Sie sind hier:
Startseite
|Versicherungen
|Haftpflicht und Rechtsschutz
|Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht der Öffentlichen Oldenburg
Als Vermieter einer Immobilie tragen Sie die Verantwortung für Unfälle auf Ihrem Grundstück.
Mit unserer Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung schützen wir Sie vor den finanziellen Folgen, wenn z. B. ein Passant vor Ihrer Haustür stürzt und Sie für Krankenhausaufenthalt, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld aufkommen müssen.
- Hausmeister und Verwalter sind mitversichert
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer bis 50.000 EUR
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Haus-und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
|
|||
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | |||
Versicherungssumme
|
5 oder 10 Mio. EUR | ||
Baumaßnahmen
|
bis 50.000 EUR | ||
Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung der Grundstücke beauftragt sind | |||
Betreiberrisiko für Photovoltaikanlagen
|
|||
|
FAQ - die häufigsten zur Haus-und Grundbesitzer-Haftpflicht
- Wer benötigt eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?
-
-
- Wer ein Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus vermietet
- Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den Verwalter
- Wer Eigentumswohnungen vermietet und über seine Privathaftpflicht keinen Versicherungsschutz hat
- Wer unbebaute Grundstücke besitzt
-
- Wer kann mitversichert werden?
-
-
Neben dem Versicherungsnehmer sind mitversichert:
- Hausmeister oder andere durch Arbeitsvertrag mit Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstiger Betreuung beauftragte Personen
- Verwalter von Wohneigentümergemeinschaften bei Bestätigung für Zwecke der Gemeinschaft
- Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten bis zu einer veranschlagten Bausumme von 50.000 EUR je Bauvorhaben
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (mit nicht mehr als 20 km/h z. B. Aufsitzrasenmäher)
- Gewässerschäden aus der Lagerung von Betriebsstoffen in Kleingebinden bis 250 l Fassungsvermögen (insgesamt höchstens 1.000 l)
Gesondert zu versichern:- Heizöltanks
-
Das könnte Sie auch interessieren
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.