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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Fahrradver­siche­rung

Was ist versichert?
  • Ver­sichert ist das in Ihrem Ver­sicherungs­schein genannte Fahr­rad mit seinen Teilen und dem fest verbundenen Zube­hör. Loses Zube­hör ist eben­falls mitver­sichert – gegen Dieb­stahl nur, wenn es zusammen mit dem Rad ge­stohlen wird.

Was ist nicht versichert?
  • Loses Zubehör ist nicht mitver­sichert, wenn es separat ge­stohlen wird. Weiter­hin nicht mitver­sichert sind

    • Verschleiß von Reifen und Bremsen
    • Versicherungs­fälle unter Alkohol- oder Drogen­einfluss
    • Teil­nahme an bestimmten Rad­sport­ver­anstaltungen
    • Extrem­sport­fahrten wie Down­hill-Fahrten und Freeriding.
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
  • Die Versicherung beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein genannt ist.

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
  • Ihr Vertrag wird mit einer Lauf­zeit von 12 Monaten ge­schlos­sen. Er ver­längert sich jeweils still­schwei­gend um weitere 12 Monate, wenn Sie ihn nicht 1 Monat vor Ablauf des Ver­sicherungs­jahres kündigen.

Gibt es eine Wartezeit?
  • Nein, bei der Fahr­rad­ver­sicherung gibt es keine Warte­zeit.

Was für ein Fahrradschloss benötige ich?
  • Verkehrs­übliche Schlös­ser sind aus­rei­chend.

Welche Räder sind nicht versicherungspflichtig (ohne Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
  • 1. Fahr­räder, Cross­räder, Mountain­bikes, Kinder­räder u. ä. Räder ohne Tret­unter­stützung

    2. Pedelecs mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h

    3. Lasten­räder ohne Tret­unter­stützung

    4. E-Lasten­räder mit Tret­unter­stützung bis max. 25 km/h  

    Hinweise:

    • Pflicht­ver­sicherung: Sie sind nicht ver­pflichtet, eine Kraft­fahr­zeug-Haft­pflicht­versicherung ab­zu­schließen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit einer Privat-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­zu­sichern.
    • Helm: Tragen Sie zu Ihrem persön­lichen Schutz in jedem Fall einen Helm.
    • Mindest­alter: Ein Mindest­alter zum Fahren der genannten Räder besteht nicht.
    • Rad­wege: Sie können die Rad­wege nutzen.
    • Kinder­sitze und An­hänger: Kinder­sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Kinder­an­hänger bzw. Fahr­radan­hänger sind erlaubt.
    • Seiten­spiegel: Wir empfehlen Ihnen zur eigenen Sicher­heit, das Rad mit Seiten­spiegeln aus­zu­statten.
    • Beleuch­tung: Wir empfehlen Ihnen, Ihr Rad aus­reichend zu beleuchten.
    • Ein­bahn­straßen: Sie können Ein­bahn­straßen in Fahr­trichtung befahren oder wenn diese mit einem ent­sprechenden Schild gekenn­zeichnet sind.
    • Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld rechnen.
    • Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefährden Sie sich, Ihren Ver­sicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Welche Räder sind versicherungspflichtig (mit Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung) und was muss man beachten?
  • Versicherungs­pflichtig sind folgende Fahr­räder: 1. E-Bikes ohne Tret­unter­stützung 2. S-Pedelcs mit Tret­unter­stützung 3. E-Bike und E-Mofas ohne Tret­unter­stützung 4. E-Mopeds 5. E-Scooter 6. Segways. Wenn Sie ein Fahrrad aus den o. g. Kategorien versichern möchten, folgen Sie bitte unserem Link.

    Hinweise:

