Die Gewässer­schaden-Haftpflicht der Öffentlichen Oldenburg
Für privat genutzte Anlagen zahlen wir sogar, wenn durch ausgelaufenes Heizöl z. B. die Kellerwände Ihres Hauses beschädigt werden oder das Erdreich des eigenen Grundstücks ausgetauscht und entsorgt werden muss.
Ausgenommen bleiben Schäden am Heizöltank selbst. Für Eigenschäden besteht eine Selbstbeteiligung von 250 EUR pro Schadenfall.
- Mitversichert sind Schadenabwendungs- und Minderungskosten
- Eigene Schäden sind inbegriffen
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Gewässer­schaden-Haftpflicht: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Gewässerschadenhaftpflicht | |||
Versicherungssumme
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5 oder 10 Mio. EUR | ||
Haftpflichtansprüche Dritter nach Gewässerverunreinigung | |||
Personen, die mit der Verwaltung, Reinigung, Instandhaltung und sonstigen Betreuung Ihres Öltanks beauftragt werden | |||
Gutachterkosten | |||
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Gewässerschaden - Haftpflichtversicherung
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.