1. Fahrräder, Crossräder, Mountainbikes, Kinderräder u. ä. Räder ohne Tretunterstützung
2. Pedelecs mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
3. Lastenräder ohne Tretunterstützung
4. E-Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Hinweise:
- Pflichtversicherung: Sie sind nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung abzusichern.
- Helm: Tragen Sie zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
- Mindestalter: Ein Mindestalter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
- Radwege: Sie können die Radwege nutzen.
- Kindersitze und Anhänger: Kindersitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinderanhänger bzw. Fahrradanhänger sind erlaubt.
- Seitenspiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicherheit, das Rad mit Seitenspiegeln auszustatten.
- Beleuchtung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad ausreichend zu beleuchten.
- Einbahnstraßen: Sie können Einbahnstraßen in Fahrtrichtung befahren oder wenn diese mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind.
- Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.
- Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbedingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Versicherungsschutz und natürlich auch Ihre Mitmenschen.