    • Pflichtversicherung: Sie sind lt. Gesetz­geber ver­pflichtet, eine Kraft­fahrzeug-Haft­pflicht­ver­sicherung abzu­schließen. Damit erwerben Sie ein Versicherungs­kennzeichen. Wir empfehlen Ihnen darüber hinaus auch eine Privat-Haft­pflicht­versicherung.
    • Helm: Es besteht Helm­pflicht mit Aus­nahme für E-Bikes und E-Scooter. Wir empfehlen Ihnen, zu Ihrem persönlichen Schutz in jedem Fall einen Helm zu tragen.
    • Mindest­alter: Das Minde­stalter zum Fahren der o. g. Gefährte beträgt 16 Jahre, mit Ausnahme der E-Bikes = 15 Jahre und der E-Scooter = 14 Jahre.
    • Rad­wege: Die Rad­weg­nutzung ist inner- und auß­erorts unter­sagt. Mit Ihrem E-Scooter dürfen Sie auch Rad­wege benutzen, sonst bitte auf der Straße fahren. Für E-Bike­fahrer muss die Nutz­ung der Rad­wege inner- und außer­orts durch einen ent­sprechenden Hin­weis gestattet sein.
    • Kinder­sitze und An­hänger: Sitze für Kinder bis zum Alter von 7 Jahren und Fahr­rad­anhänger sind er­laubt, ausge­nommen sind hier E-Scooter und Segways. Wenn Sie S-Pedelec fahren, fragen Sie bitte bei der Polizei nach. Kinder­anhänger sind für alle versicherungs­pflichtigen Räder nicht erlaubt.
    • Seiten­spiegel: Es besteht Seiten­spiegel­pflicht, mit Aus­nahme von E-Bikes, E-Scootern und Segways.
    • Beleuchtung: Sie haben die Pflicht, bei allen genannten Rädern die Beleuch­tung zu garantieren. Für S-Pedelecs, E-Bikes und E-Mofas bis max. 45 km/h gilt sogar die dauer­hafte Beleuchtung.
    • Einbahnstraßen: Sie können Ein­bahn­straßen nur in Fahrt­richtung be­fahren. Das gilt nicht für E-Scooter, sofern der Hinweis „Für E-Scooter frei“ vorhanden ist.
    • Telefon: Telefonieren beim Fahren ist nicht erlaubt, sonst müssen Sie mit einem Buß­geld und einem Punkt rechnen. Beim Fahren mit einem E-Bike gilt hier aller­dings ein Buß­geld, kein Punkt.
    • Alkohol: Sie haben gefeiert? Lassen Sie Ihr Rad unbe­dingt stehen, sonst gefähr­den Sie sich, Ihren Versicherungs­schutz und natürlich auch Ihre Mit­menschen.
Gibt es eine Service-Telefonnummer, wenn ich einen Schaden melden möchte?
Kann ich mein Fahrrad auch über die Hausratversicherung absichern?
  • Ja, aber der Versicherungs­schutz ist ört­lich und vom Um­fang her begrenzt. In der Fahr­rad­ver­sicherung sind z. B. auch Gefahren wie Unfall, Ver­schleiß und Schutz­brief abge­sichert.

Kann ich das Fahrrad während der Vertragslaufzeit wechseln?
  • Nein, die Ver­sicherung ist an Ihr Rad ge­bunden. Es ist aber problem­los möglich, für ein neues Gefährt einen Ver­trag abzu­schließen. Wir stornieren dann den alten Vertrag und erstatten den unver­brauchten Bei­trag.

Ich habe mein versichertes Fahrrad verkauft. Bleibt der Versicherungsschutz erhalten?
  • Nein, der Vertrag erlischt mit dem Verkauf. Wir stornieren den Vertrag und erstatten den unverbrauchten Beitrag.

Kann ich ein bereits beschädigtes Fahrrad versichern?
  • Nein, das ist nicht möglich.

Was muss ich bei einem Diebstahl tun?
  • Den Diebstahl melden Sie der Polizei und Ihrem Berater.

Ich fahre E-Bike: Was muss ich über meinen Akku wissen?
    • Unser Tipp - beachten Sie unbe­dingt die Anga­ben und Empfeh­lungen vom Her­steller.
    • Reinigen Sie den Akku nur mit einem feuchten Tuch. Dabei sollten die Kontakte trocken bleiben.
    • Schützen Sie den Akku vor mecha­nischen Beschä­digungen. Sollte es doch pass­ieren, tauschen Sie ihn besser aus. Beachten Sie bitte - bei Gehäuse­beschä­digung können gesund­heits­schädliche Flüssig­keiten austreten. Schützen Sie Ihre Haut und vor allem Ihre Augen!
    • Öffnen oder zerlegen Sie niemals Ihren Akku. Reparaturen sind Sache der Fach­leute.
    • Lithium-Ionen-Akkus sind temperatur­empfindlich. Ist es zu warm, kommt es zu Kapazitäts­verlusten und einem erhöh­ten Brand­risiko. Ist es zu kalt, entlädt er sich schnell.
    • Schlie­ßen Sie Ihren Akku nicht kurz.
Was muss ich beim Laden meines Akkus beachten?
    • Ver­wenden Sie aus­schließ­lich vom Her­steller vorge­sehene Akkus.
    • Laden Sie ihn nur mit dem dafür vorge­sehenen Lade­gerät auf einer feuer­festen Unter­lage – nicht in der Nähe von brenn­baren Materialien.
    • Achten Sie bitte nach dem Lade­vorgang auf Ver­formungen des Akku­ge­häuses. Diese deuten auf einen Defekt hin. Dann benutzen Sie den Akku bitte nicht mehr und lassen ihn vom Fach­handel über­prüfen.
    • Ent­leeren Sie den Akku nicht voll­ständig. Zwischen­durch mal Auf­laden erhöht die Lebens­dauer.
Was muss ich beim Einlagern meines Akkus beachten?
  • Tempera­turen zwischen 15 und 20 Grad Celsius und ein Lade­zustand zwischen 30 und 60% sind optimal. Aber auch hier gilt, bitte die Her­steller­an­gaben beachten.

Wo entsorge ich meinen Akku?
  • Am besten geben Sie ihn im Fach­handel oder auf dem Wert­stoff­hof ab.  

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