• Was ist eine D&O Versicherung?

    D&O Ver­sicherung

    Finan­zielle Sicher­heit für Ent­scheidungs­träger Ihres Unternehmens

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Die D&O Ver­sicherung

Immer häufiger werden Führungs­kräfte, Auf­sichts­räte oder Vor­stände aus Unter­nehmen, Ver­einen, Ver­­bänden oder Stiftungen für ein­getretene be­rufliche Fehl­entwicklungen zur Rechen­schaft ge­zogen. Hin­zu kommt, dass neue Ge­setze die Haftungs­situation er­heblich ver­schärfen. Bei be­ruflichen Fehl­ent­scheidungen gehen die Schäden oft in Millionen­höhe.

Sichern Sie sich mit unserer D&O Ver­sicherung finan­ziell ab – da­mit Ihre private Exis­tenz nicht ge­fährdet wird.

Ihre Vorteile

  • Sie schützen sich als Ent­scheidungs­träger mit unserer D&O Ver­sicherung um­fassend vor Schaden­ersatz­ansprüchen aus dem eigenen Unter­nehmen und Dritter.
  • Ihr Privat­vermögen bleibt bei Schaden­ersatz­forderungen un­berührt – eine D&O Ver­sicherung schützt Ihre be­rufliche und private Exis­tenz.
  • Der Ab­schluss der D&O Ver­sicherung er­folgt über das Unter­nehmen zu­gunsten aller Ent­scheidungs­träger.

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D&O Ver­sicherung: die Produkte im Über­blick

  • D&O Ver­sicherung für Wirtschaftsunternehmen

    für Wirtschafts­unter­nehmen

    D&O Ver­sicherung für Gemeinnützige Einrichtungen

    für ge­mein­nützige
    Ein­rich­tungen

    D&O Ver­sicherung Vertrauensschaden

    Vertrauens­schaden­versicherung
     

FAQ - die häufigsten Fragen zur D&O Ver­sicherung

Wer braucht eine D&O Ver­sicherung?
  • Eine D&O Ver­sicherung kommt in erster Linie für Ent­scheidungs­träger einer GmbH, GmbH & Co. KG und AG sowie von Non-Profit-Organi­sationen wie z. B. Stiftungen und Ver­einen in­frage. Dies können sein:
    • Mit­glieder des Vor­standes oder der Ge­schäfts­führung und des Auf­sichts­rates/Bei­rates – ins­besondere GmbH-Ge­schäfts­führer
    • leitende An­ge­stellte, Proku­risten, General­bevollmächtigte und Compliance-Be­auftragte eines Unter­nehmens
    • Leiter und Vor­stände von Organi­sationen wie Ver­einen, Ver­bänden und Stift­ungen
    Es kann immer nur das ge­samte Leitungs­gremium eines Unter­nehmens (z. B. einer GmbH) ver­sichert werden.
Von wem können Schaden­ersatz­an­sprüche ge­stellt werden?
  • Unsere D&O Ver­sicherung schützt Sie vor Schaden­ersatz­an­sprüchen
    • des eigenen Unter­nehmens: d. h. Schaden­ersatz­ansprüchen, die das Unter­nehmen gegen Sie als Manager geltend macht. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn das Unter­nehmen auf­grund Ihrer falschen Ent­scheidung Ver­mögens­ein­bußen hin­nehmen muss.
    • aus dem Außen­ver­hältnis: d. h. Schaden­ersatz­an­sprüchen Dritter, die z. B. eine Be­hörde gegen Sie geltend macht, weil Sie Steuern oder Sozial­versicherungs­beiträge un­ab­sichtlich falsch oder nicht ab­ge­führt haben.
Wie ist der zeit­liche Um­fang des Ver­sicherungs­schutzes?
  • Der Ver­sicherungs­schutz unserer D&O Ver­sicherung be­steht für Pflicht­verletzungen, welche während der Dauer des Ver­sicherungs­vertrags von Ihnen be­gangen und schrift­lich gegen Sie gel­tend ge­macht werden.
Be­steht eine Rück­wärts­ver­sicherung?
  • Der Ver­sicherungs­schutz unserer D&O Ver­sicherung wird un­be­grenzt für Ihre in der Ver­gangen­heit be­gangenen Pflicht­ver­letzungen ge­währt, von denen Sie oder das Unter­nehmen bis zum Ab­schluss der D&O Ver­sicherung keine Kenntnis hatten.
In welcher Höhe wird der Ab­schluss einer D&O Ver­sicherung em­pfohlen?
  • Es erfolgt eine indivi­duelle Be­ratung und Analyse an­hand der Bilanz und der Kenn­zahlen des Unter­nehmens, in dem Sie als Manager tätig sind.

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Be­triebs­haft­pflicht

Trotz größter Sorg­falt können im be­trieb­lichen All­tag Pannen und Fehler passieren. Da­mit Sie und Ihr Unter­nehmen im Fall der Fälle bestens ab­ge­sichert sind, ist eine Be­triebs­haft­pflicht­ver­sicherung un­ver­zicht­bar.

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Die beschriebenen Produkte werden in Kooperation mit der Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, angeboten.
Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.