Verhaltenstipps im Schadenfall

Sturmschaden

Sie haben einen Sturmschaden? Hier fin­den Sie unsere Ver­hal­tens­tipps.

Hier finden Sie Hinweise, wie Sie sich bei einem Sturmschaden verhalten sollten.

Dokumentieren Sie die Schäden

Nach einem Sturmschaden ist es wichtig genau zu dokumentieren, was beschädigt wurde und zwar bevor die Reparaturen in Angriff genommen werden. Dies ist wichtig, damit wir den Schaden nachvollziehen können. Machen Sie hierzu auf jeden Fall aussagekräftige Fotos und ggf. Filme.
Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände nie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung.

Verhindern Sie Folgeschäden

Sorgen Sie dafür, dass dem ersten Schaden nicht weitere folgen. Sollten Sie z.B. ein beschädigtes Dach haben, dann lassen Sie es nicht etwa zu Beweiszwecken uns gegenüber unrepariert. Sind durch den Sturm z.B. Ziegel herunter gefallen, dann kann der nächste Regen verheerende Folgen haben. Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt zu einem Dachdecker-Fachbetrieb auf, schildern möglichst genau die Lage und lassen eine (notfalls provisorische) Reparatur durchführen.

Unverzügliche Schadenmeldung

Melden Sie uns den Schaden unverzüglich. Die Meldung kann per Telefon 0441 2228-111, per Mail an schaden@oevo.de oder über unser Online-Formular erfolgen.

Welche Versicherung zahlt was?

Die Wohngebäudeversicherung ist für Schäden an der Eindeckung, der Dachkonstruktion, Wänden und Böden zuständig.

Die Hausratversicherung ist für die Schäden an Gegenständen, beispielsweise technischen Geräten oder Möbeln durch Wassereintritt zuständig.

Das inter­ak­tive siche­re Haus 

Treten Sie ein und be­­we­­gen sich nach Ihrem Be­­lie­­ben durch das vir­­tuel­­le Haus. Sie kön­­nen alle Räume frei be­­tre­­ten und sich sogar um­schauen.

Wetter­dienste

Die Zeiten sind stür­mischer ge­worden. Plötz­lich und uner­wartet ereig­nen sich "Jahr­hundert-Unwetter" an Or­ten, an denen nie­mand damit ge­rech­net hat.

Immer wissen, was kommt mit den Wetter­diensten der Öffentlichen Oldenburg.  

Ele­mentar­schaden

Diese er­weiterte Deck­ung bietet für einen er­­staunlich niedrigen Bei­trag Ver­­siche­rungs­­schutz für Ihren Haus­­rat und Ihr Wohn­ge­bäu­de z. B. bei Über­­schwemmung (außer Sturm­­flut), Rück­­stau und Schnee­­druck.

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