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Die Kfz-Versicherung der Öffent­lichen Olden­burg

Unfälle im Straßen­verkehr möchte niemand gerne erleiden oder verur­sachen. Dennoch ist keiner davor geschützt. Damit diese An­sprüche ab­gesichert sind, ist für jeden Fahr­zeug­halter gesetzlich vor­geschrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­sicherung abzu­schließen.

Denken Sie auch an die eigenen Fahr­zeug­schäden. So leistet die Teil­kasko­versicherung z. B. bei Dieb­stahl, Un­fällen mit Tieren aller Art, Glas­bruch und Un­wetter­schäden. Darüber hinaus sind über die Voll­kasko­ver­sicherung auch Schäden nach einem selbst ver­schuldeten Unfall oder Vandalismus abgedeckt.

Mit unseren indivi­duellen An­geboten bieten wir für Sie und Ihr Fahr­zeug maß­geschneiderte Ab­sicherung.

Informieren Sie sich jetzt. Auch unsere Geschäfts­stellen stehen Ihnen für die persön­liche Beratung gern zur Ver­fügung.

  • Autoschutzbrief, unsere Kfz-Haftpflicht mit eingebautem Pannendienst in ganz Europa - und das rund um die Uhr
  • Rabatt­schutz, damit bei einem Un­fall auch Ihr Schaden­freiheits­rabatt geschützt ist
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort

Kfz-Ver­sicherung: unsere Produkte im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bitte das Smartphone drehen.
    Basis Komfort
    Die Kfz-Haft­pflicht ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Auto­fahrer.
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Autoschutzbrief
    i
    auf Wunsch auf Wunsch
    Rabatt­schutz*
    i
    Leistung nicht enthalten auf Wunsch
    Mallorca-Police
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Löschkosten für Elektro- und von außen auf­lad­bare Hybrid-PKW Leistung nicht enthalten Leistung enthalten

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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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    Basis Komfort Premium
    Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Brand oder Ex­plo­sion
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
    i
    aus­schließ­lich Haarwild nach BJagdG Leistung enthalten Leistung enthalten
    Glas­bruch und Glas­repa­ratur
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Aggre­gat­schä­den durch Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung bis 1.500 € 10.000 € 20.000 €
    Tier­biss
    i
    Leistung nicht enthalten 10.000 € 20.000 €
    La­winen (auch Dach­la­wi­nen), Erd­rutsche und Erd­fall
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zulas­sungs-, Ent­sor­gungs- und Über­füh­rungs­kosten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Neu­preis­ent­schädi­gung
    i
    3 Monate 18 Monate 36 Monate
    Kaufwert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeugen
    i
    Leistung nicht enthalten 12 Monate 18 Monate
    Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
    i
    5.000 € 5.000 € 10.000 €
    Erstattung einer Wert­min­de­rung
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Eigene mit­ge­führ­te Ge­gen­stän­de (Auto­in­halt)
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Fahrzeu­gunter­stel­lungs­kos­ten auf­grund eines ver­sicher­ten Scha­den­er­eig­nis­ses Leistung nicht enthalten 300 € 300 €
    GAP Leistung nicht enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Werkstatt­service (gilt nicht für Lea­sing­fahrzeuge)
    i
    verpflichtend auf Wunsch auf Wunsch

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Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
  • Bitte das Smartphone drehen.
    Basis Komfort Premium
    Absicherung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kas­ko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:
    Van­dalis­mus
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    selbst ver­schulde­te Un­fälle
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Fahrer­flucht des Unfall­gegners
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Trans­port auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
    i
    Leistung enthalten Leistung enthalten Leistung enthalten
    Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Schäden zwi­schen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder An­hän­ger
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Eigenschäden bis
    i
    Leistung nicht enthalten Leistung nicht enthalten 100.000 €
    Rabatt­schutz*
    i
    Leistung nicht enthalten auf Wunsch auf Wunsch

