• Frauen und Männer in einer Besprechung

    betrieb­liche Alters­ver­sor­gung für Arbeit­neh­mer

    Was Sie wissen sollten

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Frau im Großraumbüro

Situation

Sie haben als Arbeit­neh­mer einen ge­setz­lichen An­spruch auf Ge­halts­um­wand­lung.

Kundengespräch

Analyse

Ge­mein­sam mit Ihnen be­sprechen wir die Situa­tion und beach­ten die in Ihrer Firma be­stehen­den Rah­men­be­din­gun­gen.

Mann und Frau in einer Besprechung

Lösung

Wir setzen Ihre Vor­stellun­gen für eine Ver­sor­gung lösungs­orien­tiert um.

 

  • Steuer­liche Vor­teile
  • Anerkennung
  • Sicher­heit

Die Entgelt­umwand­lung

Sie möchten wissen, wie eine Entgelt­­um­wand­lung im Rahmen der betrieb­lichen Alters­­versorgung funktioniert?

Im nach­­folgenden Video wird Ihnen dies einfach und ver­­ständlich erklärt.

FAQ - die wichtigsten Fragen im Überblick

Bis zu welcher Höhe können die Beiträge steuer- und sozial­versicherungs­frei investiert werden?
  • Bis zu 4 % der Beitrags­bemessungs­grenze (BBG) West können steuer- und so­zial­ver­siche­rungs­frei investiert werden (im Jahr 2024 = 3.624 EUR).
    Zusätzlich sind weitere 4% der BBG West steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei.
Was passiert mit meinem Vertrag, wenn mein Arbeit­geber insolvent geht?
  • Die auf­gebauten Ansprüche aus be­trieb­licher Zeit sind gegen eine Insolvenz des Arbeit­gebers gesichert.
Kann ich mich später zwischen einer Renten- oder Kapital­zahlung entscheiden?
  • Sie können sich vor Renten­beginn zwischen einer lebens­langen Rente, einer 30 % Kapi­tal­aus­zah­lung und Rest­ver­ren­tung oder einer einmaligen Kapital­aus­zahlung entscheiden.
Muss ich in der Leistungs­phase Beiträge zur Kranken­versicherung entrichten?
  • In der Leistungs­phase ist die Renten­zahlung voll sozial­abgaben­pflichtig. Die Kapital­zahlung ist für 10 Jahre eben­falls bei­trags­pflich­tig.
Habe ich einen Rechts­anspruch auf die betriebliche Alters­versorgung?
  • Jeder sozial­ver­siche­rungs­pflich­tige Arbeit­nehmer hat einen Rechts­anspruch auf betriebliche Alters­versorgung.

Schnelle und einfache Hilfe

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Auf dieser Internetseite finden Sie einen Auszug der Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen.