Treten Sie ein und bewegen sich nach Ihrem Belieben durch das virtuelle Haus. Sie können alle Räume frei betreten und sich sogar umschauen.
Privathaftpflicht-schaden
Sie haben eine andere Person geschädigt? Das sollten Sie jetzt beachten und machen.
Hier finden Sie Informationen darüber, wie sie sich bei einem Privathaftpflichtschaden verhalten sollten.
Als Versicherungsnehmer hat man als Verursacher eines Haftpflichtschadens nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
- Sie dürfen kein Schuldgeständnis abgeben. Unter Umständen könnten Sie dadurch Ihren Versicherungsschutz verlieren.
- Halten Sie den Haftpflichtschaden so gering wie möglich.
- Informieren Sie uns bitte unverzüglich (innerhalb von einer Woche) über den Haftpflichtschaden. Sie haben die Möglichkeit uns den Schaden über unser Schadenservice-Center unter 0441 2228-111, über Ihren Betreuer vor Ort oder über unsere Online-Schadenmeldung zu melden.
- Wenn Sie uns den Schaden telefonisch oder bei Ihrem Betreuer vor Ort melden, halten Sie sich bei der genauen Schadenschilderung am besten an die W-Fragen: Was, wann, wie und wo.
- Leisten Sie keine Zahlungen, bevor Sie nicht unser Einverständnis haben. Wir werden zuerst den Schaden prüfen und dann eine etwaige Regulierung prüfen.
- Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, erheben Sie Widerspruch und benachrichtigen Sie uns. Auch eine Klage oder ein Ermittlungsverfahren gegen Sie sollten Sie uns unverzüglich melden.
Die Zeiten sind stürmischer geworden. Plötzlich und unerwartet ereignen sich "Jahrhundert-Unwetter" an Orten, an denen niemand damit gerechnet hat.
Immer wissen, was kommt mit den Wetterdiensten der Öffentlichen Oldenburg.
Diese erweiterte Deckung bietet für einen erstaunlich niedrigen Beitrag Versicherungsschutz für Ihren Hausrat und Ihr Wohngebäude z. B. bei Überschwemmung (außer Sturmflut), Rückstau und Schneedruck.