Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 (Transparenz-) Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.
Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Transparenzverordnung sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (Environment – Social – Governance, ESG) zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben kann.
I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung
Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung
Als ein regionaler Versicherer mit öffentlichem Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zum Selbstverständnis der Öffentlichen Versicherungen Oldenburg.
Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung erfolgt auf Wunsch des Kunden in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte, die wir als Vermittler unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Es werden dabei die produkt- und unternehmensbezogenen Informationen zu Nachhaltigkeitsthemen genutzt.
Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte
Bei nachhaltigen Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt:
Zum einen sind die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg aufgrund regulatorischer Vorgaben generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Diese Nachhaltigkeitsaspekte wurden in den Kapitalanlageprozess integriert. Kriterien für nicht-nachhaltige Kapitalanlagen für den Direkt- und Fondsbestand wurden unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte sowie einer verantwortungsvollen nachhaltigen Unternehmensführung festgelegt. Mit diesen Maßnahmen werden die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg der gestiegenen Bedeutung dieser nichtfinanziellen Kriterien und den gesellschaftlichen Erwartungen gerecht.
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen informiert die Öffentlichen Oldenburg überdies in ihren vorvertraglichen Informationen.
Zum anderen stellen wir sicher, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik
Neben den vorangehend beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Versicherungsvermittlung steht auch unsere Vergütungspolitik mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.
Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.
Unsere Vergütungsstruktur ist nicht mit einer risikogewichteten Leistung verknüpft und begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf den Vertrieb von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken.
Im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung erhalten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Vergütung, die in den zu zahlenden Kundenbeträgen (Versicherungsprämien, Ausgabeaufschläge, Leistungsraten) enthalten ist (sogenannte Provision). Die Vergütung unserer Agenturen für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung
Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung sind wichtige Nachhaltigkeitsfaktoren.
Allgemeinen Compliance-Regelungen sind einzuhalten, insbesondere die strafrechtlich relevanten Regelungen zu Korruption, Bestechung und Bestechlichkeit sowie die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.
Ziele, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden zum Versicherungsschutz werden dem Anlass entsprechend ermittelt, analysiert und bewertet. Dies bildet die Basis jeder persönlichen und digitalen Beratung. Die wichtigsten Merkmale des Versicherungsproduktes – einschließlich der Ausschlüsse vom Versicherungsschutz – werden darauf aufbauend dem Kunden durch uns als Vermittler verständlich aufgezeigt. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen werden die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.
Wir halten die gesetzlichen Vorgaben zu Interessenkonflikten und zu Aufsichts- und Lenkungsanforderungen für Versicherungsvertreiber ein. Insbesondere treffen wir angemessene Produktvertriebsvorkehrungen und prüfen im Beratungsprozess, ob der für ein Produkt vorgesehene Zielmarkt in der Praxis auch gegeben ist. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen werden die wichtigsten Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt.