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Die Motorrad­ver­sicherung der Öffentlichen Oldenburg

Sobald die Sai­son be­ginnt, möchte man als Motor­rad­fahrer unbe­sorgt star­ten. Jedoch wird man als Zwei­rad­­fahrer oft über­sehen oder unter­schätzt. Gut, wenn Sie sich recht­zeitig über den passenden Ver­sicherungs­schutz be­­raten lassen.

Infor­mieren Sie sich jetzt über die sehr guten Leistungen und den um­fassen­den Service der Öffentlichen Olden­burg!

  • Autoschutzbrief, unsere Kfz-Haftpflicht mit eingebautem Pannendienst in ganz Europa - und das rund um die Uhr
  • Günstige Bei­träge bei indivi­duellem Ver­sicherungs­schutz
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort

Motor­rad-­Ver­sicherung: unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
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    Die Kfz-Haft­pflicht ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Fahr­zeug­führer.
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    Leistung enthalten
    Schutzbrief
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    auf Wunsch
    Rabatt­schutz*
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    auf Wunsch (nur für Kraft­räder/-rol­ler über 50 ccm)

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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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    Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
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    Leistung enthalten
    Brand oder Ex­plo­sion
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    Leistung enthalten
    Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
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    Leistung enthalten
    Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
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    Leistung enthalten
    Kurz­schluss in der Ver­ka­be­lung
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    Leistung enthalten
    Tier­biss
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    Leistung enthalten
    Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust durch Einbruch­diebstahl oder Raub
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    Leistung enthalten
    Mitversicherung von Fahr­zeug- und Zu­behör­teile
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    5.000 €

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Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
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    Absicherung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kas­ko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:
    Van­dalis­mus
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    Leistung enthalten
    selbst ver­schulde­te Un­fälle
    i
    Leistung enthalten
    Fahrer­flucht des Unfall­gegners
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    Leistung enthalten
    Unfälle im europäischen Ausland
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    Leistung enthalten
    Rabatt­schutz*
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    auf Wunsch (nur für Kraft­räder/-rol­ler über 50 ccm)

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FAQ - die häufig­sten Fragen zur Motor­rad-­Ver­sicherung

Wie funktio­niert die Zu­lassung meines Motor­rads?
  • Sie stehen vor der Zu­lassung Ihres Motor­rades? Dann müssen Sie der Zu­lassungs­be­hörde nach­weisen, dass Sie eine gül­tige Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­sitzen. Das ge­schieht über die elek­tronische Ver­sicherungs­be­stätigung (eVB), die sich aus einem sieben­stelligen Code aus Buch­staben und Ziffern zu­sammen­setzt (z. B. BKDM91O).

    Diese eVB-Nummer er­halten Sie direkt von der Öffentlichen Olden­burg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Spar­kassen. Die Nummer über­mitteln wir Ihnen auch gerne per Tele­fon, Mail oder SMS.
Welche Vor­teile hat ein Saison­kenn­zeichen?
  • Wenn Sie Ihr Motor­rad nicht ganz­jährig nutzen möchten, be­steht die Mög­lich­keit zur Zu­teilung eines Saison­kenn­zeichens. Bei der Zu­lassung ent­scheiden Sie sich für den Zeit­raum der be­ab­sichtigten Fahr­zeug­nutzung (z. B. März bis Ok­tober). Da­durch sparen Sie Geld (an­teilige Kfz-Steuer sowie Ver­sicherungs­bei­träge) und Zeit, da die je­weilige An- und Ab­meldung des Motor­rades ent­fällt.
    Ein weiterer Vor­teil: Ihr Motor­rad ist außer­halb der Saison im Rahmen der Ruhe­ver­sicherung bei­trags­frei weiter ver­sichert.
    Wichtig: Ihr Fahr­zeug muss sich außer­halb der Saison in einem ge­schlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem um­friedeten Grund­stück be­finden.
Wie ist mein Bei­fahrer bei einem Un­fall ab­ge­sichert?
  • Er­leidet Ihr Bei­fahrer auf­grund eines von Ihnen ver­ur­sachten Un­falls einen Schaden, so ist er über Ihre Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung ab­ge­sichert. Handelt es sich bei dem Schaden­ver­ur­sacher um einen Dritten, so zahlt die geg­nerische Haft­pflicht­ver­sicherung.
Kann ich meinen Schaden­frei­heits­rabatt vom Auto für mein Motor­rad nutzen?
  • Der Schaden­frei­heits­rabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Motor­rad über­tragen werden. Um­ge­kehrt ist die Über­tragung bei uns eben­falls möglich.

Schnelle und einfache Hilfe

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Un­­fälle im Straßen­­ver­kehr möchte nie­­mand gerne er­­leiden oder ver­ur­­sachen. Dennoch ist keiner davor ge­­schützt. Damit diese An­­sprüche ab­­ge­­sichert sind, ist für jeden Fahr­­zeug­­halter ge­setz­­lich vor­­ge­­schrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­­sicherung ab­­zu­­schließen.

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Falls es doch zum Schaden kommt: Ihren Schaden können Sie uns auch direkt telefonisch: 0441 2228 111 melden.

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