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Die Campingfahrzeugversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Auch im Urlaub mobil sein und dennoch auf das eigene Bett nicht verzichten: Urlaub im Campingfahrzeug oder Wohnwagen bedeutet mobil zu sein und auch dort zu bleiben, wo es einem gefällt. Um mit einem guten Gefühl in den Urlaub zu starten, sollte neben einer guten Vorplanung auch an den passenden Versicherungsschutz gedacht werden. Und das vor allem, wenn man im Ausland unterwegs ist.
Auch dafür haben wir für Sie individuelle Angebote. Lassen Sie sich durch uns beraten.
- Günstige Beiträge bei individuellem Versicherungsschutz
- Unsere AutoPlus auch für Campingfahrzeuge: Der Pannenservice in ganz Europa
- Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
Campingfahrzeugversicherung: unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
- Detailinformationen zur Kfz-Haftpflichtversicherung
- Detailinformationen zur Teilkaskoversicherung
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Bitte das Smartphone drehen.
Komfort Premium Diebstahl, Raub, UnterschlagungBrand und ExplosionSturm, Hagel, Blitzschlag, Über­schwemmungZusammenstoß mit Tieren aller ArtGlasbruch und GlasreparaturKurzschluss an der VerkabelungAggregatschäden durch Kurzschluss an der Verkabelung bis 10.000 € 20.000 € Tierbiss10.000 € 20.000 € Lawinen (auch Dachlawinen), Erdrutsche und ErdfallAustausch von Schlössern bei Schlüsselverlust nach Einbruchdiebstahl oder RaubZulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten 1.000 € Neupreisentschädigung24 Monate Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen18 Monate Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteile inkl. des fest verbundenen Vorzelts bis5.000 € 10.000 € Nicht fest verbundenes Vorzelt bis 3.000 € Erstattung einer WertminderungEigene mitgeführte Gegenstände (Inhalt des verschlossenen Campingfahrzeugs, nicht des Vorzelts)5.000 € Fahrzeugunterstellungskosten aufgrund eines versicherten Schadenereignisses 300 € 300 € GAP
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- Detailinformationen zur Vollkaskoversicherung
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Komfort Premium Absicherung von Schäden am eigenen Fahrzeug; Leistungen wie bei der Teilkasko, zusätzlich mitversichert: Vandalismusselbst verschuldete UnfälleFahrerflucht des UnfallgegnersTransport auf einem Schiff (Havarie-Grosse)Ersatz von Sportgeräten bei Unfall bis1.000 € Schäden (ohne Einwirkung von außen) zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder AnhängerEigenschäden bis100.000 € Rabattschutz*auf Wunsch auf Wunsch
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Ihr zusätzlicher Schutz für Campingfahrzeuge
FAQ - die häufigsten Fragen zur Campingfahrzeugversicherung
- Wie sollte man sein Campingfahrzeug oder seinen Wohnwagen versichern?
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Auch für Campingfahrzeuge und Wohnwagen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter.Denken Sie darüber hinaus aber auch an die Absicherung Ihres mobilen Heims durch eine Kaskoversicherung. So sind z. B. in der Teilkasko Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand oder Explosion, sowie Diebstahl versichert. Zusätzlich schützt die Vollkasko bei selbstverschuldeten Unfällen, Vandalismus und Fahrerflucht Ihres Unfallgegners.Lassen Sie sich hierzu gerne durch uns beraten.
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- Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Wohnwagengespanns?
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Bereits mit der Führerscheinklasse B dürfen Anhänger gezogen werden, wenn die Kombination des zulässigen Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.Leistet man eine zusätzliche Fahrerschulung ab, lässt sich der Zusatzschlüssel B96 erwerben. Dadurch erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250 kg. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie.Für noch größere Anhänger benötigt man die Führerscheinklasse BE. Damit lassen sich Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine gesonderte Führerscheinprüfung erforderlich.
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- Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt von meinem Pkw für mein Campingfahrzeug nutzen?
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Der Schadenfreiheitsrabatt Ihres Pkw kann auf Ihr Campingfahrzeug übertragen werden. Umgekehrt ist die Übertragung bei uns ebenfalls möglich.
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- Welche Vorteile hat ein Saisonkennzeichen?
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Wenn Sie Ihr Campingfahrzeug nicht ganzjährig nutzen möchten, besteht die Möglichkeit zur Zuteilung eines Saisonkennzeichens. Bei der Zulassung entscheiden Sie sich für den Zeitraum der beabsichtigten Fahrzeugnutzung (z. B. April bis Oktober). Dadurch sparen Sie Geld (anteilige Kfz-Steuer sowie Versicherungsbeiträge) und Zeit, da die jeweilige An- und Abmeldung des Campingfahrzeuges entfällt.Ein weiterer Vorteil: Ihr Campingfahrzeug ist außerhalb der Saison im Rahmen der Ruheversicherung beitragsfrei weiter versichert.Wichtig: Ihr Fahrzeug muss sich außerhalb der Saison in einem geschlossenen Raum (z. B. Garage) oder auf einem umfriedeten Grundstück befinden.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.