Die Anhängerversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Sie möchten Ihre neue Einrichtung transportieren oder Gartenabfälle beseitigen? Ein Anhänger bietet Ihnen erweiterte Transportmöglichkeiten.
Wer sich einen Anhänger kauft, der muss diesen auch zulassen und versichern. Denn anders als viele glauben, ist ein Anhänger nicht über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs versichert.
Unter gewissen Voraussetzungen sind Anhänger von der Zulassungs- und Versicherungspflicht ausgenommen. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in den unten aufgeführten FAQ´s.
Informieren Sie sich jetzt über die Kfz-Haftpflichtversicherung und unsere erweiterten Angebote zur Kaskoversicherung.
- Abdeckung von Personenschäden bis 15 Mio. EUR und Sach- und Vermögensschäden bis 100 Mio. EUR
- Persönliche Betreuung und Beratung vor Ort
- Kaskoversicherung auch für Anhänger
Anhängerversicherung für den Privatverkehr: unsere Tarife im Überblick
Vertragspartner: Oldenburgische Landesbrandkasse, Staugraben 11, 26122 Oldenburg
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Haftpflicht | Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Vollkasko | |
Abwehr unberechtigter Ansprüche
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Personenschäden
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15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR | 15 Mio. EUR |
Sach- und Vermögensschäden
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100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR | 100 Mio. EUR |
Diebstahl, Raub, Unterschlagung
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Brand oder Explosion
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Sturm, Hagel, Blitzschlag
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Überschwemmung
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Zusammenstoß mit Tieren aller Art
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Glasbruch und Glasreparatur
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Kurzschluss an der Verkabelung
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Tierbiss
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Lawinen, Erdrutsche und Erdfall
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Schlüsselverlust
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Fahrzeug- und Zubehörteile bis
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5.000 EUR | 5.000 EUR | |
Vandalismus
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Selbst verschuldete Unfälle
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Fahrerflucht des Unfallgegners
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Transport auf einem Schiff
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FAQ - die häufigsten Fragen zur Anhängerversicherung
- Muss ich einen Anhänger bei der Zulassungsstelle anmelden?
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Im Normalfall sind Anhänger, wie andere Kraftfahrzeuge auch, zulassungs- und versicherungspflichtig. Für die Zulassung eines Anhängers benötigen Sie ebenfalls eine elektronische Versicherungsbestätigung von uns.
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- Welche Anhänger sind nicht zulassungspflichtig?
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zulassungspflichtig? kennzeichenpflichtig? versicherungspflichtig? a) Anhänger in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden. nein nein nein b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden. nein nein nein c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden. nein nein nein d) Anhänger/Arbeitsmaschinen nein ja, wenn sie nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind nein e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden nein ja, wenn sie nicht für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind nein f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen nein nein nein g) Anhänger für Feuerlöschzwecke nein nein nein h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte nein nein nein l) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren nein nein nein
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- Wie viel Gewicht darf mit dem Anhänger transportiert werden?
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Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II. Dabei wird zwischen gebremster Anhängelast (Punkt O.1) und ungebremster Anhängelast (Punkt O.2) unterschieden.
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- Welchen Führerschein benötige ich zum Ziehen eines Anhängers?
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Bereits mit der Führerscheinklasse B dürfen Anhänger gezogen werden, wenn die Kombination des zulässigen Gesamtgewichts aus Pkw und Anhänger 3.500 kg nicht übersteigt.Leistet man eine zusätzliche Fahrerschulung ab, lässt sich der Zusatzschlüssel B96 erwerben. Dadurch erhöht sich das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns auf 4.250 kg. Zahlreiche Gespanne wie Wohnwagen- und Pferdeanhänger fallen in diese Kategorie.Für noch größere Anhänger benötigt man die Führerscheinklasse BE. Damit lassen sich Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg ziehen. Dazu ist eine gesonderte Führerscheinprüfung erforderlich.
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