Privathaftpflichtschaden
Hier finden Sie Informationen darüber, wie sie sich bei einem Privathaftpflichtschaden verhalten sollten.
Als Versicherungsnehmer hat man als Verursacher eines Haftpflichtschadens nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
- Sie dürfen kein Schuldgeständnis abgeben. Unter Umständen könnten Sie dadurch Ihren Versicherungsschutz verlieren.
- Halten Sie den Haftpflichtschaden so gering wie möglich.
- Informieren Sie uns bitte unverzüglich (innerhalb von einer Woche) über den Haftpflichtschaden. Sie haben die Möglichkeit uns den Schaden über unser Schadenservice-Center unter 0441 2228-111, über Ihren Betreuer vor Ort oder über unsere Online-Schadenmeldung zu melden.
- Wenn Sie uns den Schaden telefonisch oder bei Ihrem Betreuer vor Ort melden, halten Sie sich bei der genauen Schadenschilderung am besten an die W-Fragen: Was, wann, wie und wo.
- Leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie nicht unser Einverständnis haben. Wir werden zuerst den Schaden prüfen und dann eine etwaige Regulierung prüfen.
- Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, erheben Sie Widerspruch und benachrichtigen Sie uns. Auch eine Klage oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie sollten Sie uns unverzüglich melden.