Die ambulante Zusatzversicherung
Eine Ergänzung, die sich lohnt! Sie können sich weitere attraktive Leistungen sichern, wenn Sie einen unserer Zahnersatztarife (Zahnersatz 30 oder Zahnersatz 50) abgeschlossen haben.
Die ambulante Zusatzversicherung "top fit" verringert Zuzahlungen für ambulante Heilbehandlungen und sichert Ihnen viele Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht bezahlt werden.
- Erstattung für Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
- Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils bei Heilmitteln und Heilbehandlungen
- Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden durch Ärzte
Ambulante Zusatzversicherung: die Tarife im Überblick
Vertragspartner: VGH Provinzial Krankenversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
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Top fit 50 | Top fit 30 | ||
Heilpraktiker
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Sehhilfen
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Zuzahlungen und Vorsorge
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Heilmittel
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Kurtagegeld
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Auslandreiseschutz
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Impfungen vor Auslandreisen
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
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Implantate
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Inlays
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Plastische Zahnfüllungen
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Professionelle Zahnreinigung
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Kieferorthopädie bis Alter 18
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Top fit 50 | Top fit 30 | ||
Heilpraktiker
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Sehhilfen
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Zuzahlungen und Vorsorge
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Heilmittel
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Kurtagegeld
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Auslandreiseschutz
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Impfungen vor Auslandreisen
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Zahnersatz und Einlagefüllungen
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Implantate
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Inlays
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Plastische Zahnfüllungen
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Professionelle Zahnreinigung
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Kieferorthopädie bis Alter 18
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FAQ - die häufigsten Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung
- Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung wichtig?
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Für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ihre gesetzliche Krankenversicherung übernimmt längst nicht alle Kosten. Oft bleibt ein Eigenanteil und einige Behandlungen müssen Sie komplett aus eigener Tasche zahlen. Die Tarife „top fit 50“ bzw. „top fit 30“ gleichen die wichtigsten Leistungslücken aus.
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- Was spricht für den Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung?
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Seit dem 01.01.2004 zahlen die gesetzlichen Kassen in der Regel keine Zuschüsse mehr für Brillen und Kontaktlinsen. Für Massagen, sonstige Heilmittel, Medikamente, Hilfsmittel und Krankenhausaufenthalte sowie Kuren und Zahnersatz müssen Patienten einen Eigenanteil leisten.Die Tarife „top fit 50“ oder „top fit 30“ übernehmen diese Kosten teilweise oder auch komplett. Darüber hinaus beinhalten sie auch Leistungen für Glaukom- und Hautkrebsfrüherkennung, Auslandsreisekrankenschutz inkl. medizinisch notwendigen Rücktransports und Schutzimpfungen (bis zu 105 EUR pro Jahr) vor Auslandsreisen.
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- Gibt es Wartezeiten bis der Versicherungsschutz wirkt?
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Für alle Leistungen, die nicht die zahnärztliche Behandlung betreffen, besteht eine Wartezeit von nur drei Monaten.
Für zahnärztliche Leistungen beträgt die Wartezeit sechs Monate.
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- Bis zu welchem Beitrag werden meine Kosten im Bereich Zahnersatz erstattet (Zahnstaffel)?
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Treue zahlt sich aus! Je länger der Vertrag läuft, desto mehr Kosten werden erstattet. Für Zahnersatzleistungen gilt die folgende Zahnstaffel:
1. Versicherungsjahr bis zu 500 EUR
2. Versicherungsjahr 750 EUR
3. Versicherungsjahr 1.500 EUR
4. Versicherungsjahr 2.000 EUR
5. Versicherungsjahr 3.000 EUR
6. Versicherungsjahr 10.000 EUR
Bei Unfällen entfallen die Höchstsätze. Für einzelne Leistungen gelten weitere Höchstgrenzen.
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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG, Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Registergericht: Amtsgericht Oldenburg HRB 110012, Sitz Vechta, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.