Was ist Nachhaltigkeit?
Alle Welt spricht davon: Nachhaltigkeit. Aber was heißt das überhaupt?
Auch wenn Nachhaltigkeit vielen als ein recht neues Konzept vorkommt, ist der Begriff schon sehr alt. Die erstmalige Verwendung des Begriffs „Nachhaltigkeit“ in der deutschen Sprache im Sinne eines langfristig angelegten verantwortungsbewussten Umgangs mit einer Ressource ist 1713 in dem Werk „Silvicultura oeconomica“ von Hans Carl von Carlowitz nachgewiesen. Der Begriff kommt ursprünglich aus der Forstwirtschaft und bezeichnet dort ein Prinzip, nach dem nicht mehr Holz gefällt werden darf, als jeweils nachwachsen kann. Dieser Grundsatz gilt heute noch, wurde jedoch erweitert: Nachhaltigkeit bezeichnet ein Prinzip, nach dem nicht mehr verbraucht werden darf, als jeweils nachwachsen bzw. sich regenerieren und künftig wieder bereitgestellt werden kann.
Wie fördern wir als Versicherungsunternehmen Nachhaltigkeit?
Versicherungsunternehmen investieren große Geldbeträge am Kapitalmarkt und sind damit bedeutende institutionelle Investoren. Ein Beitrag zur Förderung von Nachhaltigkeit besteht in der Investition von Kapital in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Auf diesem Weg soll die Zukunftsfähigkeit von Umwelt und Gesellschaft gefördert werden.
Mit der Definition von Ausschlusskriterien stellen wir sicher, dass wir nur in Unternehmen investieren, die unseren Ansprüchen an Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschenrechten und einer guten Unternehmensführung genügen. Die Ausschlusskriterien haben wir in unserer Nachhaltigkeitsrichtlinie festgehalten. Diese Richtlinie ist im Rahmen der Verwaltung und Neuanlage von Investments zwingend einzuhalten.
Was passiert mit den Versicherungsbeiträgen der Kunden?
Unsere Kunden erwerben durch ihre Beiträge Versicherungsschutz. Ein Teil der Kundengelder wird von uns als Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt angelegt um Kapital für z.B. die Altersversorgung des Kunden aufzubauen.
Um eine attraktive Rendite erreichen zu können, ist eine ausreichende Diversifikation des Anlageportfolios erforderlich.
Was müssen unsere Kunden wissen?
Um Vergleichbarkeit und Transparenz zu schaffen definiert der Gesetzgeber was nachhaltige Investitionen sind und wie darüber zu berichten ist. Die Vorgaben zur Berichterstattung können dabei für die einzelnen Sparten (z.B. Lebensversicherung, Sachversicherung) voneinander abweichen.
Hier finden Sie die Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte in der Kapitalanlage der Öffentlichen Lebensversicherungsanstalt Oldenburg gemäß der „Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (EU) 2019/2088“ (sogenannte Transparenz-Verordnung):
Wir haben ein Nachhaltigkeitszielbild und eine Nachhaltigkeitsstrategie zur Umsetzung des Zielbildes definiert. Diese erfüllen mindestens die gesetzlichen Vorgaben, können aber auch darüber hinaus gehen und strenger ausfallen. Die Öffentlichen Versicherungen Oldenburg sind Teil des VGH-Verbundes. Weiterführende Informationen zu unserem Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit finden Sie in unserem gemeinsamen Nachhaltigkeitsbericht mit den VGH Versicherungen.
Gibt es Unterschiede im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Produkte?
Im Bereich der Lebensversicherung gibt es seitens des Gesetzgebers bereits eine Kategorisierung für nachhaltige Produkte – sogenannte Artikel 8 und 9 Produkte gemäß der Offenlegungsverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088). Die Bezeichnung richtet sich dabei nach der Fundstelle im Gesetz. Oft findet man auch die Bezeichnung „hellgrün“ für Artikel 8 und „dunkelgrün“ Artikel 9 Produkte. Die Nachhaltigkeitskriterien beziehen sich hierbei im Wesentlichen auf die Kapitalanlage.
Artikel 8 Produkte berücksichtigen ökologische und/oder soziale Aspekte. Dies geschieht z.B. über Ausschlusslisten bei der Auswahl der Kapitalanlagen. Die Voraussetzung für ein Artikel 9 Produkt ist strenger und geht über die Anforderungen an ein Artikel 8 Produkt hinaus. Artikel 9 Produkte müssen explizite Nachhaltigkeitsziele verfolgen.
Geht es auch ohne Abkürzungen?
ESG (Environmental, Social, Governance) steht für „Umwelt, Soziales, Unternehmensführung“ und bildet das Spektrum der Nachhaltigkeitsthemen ab. Der VGH-Verbund definiert den Begriff Nachhaltigkeit im Dreiklang der ökologischen, sozialen und ökonomischen Verantwortungsübernahme von Unternehmen.
PAI (Principal Adverse Impact) steht für „nachteilige Auswirkungen der Anlageentscheidungen“, die sich in erheblichem Maße negativ auf Nachhaltigkeit auswirken. Die europäischen Aufsichtsbehörden haben eine Liste der wichtigsten Indikatoren für negative Auswirkungen identifiziert.
Wir sind bestrebt wesentliche nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf ein Minimum zu reduzieren oder möglichst zu vermeiden.