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Stephan Tepe

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Die Absicherung der Arbeitskraft bei der Öffentlichen Oldenburg

Ihre Arbeits­kraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was passiert, wenn ich schwer erkranke, einen Unfall habe oder berufs­unfähig werde? Der ge­setzlicher An­spruch reicht hierfür nicht aus. Aber wie bezahle ich mein Haus, mein Auto, meine Alters­vorsorge und viele andere Dinge, wenn ich kein Ein­kommen mehr beziehe?

Der Berufs­un­fähig­keits­schutz der Öffentlichen Oldenburg leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Un­fall oder Krank­heit nur noch zu 50 Prozent oder weniger aus­üben können. Insge­samt bietet eine Berufs­unfähigkeits­versicherung den umfang­reichsten Schutz.

Der Existenz­schutz der Öffentlichen Oldenburg schützt Sie bei Beein­trächtigung bzw. Verlust körper­licher oder gei­stiger Fähig­keiten oder wenn Sie schwer er­kranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Be­ruf weiterhin aus­üben kön­nen.

Sie haben zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Einkommen absichern können

Berufsunfähigkeitsschutz

Berufs­unfähig­keits­schutz - Schnell geht´s und nichts geht mehr

Mit unserem Berufs­unfähig­keits­schutz erhalten Sie eine zu­verlässige Ab­sicherung, die entsprechend Ihrer Lebens­situation ge­staltet werden kann.

Existenzschutzversicherung

Existenz­schutz Sicher­heit für unvorher­seh­bare Er­eig­nisse

Mit unserem Existenz­schutz erhalten Sie eine fin­anzielle Grund­ab­sicherung gegen die un­vorher­seh­baren Er­eig­nisse im Leben.

  • Ein­malige Aus­bau­option
  • Kein Ver­weis auf an­dere noch aus­übbare Be­rufe
  • Ver­schie­dene An­pass­ungs­rechte
Existenzschutzversicherung

Existenz­schutz Sicher­heit für unvorher­seh­bare Er­eig­nisse

Mit unserem Existenz­schutz erhalten Sie eine fin­anzielle Grund­ab­sicherung gegen die un­vorher­seh­baren Er­eig­nisse im Leben.

  • Lei­­stung bei Ver­­lust von Grund­­fähig­­keiten
  • Lei­­stung bei schwe­ren Krank­­heiten
  • Lauf­ende Ren­ten­­zah­lung oder ein­­malige Ka­pital­leistung

Unsere Tarife im Überblick

Vertragspartner: Öffentliche Lebensversicherungsanstalt Oldenburg, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Berufsunfähigkeitsschutz Premium
(auch für Junge Erwachsene)
Berufsunfähigkeitsschutz Komfort Existenzschutz
Leis­tung ab 50 % Be­rufs­un­fähig­keit
Leistung bei län­ge­rer Krank­schrei­bung
Leistung bei Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust einer Grund­fähigkeit
Leistung infolge Pflege­be­dürf­tig­keit
Weltweiter Ver­siche­rungs­schutz
Vorläufiger Ver­siche­rungs­schutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Ein­tritt einer schwe­ren Krankheit
Finanzielle Sicher­heit durch Zah­lung einer mo­nat­lichen Rente und Bei­trags­be­freiung optional
Absicherung (von z. B. Krediten) durch Zah­lung einer Ver­siche­rungs­summe optional
Leistung, wenn Berufs­un­fähig­keit oder Be­ein­träch­ti­gung bzw. Ver­lust einer Grund­fähig­keit ärztlich prog­nos­ti­ziert ist, für voraus­sicht­lich min­destens: 6 Monate 12 Monate 12 Monate
Anfangshilfe (3 Monats­ren­ten, bei schwe­ren Er­kran­kun­gen 9 Monats­renten)
Einmalige Wieder­ein­glie­de­rungs­hilfe (6 Monats­renten); nach mind. zwei­jäh­ri­ger Berufs­un­fähigkeit

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Berufsunfähig­keits­schutz für junge Erwachsene

Unser Berufs­un­fähig­keits­schutz Pre­mium für junge Er­wach­sene springt ein, wenn Sie inner­halb der ers­ten zehn Jahre nach Ab­schluss (max. bis zum Alter von 35 Jah­ren) zu min­des­tens 50 % berufs­un­fähig werden.

