Sie sind hier:
Startseite
Die Vermögensschadenhaftpflicht
Als Dienstleister, Gewerbetreibender oder Treuhänder haften Sie Dritten gegenüber für Vermögensschäden, die Sie ihnen versehentlich im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit zufügen. Denn trotz aller Sorgfalt können Fehler passieren – Beratungsfehler, Fristversäumnis oder nur ein Rechenfehler – es gibt viele Risiken, die im Schadenfall richtig teuer werden können.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Vermögensschadenhaftpflicht
- Wer braucht eine Vermögensschadenhaftpflicht?
-
-
Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist insbesondere für Berufsgruppen zu empfehlen, die beratende, betreuende, beurkundende, gutachterliche, kaufmännische, vermittelnde, verwaltende oder vollstreckende Tätigkeiten ausüben.
Hierzu gehören z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Anwaltsnotare, freiberufliche Gutachter, (Kfz-)Sachverständige, Unternehmensberater, Immobilien- und Grundstücksmakler, aber auch Heime, Einrichtungen der Wohlfahrtspflege oder gemeinnützige Vereine und Sportvereine.
Für Rechtsanwälte, Steuerberater und Anwaltsnotare ist die Vermögensschadenhaftpflicht sogar gesetzlich vorgeschrieben.
-
- Wer ist versichert?
-
-
Unsere Vermögensschadenhaftpflicht schützt
- Sie als Versicherungsnehmer und ggf. Ihre Vertreter
- Ihre angestellten Mitarbeiter
- Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende
-
- Wie sieht der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes aus?
-
-
Der Versicherungsschutz beginnt mit unserer Antragsannahme zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Da Vermögensschäden in der Regel nicht immer sofort sichtbar werden, gibt es unseren Vorher-Nachher-Schutz:
- Manchmal dauert es, bis ein Fehler zum Tragen kommt. Daher sind wir, wenn Sie es wünschen, auch in diesem Fall für Sie da und übernehmen Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden, Ihnen aber noch nicht bekannt sind.
- Oder es treten Schäden oft erst viele Jahre nach dem Verursachen auf – z. B. in der Rechts- und Steuerberatung. Bei diesen Spätschäden stehen wir Ihnen auch nach Vertragsbeendigung noch zur Seite.
-
- Welche Leistungen umfasst die Versicherung?
-
-
Der Versicherungsschutz umfasst unsere Prüfung der Haftpflichtfrage, d. h., wir wehren unberechtigte Schadenersatzansprüche für Sie ab (Rechtsschutzfunktion), stellen Sie von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen frei und leisten eine Schadenersatzzahlung.
-
- Was sind Vermögensschäden?
-
-
Echte Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder durch einen vorangegangenen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind noch sich aus solchen herleiten. Als Sachen gelten auch insbesondere Geld und geldwerte Zeichen.
-
Das könnte Sie auch interessieren
Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.