Unfallversicherung für junge Erwachsene
Plötzlich ist es passiert! Ein Unfall kommt immer überraschend – ob bei der Arbeit, im Straßenverkehr, im Haushalt, oder beim Sport. Bei einer aktiven Freizeitgestaltung sind erhöhte Unfallrisiken vorhanden. Dagegen besteht kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz über die gesetzliche Rentenversicherung. Als Voraussetzung muss der Antragssteller mindestens 5 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein und mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Eine Unfallversicherung der Öffentlichen bietet rund um die Uhr Versicherungsschutz und damit wertvolle Leistungen zur finanziellen Absicherung.
Welche Absicherung haben junge Erwachsene in der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die Leistungen für junge Erwachsene in der gesetzlichen Unfallversicherung reichen nach einem schweren Unfall mit lebenslangen Folgen für eine bedarfsgerechte Absicherung nicht aus. Sie schützt die versicherte Person nur bei Unfällen während der Arbeitszeit und auf dem direkten Weg dorthin und nach Hause.
Welche Leistungen haben junge Erwachsene aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu erwarten?
Die Bezugsgröße für die Sozialversicherung beträgt monatlich 3.290 EUR (Stand 01.01.2022 alte Bundesländer)
Für Schüler und Studenten wird ab dem 18. Lebensjahr für die Berechnung der Rente 60% von 2/3 der Bezugsgröße zugrunde gelegt.
Hier einige Beispiele für einen Rentenanspruch nach einem Unfall:
Durch Unachtsamkeit zieht sich ein Student schwerwiegende Verletzungen bei einem Fahrradunfall zu. Es verbleibt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) aufgrund einer dauerhaften Gebrauchsbeeinträchtigung des Beines und der rechten Hand.
Bezugsgröße
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60% von 2/3 der Bezugsgröße
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40% Minderung der Erwerbsfähigkeit
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3.535 EUR
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1.414,00 EUR
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565,60 EUR
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Bei einer 100%igen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ergibt sich folgender Anspruch auf eine monatliche Verletztenrente:
Bezugsgröße
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60% von 2/3 der Bezugsgröße
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100% Minderung der Erwerbsfähigkeit
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3.535 EUR
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1.414,00 EUR
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1.414,00 EUR
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Kommt es zu einer überwiegenden Genesung und es verbleibt nur eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 15 %, besteht kein Anspruch auf eine Verletztenrente:
Bezugsgröße
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60% von 2/3 der Bezugsgröße
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15% Minderung der Erwerbsfähigkeit
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3.535 EUR
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1.414,00 EUR
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Kein Rentenanspruch, erst ab 20% MdE
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Wer kann über die Unfallversicherung für junge Erwachsene abgesichert werden?
Vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr der versicherten Person gibt es bei uns die Unfallversicherung für junge Erwachsene.
Folgende Leistungen können abgesichert werden:
- Invaliditätssumme
- Unfall-Rente
- Krankenhaustagegeld
- Todesfallleistung
- beitragsfreie Leistungen
- 200 EUR Sofortleistung bei Frakturen und Bänderrisse
- 250 EUR Sofortleistung bei Schädel-Hirn-Trauma (Helmgeld)
- 1.500 EUR Rehabilitationsleistung für medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen
- bis zu 20.000 EUR für kosmetische Operationen
- bis zu 50.000 EUR für Bergungskosten
Zusätzlich kann eine Dynamik vereinbart werden, durch die die Versicherungssummen regelmäßig angepasst werden. Hintergrund ist, dass es durchschnittlich eine Inflation von 2 % pro Jahr gibt. Durch die Dynamik passen sich die Versicherungssummen dem Wert des Geldes an und somit bleibt die Kaufkraft der vereinbarten Leistung erhalten. Es kann eine Dynamik zwischen 2 % und bis 10 % vereinbart werden, die bei Bedarf bei der jährlichen Anpassung auch widerrufen werden kann.
Weitere Informationen zu unserer Unfallversicherung findest du hier.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.