muss ich beachten?
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Sie dürfen Ihr Boot ausschließlich – nur mit einer behördlich vorgeschriebenen Fahrerlaubnis – zu privaten Zwecken nutzen.
Der Standort des Bootes muss im Inland liegen. Als Standort gilt der Ort, an dem sich das Fahrzeug während der überwiegenden Zeit des Jahres befindet bzw. zu dem es ständig zurückkehrt.Die Teilnahme an Segelregatten ist mitversichert.Kein Versicherungsschutz besteht dagegen bei der Teilnahme an Motorbootrennen und damit im Zusammenhang stehenden Übungsfahrten.
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- Für welche Boote ist diese spezielle Versicherung notwendig?
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- eigene Segelboote
- eigene motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor)
- fremde motorgetriebene Boote (auch mit Außenbord- oder Hilfsmotor), soweit für das Führen eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist
Die Nutzung anderer Wasserfahrzeuge wie Ruderboote, Kanus, Surfbretter oder geliehener Segelboote ohne Motor ist bereits über Ihre Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.