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Detailinformationen zur E-Premium-Versicherung
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    E-Premium
    Teilkaskoversicherung
    Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
    i
    Leistung enthalten
    Brand oder Ex­plo­sion
    i
    Leistung enthalten
    Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
    i
    Leistung enthalten
    Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
    i
    Leistung enthalten
    Glas­bruch und Glas­repa­ratur
    i
    Leistung enthalten
    Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
    i
    Leistung enthalten
    Aggre­gat­schä­den durch Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung 20.000 €
    Tier­biss
    i
    20.000 €
    La­winen (auch Dach­la­wi­nen), Erd­rutsche und Erd­fall
    i
    Leistung enthalten
    Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub
    i
    Leistung enthalten
    Zulas­sungs-, Ent­sor­gungs- und Über­füh­rungs­kosten Leistung enthalten
    Neu­preis­ent­schädi­gung
    i
    36 Monate
    Kaufwert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeugen
    i
    18 Monate
    Fahr­zeug- und Zu­behör­teile bis
    i
    10.000 €
    Erstattung einer Wert­min­de­rung
    i
    Leistung enthalten
    Eigene mit­ge­führ­te Ge­gen­stän­de (Auto­in­halt)
    i
    1.000 €
    Fahrzeu­gunter­stel­lungs­kos­ten auf­grund eines ver­sicher­ten Scha­den­er­eig­nis­ses 300 €
    GAP Leistung enthalten
    Werkstatt­service (gilt nicht für Lea­sing­fahrzeuge)
    i
    auf Wunsch
    Vollkaskoversicherung
    Absiche­rung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kasko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:
    Van­dalis­mus
    i
    Leistung enthalten
    selbst ver­schulde­te Un­fälle
    i
    Leistung enthalten
    Fahrer­flucht des Unfall­gegners
    i
    Leistung enthalten
    Trans­port auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
    i
    Leistung enthalten
    Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis
    i
    1.000 €
    Schäden zwi­schen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder Anhänger
    i
    Leistung enthalten
    Eigenschäden bis
    i
    100.000 €
    Rabatt­schutz*
    i
    auf Wunsch
    Wand­lade­sta­tio­nen bis 3.000 Euro Leistung enthalten
    Mobile Lade­sta­tio­nen bis 3.000 Euro Leistung enthalten
    Ladekarten bis 100 Euro Leistung enthalten
    Induktions­lade­plat­te bis 1.000 Euro Leistung enthalten
    Überspan­nungs­schä­den durch Blitz­ein­schlag 20.000 €
    All-Risk-Deckung für den Akku (Aus­nah­men bspw. Ab­nut­zung, Ma­te­rial­feh­ler des Her­stel­lers) Leistung enthalten

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Detailinformationen zur Kfz-Unfallversicherung
  • Fahrerschutz:
    • Schutz des Fah­rers vor den fi­nan­ziel­len Fol­gen eines selbst ver­schul­de­ten Unfalls.
    Insassenschutz:
    • Versiche­rung­sum­fang für den Fah­rer wie bei dem Fah­rer­schutz
    • Darüber hin­aus zu­sätz­licher Schutz zur Haft­pflicht für alle In­sas­sen durch eine In­sas­sen-Un­fall­ver­siche­rung für den Todes- und In­va­li­di­täts­fall nach dem Pau­schal­system.
    Die Leistungen:
    • Ersatz des Ver­­dienst­aus­falls
    • Ausgleich einer Ver­dienst­min­de­rung bei Wie­der­ein­tritt in das Be­rufs­leben
    • Ausgleich von Ren­ten­ein­bußen nach Ver­dienst­aus­fall oder -minderung
    • Leistungen für sons­ti­ge Folge­schäden
    • Leistungen an Hin­ter­blie­be­ne im Todesfall

Ihr zu­sätz­licher Schutz zur Kfz-Ver­sicherung

Fahrerunfallversicherung

Fahrer­schutz

Darauf sollten Sie nicht ver­zichten:
Um bei einem selbst­ver­schuldeten Auto­unfall run­dum gut ab­gesichert zu sein, sollten Sie auch an die Ab­sicherung des be­rechtigten Fahrers denken.

Unsere Fahrer­schutz bietet folgende Vorteile:

  • Personen­schäden des Fahrers bis 15 Mio. EUR
  • Ersatz von Verdienst­ausfall oder -minderung
  • Ausgleich von Renten­einbußen
  • Leistungen für sonstige Folge­schäden (z. B. be­hinderten­gerechter Um­bau Ihres Hauses)
  • Leistungen an Hinter­bliebene im Todesfall (z. B. Witwen- oder Waisen­rente)

 

Kaskoversicherung

Kasko­ Premium

Ver­bessern Sie Ihren Ver­sicherungs­schutz mit unserem Kasko­ Premium-Bau­stein.

Die besonderen Vor­teile:

  • gegen­seitige Schäden zwischen ziehendem und ge­zogenem Fahr­zeug oder An­hänger
  • Er­höhung der Ent­schädigungs­leistung von Fahr­zeug- und Zu­behör­teilen auf 10.000 EUR
  • Er­weiterung der Neu­preis­ent­schädi­gung auf 36 Monate
  • Kauf­wert­ent­schädigung bei Ge­braucht­fahr­zeugen bis 18 Monate nach Zu­lassung auf Sie
Werkstattservice

Werk­statt­service

Ent­scheiden Sie sich für unseren Werk­statt­service, bieten wir Ihnen fol­gende wei­tere Vor­teile:

  • Re­duzierter Kasko­beitrag
  • Wir or­ganisieren die Reparatur in einer von uns aus­gewählten Fach­werk­statt. Sie müssen sich um nichts kümmern
  • Die Re­paratur erfolgt nach Her­steller­vor­gaben und mit Original­ersatz­teilen (Er­halt der Her­steller­garantie)
  • Hol- und Bring­service, wenn der Pkw nicht fahr­bereit, oder die Ent­fernung zur Werk­statt größer als 15 km ist
E-Autoversicherung der Öffentlichen Oldenburg

E-Auto­ver­siche­rung der Öffent­lichen Oldenburg

Wichtige Leis­tungs­er­wei­te­run­gen bie­tet Ihnen unsere E-Voll­kasko Pr­emium für E-Autos, von außen auf­lad­bare Hybrid-Pkw (Plug-in-Hybride) und E-Lie­fer­wagen. Fol­gen­de at­trak­­tive Leis­tun­gen kön­nen Sie sich mit un­se­rer E-Voll­kasko Pre­mium sichern:

  • Wandlade­sta­tio­nen und mobile Lade­sta­tio­nen bis 3.000 Euro
  • Ladekarten bis 100 Euro
  • Induktions­lade­platte bis 1.000 Euro Ent­sor­gungs­kos­ten für den Akku
  • Kurzschlussschäden und Tier­biss­schä­den etwa durch Mar­der (in­klu­si­ve Fol­ge­schä­den) bis 20.000 Euro
  • All-Risk-Deckung für den Akku (Aus­nah­men: bei­spiels­weise Ab­nut­zung, Mate­rial­feh­ler des Her­stel­lers)

Löschkosten für Elek­tro- und von außen auf­lad­bare Hybrid-Fahr­zeu­ge (Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung)

Ihr Einsatz für die Umwelt wird belohnt

Sie fahren ein reines E-Fahrzeug? Verkaufen Sie jetzt Ihre THG-Quote, denn Umweltschutz zahlt sich aus. 

Informieren Sie sich jetzt

FAQ - die häufig­sten Fragen zur Kfz-Ver­sicherung

Was ist die elek­tro­nische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB) und wie be­komme ich sie?
  • Sie stehen vor der Zu­lassung Ihres Autos? Dann müssen Sie der Zu­lassungs­behörde nach­weisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung be­sitzen. Das geschieht über die elek­tronische Ver­sicherungs­bestätigung (eVB), die sich aus einem sieben­stelligen Code aus Buch­staben und Ziffern zu­sammen­setzt (z. B. BKDM91O).
    Diese eVB-Nummer erhalten Sie direkt von der Öffentlichen Olden­burg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Spar­kassen. Die Nummer über­mitteln wir Ihnen auch gerne per Tele­fon, Mail oder SMS.
Was ist der Schaden­freiheits­rabatt?
  • Mit jedem unfall­freien Jahr können Sie bei uns Ihren er­fahrenen Schaden­freiheits­rabatt ver­bessern und dadurch Ihren zu zahlenden Ver­sicherungs­beitrag reduzieren. Dies gilt für die Kfz-Haft­pflicht- und Voll­kasko­ver­sicherung. Mit unserem zu­sätz­lichen Rabatt­schutz sichern Sie Ihren Schaden­freiheits­rabatt. Ein selbst­ver­schuldeter Schaden pro Jahr führt so nicht zur Rück­stufung.
Was muss ins Auto?
  • Verbands­kasten:
    Achten Sie darauf, dass der Verbands­kasten voll­ständig und das Halt­barkeits­datum noch nicht ab­gelaufen ist, an­sonsten drohen Buß­gelder. Er sollte zudem schnell zu er­reichen sein.

    Warn­dreieck:
    Eine Um­frage des Gesamt­ver­bandes der Deutschen Ver­sicherungs­wirt­schaft hat er­geben, dass fast ein Drittel der Deutschen ohne ein Warn­dreieck unter­wegs ist. Dabei ist das Warn­dreieck Pflicht in jedem Auto – in Deutsch­land sowie im euro­päischen Aus­land. Achten Sie bei der Auf­stellung des Drei­ecks auf die vor­ge­schriebenen Ab­stände.

    Führer­schein und Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II (alt: Fahr­zeug­schein):
    Sie müssen den Führer­schein und die Zu­lassungs­be­scheinigung Teil II stets auf Ver­langen vor­zeigen können, wenn Sie mit dem Auto unter­wegs sind. Eine Kopie dieser Unter­lagen reicht bei einer Fahr­zeug­kon­trolle durch die Poli­zei nicht aus.

