Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg für Landwirte
Spielende Kinder, Passanten oder Handwerker können auf Ihrer Baustelle zu Schaden kommen. Unsere Bauherrenhaftpflicht stellt Sie von diesen Ansprüchen frei. Bei Personenschäden übernimmt sie z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Bauherrenhaftpflicht: unsere Produkte im Überblick
FAQ - die häufigsten Fragen zur Bauherrenhaftpflicht
- Warum ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wichtig?
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Bauherren können immer zur Verantwortung gezogen werden, wenn auf Ihrer Baustelle etwas passiert. Das gilt auch wenn Baufirmen die Bauausführung übernehmen oder Architekten die Planung.
Bauherren- dürfen nur ausreichend qualifizierte Handwerker beschäftigen
- müssen sich persönlich davon überzeugen, dass die Baumaterialien ordnungsgemäß gelagert sind
- müssen die Arbeit der Baufirmen überwachen
- müssen eingreifen, wenn sie Gefahren auf der Baustelle erkennen
Der Geschädigte kann sich immer auch an den Bauherrn halten. Die Bauherrenhaftpflicht kümmert sich um diese Ansprüche.
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- Ich habe ein Betriebshaftpflicht. Reicht die nicht aus?
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Das kommt auf die Bausumme und auf die geplante Nutzung an. Viele Betriebshaftpflichtverträge bieten für kleinere Baumaßnahmen an den Betriebsgebäuden Versicherungsschutz.
Für größere Projekte ist jedoch eine zusätzliche Bauherrenhaftpflicht nötig. Sie zahlen einen Einmalbeitrag und erhalten bis zum Ende der Bauarbeiten Versicherungsschutz, höchstens jedoch für zwei Jahre.
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- Was ist mitversichert?
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Unsere Bauherrenhaftpflicht enthält viele Mehrleistungen, die bei vielen Versicherern zusätzlich Geld kosten:
- Eigenleistungen
- Bauplanung oder Bauleitung durch den Bauherrn
- Senkungen und Erdrutschungen
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h.
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- Welche Ausschlüsse gibt es?
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Die wichtigsten Ausschlüsse sind:
- Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Kfz
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
- Schäden durch Geothermiebohrungen.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.