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Die Camping­fahr­zeugver­sicherung der Öffentlichen Olden­burg

Auch im Ur­laub mobil sein und den­noch auf das eigene Bett nicht ver­zichten: Ur­laub im Camping­fahr­zeug oder Wohn­wagen be­deutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem ge­fällt. Um mit einem guten Ge­fühl in den Ur­laub zu starten, sollte neben einer guten Vor­planung auch an den passenden Ver­sicherungs­schutz ge­dacht werden. Und das vor allem, wenn man im Aus­land unter­wegs ist.

Auch dafür haben wir für Sie indi­viduelle An­gebote. Lassen Sie sich durch uns be­raten.

  • Günstige Bei­träge bei indivi­duellem Ver­sicherungs­schutz
  • Unsere AutoPlus auch für Camping­fahr­zeuge: Der Pannen­service in ganz Europa
  • Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort

Camping­fahr­zeugver­sicherung: unsere Tarife im Über­blick

Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
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    Die Kfz-Haft­pflicht ist die Pflicht­ver­siche­rung für jeden Fah­rer eines Kraft­fahr­zeugs.
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    Leistung enthalten
    Autoschutzbrief für Campingfahrzeuge bis 7,5t
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    auf Wunsch
    Rabatt­schutz*
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    auf Wunsch
    Mallorca-Police
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    Leistung enthalten

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Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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    Dieb­stahl, Raub, Un­ter­schla­gung
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Brand und Ex­plo­sion
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Sturm, Ha­gel, Blitz­schlag, Über­schwemmung
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zu­sam­men­stoß mit Tie­ren al­ler Art
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Glas­bruch und Glas­repa­ratur
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Kurz­schluss an der Ver­ka­be­lung
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Aggregat­schä­den durch Kurz­schluss an der Ver­ka­bel­ung bis 10.000 € 20.000 €
    Tier­biss
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    10.000 € 20.000 €
    La­winen (auch Dach­la­wi­nen), Erd­rutsche und Erd­fall
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Austausch von Schlös­sern bei Schlüs­sel­verlust nach Einbruch­diebstahl oder Raub
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Zulas­sungs-, Ent­sor­gungs- und Über­füh­rungs­kosten Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Neu­preis­ent­schädi­gung
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    Leistung nicht enthalten 24 Monate
    Kaufwert­ent­schä­di­gung bei Ge­braucht­fahr­zeugen
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    Leistung nicht enthalten 18 Monate
    Mitversicherung von Fahr­zeug- und Zu­behör­teile inkl. des fest ver­bun­de­nen Vorz­elts bis
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    5.000 € 10.000 €
    Nicht fest verbundenes Vorzelt bis Leistung nicht enthalten 3.000 €
    Erstattung einer Wert­min­de­rung
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    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Eigene mit­ge­führ­te Ge­gen­stän­de (In­halt des ver­schlos­se­nen Cam­ping­fahr­zeugs, nicht des Vor­zelts)
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    Leistung nicht enthalten 5.000 €
    Fahrzeu­gunter­stel­lungs­kos­ten auf­grund eines ver­sicher­ten Scha­den­er­eig­nis­ses 300 € 300 €
    GAP Leistung enthalten Leistung enthalten

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Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
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    Absicherung von Schä­den am ei­ge­nen Fahr­zeug; Leis­tun­gen wie bei der Teil­kas­ko, zu­sätz­lich mit­ver­sichert:
    Van­dalis­mus
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    selbst ver­schulde­te Un­fälle
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Fahrer­flucht des Unfall­gegners
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Trans­port auf einem Schiff (Havarie-Grosse)
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    Leistung enthalten Leistung enthalten
    Ersatz von Sport­ge­rä­ten bei Unfall bis
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    Leistung nicht enthalten 1.000 €
    Schäden (ohne Ein­wir­kung von außen) zwi­schen zie­hen­dem und ge­zo­ge­nem Fahr­zeug oder An­hän­ger
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    Leistung nicht enthalten Leistung enthalten
    Eigenschäden bis
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    Leistung nicht enthalten 100.000 €
    Rabatt­schutz*
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    auf Wunsch auf Wunsch

