Ihre Meinung ist uns wichtig
Die Öffentliche Oldenburg steht für Nähe und Vertrauen. Das gilt natürlich auch, wenn Sie einmal Grund zur Beschwerde haben.
Sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsvertrag, Ihrem Versicherungsschutz oder auch unserer Beratung und Betreuung Fragen, Wünsche, Bedenken oder Beschwerden haben, so können Sie sich an Ihre Vertretung oder an die Direktion wenden.
Wir nehmen konstruktive Kritik ernst, weil sie uns hilft, besser zu werden. Geben Sie uns diese Chance!
Ihr Lob und Ihre Kritik:
Helfen Sie uns, besser zu werden.
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Unabhängige Prüfung
- Gesetzgebung: Ombudsmann
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Diese Möglichkeiten bietet Ihnen die Gesetzgebung:Der Gesetzgeber gibt Ihnen die Möglichkeit, sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle zu wenden. Diese vermittelt bei Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Versicherern.Ombudsmann für VersicherungenVersicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 BerlinOmbudsmann Private Kranken- und PflegeversicherungOmbudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 BerlinSollten Sie mit einer Entscheidung des Ombudsmann nicht einverstanden sein, haben Sie immer noch die Möglichkeit, ein Gericht anzurufen. Darüber hinaus können Sie sich für alle Versicherungszweige an die für uns zuständige Versicherungsaufsicht wenden:Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Friedrichswall 1
30159 Hannover
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- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
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- Europäische Kommission
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