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    FAQ´s

Alle Fra­gen zu unse­rer Bau­leistungs­ver­siche­rung

Warum ist die Bau­leistungs­ver­siche­rung so wich­tig?
  • Schon der Roh­­bau Ihres Hauses stellt eine er­hebliche In­­vestition dar - und selbst bei größter Vor­­sicht sind Schäden nicht aus­­zu­­schließen. Dabei kann selbst ein schein­­bar kleines "Mal­­heur" en­orme Kosten nach sich ziehen: nicht kalk­ulierte Kosten, die un­­ver­­sichert die ge­samte Finanz­ierung er­­schweren können.

Welche Leis­tun­gen sind ab­ge­deckt?
  • Abgedeckt sind Auf­­räum- und Wieder­­her­­stellungs­­kosten (Selbst­­kosten), die ein ge­­schädigter Bau­­herr bzw. ein am Bau­­vor­­haben be­­teiligter Unter­­nehmer zur Be­­seiti­­gung eines Sach­­schadens auf­­wenden muss.

Zahlt die Bau­leis­tungs­ver­siche­rung bei Pfusch am Bau?
  • Für diese Schä­den haf­tet der Bau­trä­ger bzw. der ver­ur­sachen­de Hand­wer­ker mit seiner Haft­pflicht­ver­siche­rung. Ihre Bau­leis­tungs­ver­siche­rung schließt solche Fälle des­halb ex­pli­zit aus.

Muss ich meine Eigen­leis­tung in die Bau­summe mit ein­rech­nen?
  • Ja. Eigen­leis­tun­gen sind in der Bau­summe mit zu be­rück­sich­ti­gen und in diese ein­zu­rech­nen. Dies trifft aller­dings allein auf An-, Um- und Aus­bau­ten zu; nicht für Neu­bau­ten. Bei Neu­bau­ten orien­tie­ren wir uns allein an der Ge­samt­fläche des Neu­baus (nicht an der Bau­summe).

Welche be­son­de­ren Vor­teile er­geben sich da­durch bei der Bau­ver­trags­ge­stal­tung?
  • Durch eine ent­­sprechende Bau­­ver­­trags­­ge­­staltung können Sie den Ver­­sicherungs­­beitrag an­­teilig mit den am Bau be­­teiligten Unter­­nehmen ver­­rechnen. So ent­­stehen Ihnen für diese Schutz­­maß­­nahme nahe­­zu keine Kosten.

Springt die Bau­leis­tungs­ver­siche­rung ein, wenn mein Bau­trä­ger noch vor der Fertig­stel­lung meines Hauses in Kon­kurs geht?
  • Die Bau­leis­tungs­ver­siche­rung ver­sichert "Sach­schä­den", sprich Schä­den an der Ge­bäude­subs­tanz, dem Bau­grund­stück und den Bau­mate­ria­lien die auf­grund von Be­schä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen ent­ste­hen. Hier­zu zäh­len nicht wirt­schaft­liche Pro­bleme der be­auf­trag­ten Dienst­leis­ter.

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Bau­leistungs­ver­siche­rung

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