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Die Betriebshaftpflichtversicherung der Öffentlichen Oldenburg
Die Betriebshaftpflicht gehört zur Grundausstattung für jede Firma. Sie schützt den Firmeninhaber, die leitenden Angestellten und alle Betriebsangehörigen bei ihrer beruflichen Tätigkeit.
FAQ - die häufigsten Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Warum ist eine Betriebshaftpflichtversicherung wichtig?
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Wer viel arbeitet, kann Fehler, auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden. Hohe Schadenersatzforderungen können Ihre Existenz bedrohen.Die Betriebshaftpflicht ist ein starker Partner an Ihrer Seite. Sie
- prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hat,
- stellt Sie von berechtigten Forderungen frei,
- wehrt unberechtigte oder überhöhte Ansprüche ab und trägt die erforderlichen Kosten.
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- Wonach richtet sich mein Beitrag?
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Je nach Art des Betriebes kann der Beitrag bei Ihnen nach der Umsatzsumme, Lohnsumme oder nach der Anzahl der Beschäftigten berechnet werden. Sie zahlen einen vorläufigen Beitrag. Er wird im Folgejahr nach Eingang der tatsächlichen Daten angepasst (Beitragsregulierung).Beitrag ist für alle Betriebsangehörigen zu zahlen, auch für Leiharbeitnehmer. Ebenso für Betriebsinhaber. Für sie setzen wir jeweils 25.000 EUR Lohnsumme an.Es kann sein, dass Sie einen Mindestbeitrag zahlen, unter den der Beitrag nicht fallen darf, wenn sich ihr Betrieb verkleinert. Dann bleibt der Beitrag gleich, obwohl z. B. die Personenzahl gesunken ist.
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- Welches Risiko ist versichert?
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Wir bieten Versicherungsschutz für den um Antrag und Versicherungsschein beschriebenen Betrieb mit seinen Eigenschaften, Tätigkeiten und Rechtsverhältnissen. Die Deckung besteht für alle Filialen in Deutschland.Wir fragen Sie jährlich, ob neue Risiken hinzugekommen sind. Wenn Sie diese innerhalb eines Monats anzeigen, erhalten Sie hierfür rückwirkend Versicherungsschutz. Wir werden das Risiko dann, Einigung über den Beitrag vorausgesetzt, in den Vertrag aufnehmen.
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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.