Die Jagdhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Als Jäger sind Ihre erlaubten jagdlichen Betätigungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht durch uns versichert. Darüber hinaus ist auch der erlaubte Besitz und Gebrauch von Schusswaffen und Munition, auch außerhalb der Jagd, versichert. Dies gilt auch für den Schießstand oder den Kontrollschuss im Revier.
- Verzicht auf den Einwand des fehlenden Verschuldens bei Personenschäden durch Schusswaffengebrauch
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Jagdhaftpflichtversicherung: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Jagdhaftpflicht | |||
Versicherungssumme
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5 oder 10 Mio. EUR | ||
Speziell für die Jagd | |||
Besitz und Gebrauch von Schusswaffen sowie Munition | |||
Das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden einer anerkannten Jagdhunderasse | |||
Schadenersatzausfall | |||
Weltweiter Versicherungsschutz | |||
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Ihr zusätzlicher Schutz mit der Jagdhaftpflicht-
versicherung
FAQ - die häufigsten Fragen zur Jagdhaftpflichtversicherung
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.