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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Land­wirt­schaft­lichen Ge­bäude­ver­siche­rung

Besteht die Ge­fahr, dass ich unter­ver­sichert bin?
  • Wir er­mitteln für Ihre Ge­bäu­de den Wert nicht pau­schal son­dern indi­vi­duell. Damit ist eine Unter­ver­siche­rung aus­ge­schlos­sen, so­fern nicht nach­träg­lich wert­stei­gern­de bau­liche Maß­nah­men durch­ge­führt wer­den.

Was be­deu­tet "er­wei­ter­te Wie­der­auf­bau-Rege­lung"?
  • Sollte an einem Be­triebs­ge­bäu­de ein Total­scha­den ent­ste­hen, ist es aus­rei­chend, wenn wie­der ein land­wirt­schaft­liches Pro­duk­tions- oder Lager­ge­bäu­de er­rich­tet wird, un­ab­hän­gig von der Grund­fläche und dem Volu­men. So kann z. B. an Stelle eines Schweine­stalls eine Maschi­nen­halle ge­baut wer­den.

Welche Folge­kosten über­nimmt die Ge­bäude­ver­siche­rung nach einem Feuer­scha­den?
  • Wir em­pfeh­len Ihnen, die Deckungs­er­wei­te­run­gen des Haf­tungs­pa­ke­tes Spe­zial zu ver­ein­baren.

    Fol­gen­de Leis­tungs­ex­tras be­in­hal­tet das Haf­tungs­pa­ket u.a.:

    • Ver­zicht auf den Ein­wand der gro­ben Fahr­lässig­keit bis zur Ver­siche­rungs­summe
    • Auf­räu­mungs- und Ab­bruchs­kosten sowie Be­we­gungs- und Schutz­kosten bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Mehr­kosten in­folge be­hörd­licher Wie­der­her­stel­lungs­be­schrän­kun­gen bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Miet­aus­fall bei Wohn­ge­bäu­den bis maxi­mal 24 Monate nach Ein­tritt des Ver­siche­rungs­falles, bei Wirt­schafts­ge­bäu­den bis maxi­mal 12 Mona­ten
    • Bau­liche Grund­stücks­be­stand­teile bis 5% der Ver­siche­rungs­summe
    • Blitz­über­span­nung bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Ver­puf­fung, Rauch- und Ruß­schä­den bis 100% der Ver­siche­rungs­summe
    • Van­da­lis­mus/bös­willige Be­schä­di­gung bis 25.000 EUR je Ver­siche­rungs­fall und Jahr (Selbst­be­tei­li­gung 1.000 EUR je Scha­den­fall, ent­fällt bei Be­schä­di­gun­gen von Ge­bäude­be­stand­tei­len von Wohn­tei­len bzw. Wohn­ge­bäu­den)
    • Mehr­kosten für den alters- und be­hin­der­ten­ge­rech­ten Wie­der­auf­bau von selbst- oder durch Fami­lien­an­ge­hö­ri­ge be­wohn­te Wohn­teile bis 10.000 EUR (ab einer Scha­den­höhe von 10.000 EUR)
    • Be­schä­di­gung an Fas­sa­den von Wohn­ge­bäu­den/-teilen durch wild leben­de Tiere bis 5.000 EUR

    Das Haf­tungs­paket Spe­zial be­in­hal­tet noch viele wei­tere Leis­tungs-Extras. Gerne stellen wir Ihnen diese in einem per­sön­lichen Ge­spräch vor.

    Die Ge­samt­ent­schä­di­gung aller Haf­tungs­er­wei­te­run­gen be­trägt maxi­mal 100% der Gesamt­ver­siche­rungs­summe.

Warum ist die Sturm- und Hagel­ver­siche­rung be­son­ders wich­tig?
  • Der Wind peitscht über den Hof, der Sturm rüttelt an der Scheu­ne, die Bäume bie­gen sich im orkan­ähn­lichen Wind: Es hagelt tau­ben­ei­große Kör­ner vom Himmel. Unsere Sturm- und Hagel­ver­siche­rung er­gänzt opti­mal die land­wirt­schaft­liche Ge­bäude-Feuer­ver­siche­rung.

    Auch be­steht für Sie die Mög­lich­keit über ver­schie­de­ne Selbst­be­tei­li­gun­gen den Ver­siche­rung­sschutz indi­vi­duell zu ge­stal­ten

Warum ist die Leitungs­wasser-Ver­siche­rung für Land­wirte wich­tig?
  • Es tre­ten immer häu­fi­ger Rohr­bruch­schä­den in Wohn­ge­bäu­den auf. Unsere Lei­tungs­wasser­ver­siche­rung bie­tet Ihnen viel­fäl­tigen Schutz gegen Schä­den, die durch be­stim­mungs­widrig aus­ge­tre­te­nes Wasser in­folge Bruch- oder Frost­schä­den an Zu- oder Ab­lei­tungs­roh­ren inner­halb des Ge­bäu­des ent­ste­hen. Ganz gleich, ob es sich hier­bei um Frisch­wasser oder um Ab­wasser han­delt.

    Eine Trocken­le­gung kostet immer viel Geld. Daher soll­ten Sie die Ge­bäude-Lei­tungs­wasser­ver­siche­rung un­be­dingt in Ihrem Ver­siche­rungs­um­fang be­rück­sich­ti­gen.

Warum ist die Ele­men­tar­scha­den-Ver­siche­rung be­son­ders wichtig?
  • Die Klima­er­wär­mung bringt es mit sich: Hef­tige Un­wetter wer­den künf­tig noch häu­fi­ger auf­tre­ten. Lei­der auch in Re­gio­nen, die bis­her nicht be­trof­fen waren. Unsere Ele­men­tar­scha­den-Ver­siche­rung schützt Sie zu­ver­lässig vor den finan­ziel­len Fol­gen, die mit der Be­sei­ti­gung von Ge­bäude­schä­den in­folge von Un­wetter­er­eig­nis­sen und Natur­katas­tro­phen, wie z. B.

    • Über­schwem­mun­gen
    • Rück­stau
    • Schnee­druck
    • Erd­beben

    ver­bun­den sind.

    Diese Vor­sorge ist da­her kein Luxus, son­dern eine sinn­volle Er­gän­zung Ihres Ver­siche­rungs­schutzes.

Kann ich meine Ge­bäude über eine pri­vate Wohn­ge­bäude­ver­siche­rung ab­sichern?
  • Nein. Land­wirt­schaft­liche Ge­bäude sind Wirt­schafts­ge­bäude und müssen über eine land­wirt­schaft­liche Ge­bäude­ver­siche­rung ab­ge­sichert wer­den. Das gilt auch für Ihr Wohn­haus. Denn der be­trieb­liche Ge­bäude­be­stand bil­det zusammen mit dem Wohn­haus immer eine Ein­heit. Das gilt nicht für Wohn­ge­bäude, die sich nicht auf dem ver­sicher­ten Grund­stück be­fin­den.

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