Die Kfz-Versicherung der Öffentlichen Oldenburg
Unfälle im Straßenverkehr möchte niemand gerne erleiden oder verursachen. Dennoch ist keiner davor geschützt. Damit diese Ansprüche abgesichert sind, ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Denken Sie auch an die eigenen Fahrzeugschäden. So leistet die Teilkaskoversicherung z. B. bei Diebstahl, Unfällen mit Tieren aller Art, Glasbruch und Unwetterschäden. Darüber hinaus sind über die Vollkaskoversicherung auch Schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall oder Vandalismus abgedeckt.
Mit unseren individuellen Angeboten bieten wir für Sie und Ihr Fahrzeug maßgeschneiderte Absicherung.
Informieren Sie sich jetzt. Auch unsere Geschäftsstellen stehen Ihnen für die persönliche Beratung gern zur Verfügung.
- Autoschutzbrief, unsere Kfz-Haftpflicht mit eingebautem Pannendienst in ganz Europa - und das rund um die Uhr
- Rabattschutz, damit bei einem Unfall auch Ihr Schadenfreiheitsrabatt geschützt ist
- Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
- Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
- Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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Basis Komfort Premium Diebstahl, Raub, UnterschlagungBrand oder ExplosionSturm, Hagel, Blitzschlag, Über­schwemmungZusammenstoß mit Tieren aller Artausschließlich Haarwild nach BJagdG Glasbruch und GlasreparaturKurzschluss an der VerkabelungAggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis 1.500 € 10.000 € 20.000 € Tierbiss10.000 € 20.000 € Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsche und ErdfallAustausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder RaubZulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten Neupreisentschädigung3 Monate 18 Monate 36 Monate Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen12 Monate 18 Monate Fahrzeug- und Zubehörteile bis5.000 € 5.000 € 10.000 € Erstattung einer WertminderungEigene mitgeführte Gegenstände (Autoinhalt)1.000 € Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses 300 € 300 € GAP Werkstattservice (gilt nicht für Leasingfahrzeuge)verpflichtend auf Wunsch auf Wunsch
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- Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
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Basis Komfort Premium Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: Vandalismusselbst verschuldete UnfälleFahrerflucht des UnfallgegnersTransport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis1.000 € Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder AnhängerEigenschäden bis100.000 € Rabattschutz*auf Wunsch auf Wunsch
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- Detailinformationen zur E-Premium-Versicherung
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E-Premium Teilkaskoversicherung Diebstahl, Raub, UnterschlagungBrand oder ExplosionSturm, Hagel, Blitzschlag, Über­schwemmungZusammenstoß mit Tieren aller ArtGlasbruch und GlasreparaturKurzschluss an der VerkabelungAggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung 20.000 € Tierbiss20.000 € Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsche und ErdfallAustausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder RaubZulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten Neupreisentschädigung36 Monate Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen18 Monate Fahrzeug- und Zubehörteile bis10.000 € Erstattung einer WertminderungEigene mitgeführte Gegenstände (Autoinhalt)1.000 € Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses 300 € GAP Werkstattservice (gilt nicht für Leasingfahrzeuge)auf Wunsch Vollkaskoversicherung Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: Vandalismusselbst verschuldete UnfälleFahrerflucht des UnfallgegnersTransport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis1.000 € Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder AnhängerEigenschäden bis100.000 € Rabattschutz*auf Wunsch Wandladestationen bis 3.000 Euro Mobile Ladestationen bis 3.000 Euro Ladekarten bis 100 Euro Induktionsladeplatte bis 1.000 Euro Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag 20.000 € All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen bspw. Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)
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- Detailinformationen zur Kfz-Unfallversicherung
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Fahrerschutz:
- Schutz des Fahrers vor den finanziellen Folgen eines selbst verschuldeten Unfalls.
Insassenschutz:- Versicherungsumfang für den Fahrer wie bei dem Fahrerschutz
- Darüber hinaus zusätzlicher Schutz zur Haftpflicht für alle Insassen durch eine Insassen-Unfallversicherung für den Todes- und Invaliditätsfall nach dem Pauschalsystem.
Die Leistungen:- Ersatz des Verdienstausfalls
- Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt in das Berufsleben
- Ausgleich von Renteneinbußen nach Verdienstausfall oder -minderung
- Leistungen für sonstige Folgeschäden
- Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung
- Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie bekomme ich sie?
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Sie stehen vor der Zulassung Ihres Autos? Dann müssen Sie der Zulassungsbehörde nachweisen, dass Sie eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen. Das geschieht über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die sich aus einem siebenstelligen Code aus Buchstaben und Ziffern zusammensetzt (z. B. BKDM91O).Diese eVB-Nummer erhalten Sie direkt von der Öffentlichen Oldenburg, Ihrer Geschäftsstelle oder den Sparkassen. Die Nummer übermitteln wir Ihnen auch gerne per Telefon, Mail oder SMS.
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- Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?
