Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Mit dem eigenen Haus oder der eigenen Wohnung geht für die meisten Menschen ein Traum in Erfüllung. Doch gerade der Bau eines Hauses - ob für den Eigenbedarf oder als langfristige Kapitalanlage - birgt viele Tücken. Sie müssen planen, organisieren, kontrollieren und Entscheidungen treffen.
Als Bauherr sind Sie verpflichtet, jede mögliche Gefahrenquelle abzusichern (Verkehrssicherungspflicht). Oder anders: Entsteht jemandem auf Ihrer Baustelle ein Schaden, der durch notwendige bzw. zumutbare Vorkehrungen hätte verhindert werden können, haften Sie. Ferner sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, dass Sie den Bau durch persönliche und häufige Stichproben überprüfen (Überwachungspflicht) und jede Gefahr sofort beseitigen müssen.
Bauherren sollten sich daher unbedingt gegen verschiedene Risiken absichern.
- Versicherte Ansprüche wegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis Bauende (max. 2 Jahre)
- Versicherungsschutz bei selbst übernommener Bauplanung und/ oder Bauleitung
- Schnelle und unbürokratische Schadenregulierung
Bauherrenhaftpflicht: unsere wichtigsten Leistungen im Überblick
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Bauherrenhaftpflicht | |||
Versicherungssumme
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5 oder 10 Mio. EUR | ||
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk | |||
Senkungen von Grundstücken und Erdrutschungen | |||
Abwasserschäden | |||
Gebrauch von Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h | |||
Eigenleistung durch den Bauherren | |||
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Ihr zusätzlicher Schutz mit der Bauherrenhaftpflicht
FAQ - die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
- Warum benötige ich eine Bauherrenhaftpflicht?
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Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung für Ihre Baustelle. Und auch später können Sie als Haus- und Wohnungseigentümer für die meisten Schadenereignisse rund um Ihr Anwesen haftbar gemacht werden.Wir schützen den Bauherrn bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Deshalb sollte unsere Bauherrenhaftpflicht nicht fehlen.Wir prüfen, in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht, zahlen den entstandenen Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme und wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche ab, auch vor Gericht.
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- Was ist versichert?
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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk, z. B. aus:
- Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
- von Ihnen am Bau selbst ausgeführten Arbeiten
- Schäden, die Ihre Mithelfer verursachen
- Umweltschäden (gemäß Umweltschadengesetz)
- Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen in Kleingebinden bis 1.000 Liter gesamt (bzw. 250 Liter je Einzelgebinde)
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- Was wird gezahlt?
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Wir übernehmen den Schadenersatz, der aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an den Geschädigten zu zahlen ist.Bei Personenschäden z. B.:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- behindertengerechte Umbaumaßnahmen und sonstige erhöhte Lebensaufwendungen
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Verletzten-, Witwen- und Waisenrenten
Bei Sachschäden z. B.:- Reparaturkosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertminderungen
- Regressansprüche von Versicherern (z. B. eines Gebäudeversicherers)
Sind Ansprüche unberechtigt, sorgen wir für ihre Abwehr. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führen wir für Sie den Prozess auf unsere Kosten.
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- Was ist nicht versichert?
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Nicht versichert sind z. B.
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Ansprüche von Angehörigen, mit denen Sie als Versicherungsnehmer in einer häuslichen Gemeinschaft leben
- Geldstrafen und Bußgelder
- Schäden durch Verändern der Grundwasserverhältnisse
- Schäden durch Errichten einer Geothermieanlage
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