Ihre Beratung vor Ort

Rainer Behrens

Am Kirchplatz 8
26219 Bösel

Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag:
08.30 - 12.30 Uhr,
14.00 - 17.00 Uhr,
Freitag:
08.30 - 14.00 Uhr

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Die Ge­wässer­schaden-Haft­pflicht der Öffentlichen Olden­burg

Für privat ge­nutzte An­lagen zahlen wir so­gar, wenn durch aus­gel­aufenes Heiz­öl z. B. die Keller­wände Ihres Hauses be­schädigt werden oder das Erd­reich des eigenen Grund­stücks aus­­ge­tauscht und ent­sorgt werden muss.

Aus­ge­nommen bleiben Schäden am Heiz­öl­tank selbst. Für Eigen­schäden be­steht eine Selbst­be­teiligung von 250 EUR pro Schaden­fall.

  • Mit­ver­sichert sind Schaden­ab­wendungs- und Minderungs­kosten
  • Eigene Schäden sind in­be­griffen
  • Schnelle und un­büro­kratische Schaden­regulierung

Ge­wässer­schaden-Haftpflicht: unsere wichtigsten Leistungen im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Bitte das Smartphone drehen.
Ge­wässer­scha­den­haft­pflicht
Ver­sicherungs­summe
i
5 oder 10 Mio. EUR
Haft­pflicht­an­sprüche Drit­ter nach Ge­wässer­ver­un­rei­ni­gung Leistung enthalten
Per­so­nen, die mit der Ver­wal­tung, Rei­ni­gung, In­stand­hal­tung und sonsti­gen Be­treu­ung Ihres Öl­tanks be­auf­tragt wer­den Leistung enthalten
Gut­ach­ter­kos­ten Leistung enthalten

Jetzt zum Bera­tungs­for­mular

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FAQ - die häufigsten Fragen zur Gewässer­schaden - Haft­pflicht­versicherung

Wer benötigt eine Gewässer­schaden-Haft­pflicht­versicherung?
  • Jeder Eigen­tümer eines Hauses, der An­lagen zur Lagerung von Heiz­öl besitzt.

Was ist versichert?
  • Die Reini­gung von verschmutzen Gewässern sowie die an­fallenden Kosten für das Aus­­bag­gern, Ab­­fah­ren und Ver­­bren­nen des öl­ver­schmutz­ten Erd­­reichs sind mit­versichert.

Wie können sich die Tank­in­haber schützen?
  • Durch regel­mäßige Kon­trolle, ob sich der Tank noch in einem ordnungs­gemäßen Zu­stand befindet.

    Bei unter­irdischen Tanks einen Fach­betrieb mit der Wartung der Anlagen beauf­tragen, um Mängel un­verzüg­lich be­heben zu lassen.

Was sollten Sie im Falle eines Schadens be­achten?
  • Sollte ein Schaden­fall ein­treten, ver­suchen Sie bitte die Schaden­ursache zu finden und sofern möglich zu be­seitigen. Des Weiteren alarmieren Sie ggf. die Feuer­wehr und probieren Sie die Aus­breitung des Öls einzu­dämmen.

    Bitte melden Sie Ihrer betreuenden Geschäfts­stelle vor Ort unverzüglich den einge­tretenden Schaden oder nutzen Sie unsere Online Schaden­meldung. 

    Jetzt den Schaden online melden

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.