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Ihr zusätz­licher Schutz für Camping­fahr­zeuge

Autoschutzbrief für Campingfahrzeuge

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für Camping­­fahr­­zeuge

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FAQ - die häufigsten Fragen zur Camping­fahr­zeugver­sicherung

Wie sollte man sein Camping­fahr­zeug oder seinen Wohn­wagen ver­sichern?
  • Auch für Camping­fahr­zeuge und Wohn­wagen ist die Kfz-Haft­pflicht­ver­sicherung gesetz­lich vorge­schrieben. Sie schützt vor Schaden­ersatz­an­sprüchen Dritter.
    Denken Sie darüber hinaus aber auch an die Ab­sicherung Ihres mobilen Heims durch eine Kasko­ver­sicherung. So sind z. B. in der Teil­kasko Schäden durch Sturm, Hagel, Blitz­schlag, Brand oder Ex­plosion, sowie Dieb­stahl ver­sichert. Zusätz­lich schützt die Voll­kasko bei selbst­ver­schuldeten Un­fällen, Vanda­lismus und Fahrer­flucht Ihres Unfall­gegners.
    Lassen Sie sich hierzu gerne durch uns beraten.
Welchen Führer­schein be­nötige ich zum Ziehen eines Wohn­wagen­gespanns?
  • Bereits mit der Führer­schein­klasse B dürfen An­hänger ge­zogen werden, wenn die Kombi­nation des zu­lässigen Gesamt­gewichts aus Pkw und An­hänger 3.500 kg nicht übersteigt.
    Leistet man eine zu­sätz­liche Fahrer­schulung ab, lässt sich der Zusatz­schlüssel B96 er­werben. Dadurch erhöht sich das zu­lässige Gesamt­gewicht des Ge­spanns auf 4.250 kg. Zahl­reiche Wohn­wagen­ge­spanne fallen in diese Kategorie.
    Für noch größere An­hänger be­nötigt man die Führer­schein­klasse BE. Damit lassen sich An­hänger bis zu einer zu­lässigen Gesamt­masse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine ge­sonderte Führer­schein­prüfung er­forder­lich.
Kann ich den Schaden­freiheits­rabatt von meinem Pkw für mein Camping­fahr­zeug nutzen?
  • Der Schaden­frei­heits­rabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Camping­fahr­zeug über­tragen werden. Um­ge­kehrt ist die Über­tragung bei uns eben­falls mög­lich.
Welche Vor­teile hat ein Saison­kenn­zeichen?
  • Wenn Sie Ihr Camping­fahr­zeug nicht ganz­jährig nutzen möchten, be­steht die Möglich­keit zur Zu­teilung eines Saison­kenn­zeichens. Bei der Zu­lassung ent­scheiden Sie sich für den Zeit­raum der beab­sichtigten Fahr­zeug­nutzung (z. B. April bis Oktober). Da­durch sparen Sie Geld (an­teilige Kfz-Steuer sowie Ver­sicherungs­bei­träge) und Zeit, da die jewei­lige An- und Ab­meldung des Camping­fahr­zeuges ent­fällt.
    Ein weiterer Vor­teil: Ihr Camping­fahr­zeug ist außer­halb der Saison im Rahmen der Ruhe­ver­sicherung beitrags­frei weiter ver­sichert.
    Wichtig: Ihr Fahr­zeug muss sich außer­halb der Saison in einem ge­schlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem um­friedeten Grund­stück be­finden.

Schnelle und einfache Hilfe

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Kfz-Versicherung

Un­­fälle im Straßen­­ver­kehr möchte nie­­mand gerne er­­leiden oder ver­ur­­sachen. Dennoch ist keiner davor ge­­schützt. Damit diese An­­sprüche ab­­ge­­sichert sind, ist für jeden Fahr­­zeug­­halter ge­setz­­lich vor­­ge­­schrieben, eine Kfz-Haft­­pflicht­­ver­­sicherung ab­­zu­­schließen.

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Schaden melden

Falls es doch zum Schaden kommt: Ihren Schaden können Sie uns auch direkt telefonisch: 0441 2228 111 melden.

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.