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Mit jedem unfallfreien Jahr können Sie bei uns Ihren erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt verbessern und dadurch Ihren zu zahlenden Versicherungsbeitrag reduzieren. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Mit unserem zusätzlichen Rabattschutz sichern Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Ein selbstverschuldeter Schaden pro Jahr führt so nicht zur Rückstufung.
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- Was muss ins Auto?
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Verbandskasten:
Achten Sie darauf, dass der Verbandskasten vollständig und das Haltbarkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, ansonsten drohen Bußgelder. Er sollte zudem schnell zu erreichen sein.
Warndreieck:
Eine Umfrage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft hat ergeben, dass fast ein Drittel der Deutschen ohne ein Warndreieck unterwegs ist. Dabei ist das Warndreieck Pflicht in jedem Auto – in Deutschland sowie im europäischen Ausland. Achten Sie bei der Aufstellung des Dreiecks auf die vorgeschriebenen Abstände.
Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugschein):
Sie müssen den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II stets auf Verlangen vorzeigen können, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Eine Kopie dieser Unterlagen reicht bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei nicht aus.
Warnweste:
Es besteht für Autofahrer in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht. In jedem Fahrzeug muss unabhängig der Zahl der mitfahrenden Personen mindestens eine Warnweste mitgeführt werden. Empfehlenswert ist eine jederzeit gute und schnelle Erreichbarkeit der Weste (z. B. unter dem Fahrersitz)
Keine Pflicht, aber sinnvoll:
Ein Ersatzrad (mit Werkzeug und Wagenheber) muss nicht zwingend im Auto sein, ist aber sehr empfehlenswert. Allerdings können Sie einen beschädigten Reifen auch mit einem Pannenset reparieren.
Außerdem sind sinnvoll: Abschleppseil, Feuerlöscher, Überbrückungskabel für die Starthilfe, Handschuhe, Parkscheibe, Formular europäischer Unfallbericht, Ersatzglühbirnen – und speziell im Winter: Decken und etwas zu trinken, Eiskratzer, Handfeger, Taschenlampe, Schneeketten (in bergigen Gebieten) und Frostschutzmittel.
Achtung: In manchen europäischen Ländern gibt es abweichende Regelungen. So ist z. B. das Mitführen eines Feuerlöschers oder Abschleppseils in einigen Ländern Pflicht.
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- Wie verhalte ich mich richtig im Schadenfall?
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Sichern Sie bei allen Unfällen die Unfallstelle mit dem Warnblinker und dem Warndreieck ab und ziehen Sie eine Warnweste an.Melden Sie uns den Unfall schnellstmöglich telefonisch: 0441 2228 111Kleinere Unfälle mit reinen Blechschäden können Sie selbst dokumentieren. Beachten Sie dabei Folgendes:
- Fotografieren Sie den Unfall aus verschiedenen Perspektiven.
- Fertigen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Protokoll an. Hierbei hilft Ihnen der Europäische Unfallbericht.
- Wichtig ist auch, dass die am Schaden beteiligten Personen den Bericht unterschreiben.
Er bestätigt aber lediglich den Unfallhergang und hat keinesfalls Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und ist auch kein Schuldanerkenntnis.Bei größeren Unfällen oder wenn eine Person verletzt wurde, rufen Sie immer die Polizei.Sind Sie der Geschädigte, melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Versicherung.
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- Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?
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Steht ein Reh vor Ihnen auf der Straße, so sollten Sie vom Gas runtergehen, eventuell das Fernlicht abblenden und hupen (nicht das Fernlicht aufblenden). Manchmal erscheint ein Wild so überraschend, dass sich ein Unfall nicht mehr vermeiden lässt. Versuchen Sie dann nicht auszuweichen, sondern bremsen Sie so stark es geht und halten Sie das Lenkrad fest. Der Grund: Sie wissen nicht, in welche Richtung das Tier unter Umständen flüchtet, und die Unfallgefahr bei einem Ausweichmanöver könnte deutlich höher sein, z. B. falls Ihnen ein Auto entgegenkommt bzw. wenn Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.
Bei einem Zusammenprall mit einem Wild betätigen Sie den Warnblinker, ziehen die Warnweste an und stellen das Warndreieck in der vorgeschriebenen Entfernung auf. Anschließend ziehen Sie sich Handschuhe an und entfernen das tote Wild von der Fahrbahn, sodass keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ist das Tier lediglich verletzt, so fassen Sie es nicht an, es könnte sich wehren. Wenn Sie alles abgesichert haben, rufen Sie die Polizei. Diese gibt dem zuständigen Jagdpächter Bescheid, kommt an den Unfallort und kümmert sich um die Beseitigung des Wilds. Lassen Sie sich von der Polizei oder dem Jagdpächter einen Nachweis zur Schadenaufnahme aushändigen. Fotografieren Sie die Unfallstelle ebenfalls für die Schadenmeldung bei uns.Zusammenstöße mit Wild sind im Rahmen der Teilkaskoversicherung mitversichert, diese ist auch automatisch in der Vollkasko enthalten. Ein solcher Wildschaden hat keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt.
Bei uns sind darüber hinaus auch noch Zusammenstöße mit Tieren aller Art mitversichert.
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