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FAQ – die häufigsten Fragen zur Absicherung der Arbeitskraft

Wie hoch kann meine Berufsunfähigkeitsrente bzw. meine Existenzschutzabsicherung sein?
  • Die Ab­sich­erungs­höhe im Ex­istenz­schutz sowie die Berufs­unfähig­keits­rente darf max. 60% des Jahres­brutto­ein­kommens be­tragen.
Wann erhalte ich Leistungen aus meinem Vertrag?
  • Berufsunfähigkeitsschutz:
    Werden Sie während der Ver­sicherungs­dauer berufs­unfähig, erfolgt - läng­stens für die ver­einbarte Leistungs­dauer - die Zahlung der ver­sicherten Rente und eine Beitrags­befreiung des Vertrages, wenn der zuletzt aus­geübte Beruf für min­destens 6 bzw. 12 Monate (je nach Tarif ) zu min­destens 50 % nicht aus­geübt werden kann oder ein Träger der gesetz­lichen Renten­ver­sicherung eine volle Er­werbs­minderung aus medi­zinischen Gründen un­befristet an­erkennt.
    Existenzschutz:
    Bei Ver­lust bzw. Be­ein­träch­tigung von min­destens einer Grund­fähig­keit des täg­lichen Lebens während der ver­ein­barten Ver­­si­ch­e­rungs­­dau­er - läng­stens für die ver­einbarte Lei­s­tungs­­dau­er - er­halten Sie eine Lei­stung in Form einer Rente oder einer ein­maligen Ver­­si­ch­e­rungs­­sum­me gezahlt.
Gibt es eine gesetzliche Absicherung?
  • Sind Sie nach dem 1. Januar 1961 ge­boren, be­kommen Sie keine gesetz­liche Berufs­unfähig­keits­rente mehr. Es bleibt Ihnen dann nur die wesent­lich gerin­gere Er­werbs­minde­rungs­rente. Im Vor­feld wird jedoch sorg­fältig ana­ly­siert, wie viele Stun­den Sie am Tag arbeits­fähig blei­ben – egal in welchem Beruf:
    • Wer mehr als sechs Stun­den ar­beits­fähig bleibt, hat keinen gesetz­lichen An­spruch.
    • Wer drei bis sechs Stun­den ar­bei­ten kann, be­kommt die halbe Er­werbs­minde­rungs­rente.
    • Wer weni­ger als drei Stun­den am Tag ar­bei­ten kann, er­hält die volle Er­werbs­minde­rungs­rente.
    Ihr Vor­teil im Fall der Berufs­unfähig­keit:
    Anders als bei der gesetz­lichen Er­werbs­minde­rungs­rente ver­weisen wir Sie nicht auf einen ande­ren Beruf, den Sie statt­dessen theo­re­tisch aus­üben könn­ten.
Gibt es zusätzliche Leistungen zur vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente?
  • Es gibt die so­ge­nannte Anfangs­hilfe (3 bis 9 Monats­renten) und die Wieder­ein­gliederungs­hilfe (6 Monats­renten).
Was ist eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten und was sind Grundfähigkeiten?
  • Eine Be­ein­träch­tigung von Grund­fähig­keiten liegt vor, wenn in­folge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­ent­sprech­enden Kräfte­verfalls, die fach­ärzt­lich nach­zu­weisen sind, vor­aus­sicht­lich min­des­tens 12 Monate un­unter­brochen eine Be­ein­träch­tigung vor­liegen wird.
    Zu den Grundfähigkeiten zählen: Gehen, Ge­brauch eines Armes, Ge­brauch einer Hand, Heben und Tragen, Sitzen, Knien und Bücken, Stehen, Auto­fahren, Sehen, Sprechen, Hören, Gleich­gewicht, gei­stige Lei­stungs­fähig­keit.
Leistungsübersicht zur Absicherung der Arbeitskraft
Produktblatt Berufs­un­fähig­keits­schutz
Produktdetailblatt Berufs­un­fähig­keits­schutz
Produktblatt Exis­tenz­schutz
Produktdetailblatt Exis­tenz­schutz
Produktblatt Berufs­un­fähig­keits­schutz für junge Erwachsene
Produktdetailblatt Berufs­un­fähig­keits­schutz für junge Erwachsene

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.