    Warn­weste:
    Es be­steht für Auto­fahrer in Deutsch­land eine all­gemeine Warn­westen­pflicht. In jedem Fahr­zeug muss un­ab­hängig der Zahl der mit­fahren­den Per­sonen min­destens eine Warn­weste mit­geführt werden. Em­pfehlens­wert ist eine jeder­zeit gute und schnelle Er­reich­barkeit der Weste (z. B. unter dem Fahrersitz)

    Keine Pflicht, aber sinn­voll:
    Ein Ersatz­rad (mit Werk­zeug und Wagen­heber) muss nicht zwingend im Auto sein, ist aber sehr em­pfehlens­wert. Aller­dings können Sie einen be­schädig­ten Reifen auch mit einem Pannen­set re­parieren.

    Außer­dem sind sinn­voll: Ab­schlepp­seil, Feuer­löscher, Über­brückungs­kabel für die Start­hilfe, Hand­schuhe, Park­scheibe, Formular euro­päischer Unfall­bericht, Ersatz­glüh­birnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eis­kratzer, Hand­feger, Taschen­lampe, Schnee­ketten (in bergigen Ge­bieten) und Frost­schutz­mittel.

    Achtung: In manchen euro­päischen Ländern gibt es ab­weichende Regelungen. So ist z. B. das Mit­führen eines Feuer­löschers oder Ab­schlepp­seils in einigen Ländern Pflicht.
Wie ver­halte ich mich richtig im Schaden­fall?
  • Sichern Sie bei allen Un­fällen die Unfall­stelle mit dem Warn­blinker und dem Warn­dreieck ab und ziehen Sie eine Warn­weste an.
    Melden Sie uns den Unfall schnellst­möglich tele­fonisch: 0441 2228 111
    Kleinere Un­fälle mit reinen Blech­schäden können Sie selbst doku­mentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:
    • Foto­grafieren Sie den Un­fall aus ver­schiedenen Per­spektiven.
    • Fertigen Sie gemein­sam mit dem Unfall­gegner ein Proto­koll an. Hierbei hilft Ihnen der Europä­ische Unfall­bericht.
    • Wichtig ist auch, dass die am Schaden be­teiligten Per­sonen den Be­richt unter­schreiben.
    Er be­stätigt aber ledig­lich den Unfall­her­gang und hat keines­falls Aus­wirkungen auf den Ver­sicherungs­schutz und ist auch kein Schuld­an­erkenntnis.
    Bei größeren Un­fällen oder wenn eine Person ver­letzt wurde, rufen Sie immer die Polizei.
    Sind Sie der Ge­schädigte, melden Sie den Schaden bei der gegner­ischen Ver­sicherung.
     
Wie ver­halte ich mich bei einem Wild­unfall?
  • Steht ein Reh vor Ihnen auf der Straße, so sollten Sie vom Gas runter­gehen, even­tuell das Fern­licht ab­blenden und hupen (nicht das Fern­licht auf­blenden). Manch­mal er­scheint ein Wild so über­raschend, dass sich ein Un­fall nicht mehr ver­meiden lässt. Ver­suchen Sie dann nicht aus­zu­weichen, sondern bremsen Sie so stark es geht und halten Sie das Lenk­rad fest. Der Grund: Sie wissen nicht, in welche Rich­tung das Tier unter Um­ständen flüch­tet, und die Un­fall­ge­fahr bei einem Aus­weich­manöver könnte deut­lich höher sein, z. B. falls Ihnen ein Auto ent­gegen­kommt bzw. wenn Sie von der Straße ab­kommen und gegen einen Baum prallen.

    Bei einem Zu­sammen­prall mit einem Wild be­tätigen Sie den Warn­blinker, ziehen die Warn­weste an und stellen das Warn­dreieck in der vor­ge­schriebenen Ent­fernung auf. An­schließend ziehen Sie sich Hand­schuhe an und ent­fernen das tote Wild von der Fahr­bahn, sodass keine anderen Ver­kehrs­teil­nehmer ge­fährdet werden. Ist das Tier ledig­lich ver­letzt, so fassen Sie es nicht an, es könnte sich wehren. Wenn Sie alles ab­ge­sichert haben, rufen Sie die Poli­zei. Diese gibt dem zu­ständigen Jagd­pächter Be­scheid, kommt an den Unfall­ort und kümmert sich um die Be­seiti­gung des Wilds. Lassen Sie sich von der Poli­zei oder dem Jagd­pächter einen Nach­weis zur Schaden­auf­nahme aus­händigen. Foto­grafieren Sie die Un­fall­stelle eben­falls für die Schaden­mel­dung bei uns.
    Zusammen­stöße mit Wild sind im Rahmen der Teil­kasko­ver­sicherung mit­ver­sichert, diese ist auch auto­matisch in der Voll­kasko ent­halten. Ein solcher Wild­schaden hat keinen Ein­fluss auf den Schaden­freiheits­rabatt.

    Bei uns sind da­rüber hinaus auch noch Zu­sammen­stöße mit Tieren aller Art mit­versichert.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.