Verhaltenstipps im Schadenfall

Brand

Nach dem Feuer kommen die Fragen.

Brände hinterlassen nicht nur jede Menge Chaos, sondern auch viel Fragen: Was passiert zum Beispiel, wenn die Feuerwehr abgerückt ist? Wen muss ich alles informieren? Welche Arbeiten fallen an? Und wer hilft mir?

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Hinweise, Tipps und Telefonnummern wichtiger Ansprechpartner.

Haftungsausschluss: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei eventuell auftretenden Gesundheits- oder Sachschäden, die aufgrund dieser Hinweise entstanden sind, keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.

Der Brand ist gelöscht - was nun?

In der Regel ist ein Feuerwehreinsatz mit dem vollständigen Ablöschen des Brandes beendet. Einzige Ausnahme: Von der Brandstelle geht weiterhin Gefahr aus - in diesen Fällen stellt die Feuerwehr eine Brandwache auf. Das Aufräumen der vom Brand betroffenen Räume sowie die Beseitigung und Entsorgung von Brandschutt sind aber nicht Aufgabe der Feuerwehr. Solche Arbeiten werden von Fachfirmen erledigt. Natürlich können Sie sich auch selbst darum kümmern, wenn Sie bestimmte Regeln beachten.

Wichtig: Bitte klären Sie im Vorfeld, ob die Brandstelle von der Polizei freigegeben worden ist und die Versicherung zugestimmt hat!

Welche Sicherheits- und Verhaltensregeln sind zu beachten?

Sie möchten die vom Brand betroffenen Räume selber sanieren? Dann denken Sie bitte daran, dass bei jeder Verbrennung Schadstoffe freigesetzt werden. Diese befinden sich sowohl im Brandschutt als auch im Brandrauch und dessen Niederschlägen. Um eine Aufnahme der Schadstoffe über Mund, Nase oder Haut zu vermeiden, empfehlen wir folgende Schutzkleidung (im Handel erhältlich):

  • Schutzanzug mit Kapuze aus verstärktem Papiervlies oder Kunststoff
  • Atemschutz aus einer textilen Halbmaske, insbesondere bei staubenden Arbeiten
  • Schutzhandschuhe aus Leder/Textil für Trockenarbeiten
  • Gummihandschuhe für Nassarbeiten

Prinzipiell kann eine Brandstelle betreten werden, sobald sie erkaltet ist (etwa 1 bis 2 Stunden nach den Löscharbeiten). Bevor Sie mit dem Aufräumen anfangen, sollten jedoch alle vom Brand betroffenen Bereiche über mehrere Tage hinweg gut belüftet werden. Bitte beachten Sie, dass sich der Brandschmutz dabei weiter im Gebäude verteilen könnte. Halten Sie deshalb die Türen zu allen nicht verschmutzen Räumen möglichst geschlossen und dichten Sie die Türschlitze ab. Denken Sie bitte auch an eine entsprechende Diebstahlsicherung Ihres Eigentums.

Während des Aufräumens empfiehlt es sich, Gehwege in Wohnbereichen und ganz besonders die Übergangsbereiche zwischen verschmutzten und nicht verschmutzten Räumen mit feuchten Tüchern auszulegen. Verschmutzte Gegenstände müssen gründlich gereinigt werden. Die während dieser verwendete Schutzkleidund ist als Problemabfall zu entsorgen (siehe Abfallentsorgung).

Hinweis: Während der Arbeit in verschmutzten Bereichen sollten Sie nicht essen, nicht trinken und nicht rauchen. Duschen Sie sich und wechseln Sie Ihre Kleidung, bevor Sie Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen.

Bitte denken Sie daran, das Kinder, Kranken und ältere Menschen besonders sensibel auf Schadstoffe reagieren. Sie sollten deshalb die Brandstelle keinesfalls betreten. Gleiches gilt für alle Haustiere (wenn diese vorab dem Brandrausch ausgesetzt waren, ist ein Besuch beim Tierarzt ratsam).

Was ist mit Lebensmitteln?

Offene Lebensmittel, die dem Brand direkt oder indirekt ausgesetzt waren (zum Beispiel in Schränken oder Kühlschränken), sollten nicht mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für Lebensmittel, die in Kunststoff oder Papier verpackt sind. Lebensmittel in noch dicht verschlossenen Verpackungen aus Metall oder Glas können verzehrt werden, sofern sie nicht der Hitzeeinwirkung ausgesetzt waren. Achten Sie aber darauf, dass die Speisen und Getränke beim Entleeren der Verpackung nicht doch noch verunreinigt werden. Im Zweifelsfall gilt: Lebensmittel lieber nicht mehr verwenden und über den Restmüll entsorgen - nicht kompostieren!

Was ist mit Kleidung,Spielzeug und sonstigen Haushaltsgegenständen?

Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände müssen vor dem nächsten Gebrauch gründlich gereinigt werden. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.

Zur Entfernung von lockeren Ruß- und Staubbelägen eignen sich gekapselte Industriestaubsauger. Diese können Sie in der Regel bei ortansässigen Werkzeugsvermietungsfirmen ausleihen (Gelbe Seiten). Für die Nassreinigung von Gegenständen empfiehlt sich eine warme Spülmittellösung. Kinderspielzeug muss besonders sorgfältig gereinigt werden. Holzspielzeug sollte abgeschliffen und gegebenenfalls neu lackiert werden. Spielzeug für Kleinkinder im Zweifelsfall lieber wegwerfen!

Verschmutzte Kleidungsstücke müssen vor dem nächsten Gebrauch separat gewaschen oder Chemisch gereinigt werden. Vorsicht: Reinigungsabwässer enthalten die unterschiedlichsten Schadstoffe und dürfen nur in kleinen Mengen in die Kanalisation gelangen - dies gilt auch für Wischwasser!

Was muss bei der Abfallentsorgung beachtet werden?

Am besten sortieren Sie beim Aufräumen bereits an der Brandstelle nach wiederverwendbaren Materialien, nicht verwertbarem Restmüll (dazu gehören auch alle brandverschmutzten und verrußten Gegenstände) und Sonderabfällen.

Verwertbar sind zum Beispiel Elektrogeräte, Metall (Schrottverwertung), nicht brandverschmutzte Steine, Ziegel und Mauerreste (Bauschuttrecycling).

Beispiele für nicht verwertbaren Restmüll: Arznei- und Lebensmittel, die offen gelagert wurden oder deren Verpackung Brandschäden aufweist, müssen vernichtet werden. Brennbare Bestandteile wie verkohlte Kunststoff- und Holzprodukte, Teppiche, Tapeten und Reinigungsutensilien können in der Regel über den Hausmüll entsorgt werden. Nicht brennbare Bestandteile wie verschmutzte Steine, Tiegel und Mauerwerk müssen zur Deponie gebracht werden. Erkennbare Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Lösungsmittel und Batterien sollten wie üblich - getrennt voneinander - den bekannten Entsorgungswegen zugeführt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb.

Wie läuft es mit der Versicherung?

Nach einem Brandschaden sollten Sie umgehend Kontakt mit uns aufnehmen! Die Öffentliche leistet eine Entschädigung für alle versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion zerstört oder beschädigt wurden. Auch notwendige Aufräumungs- und Schadenminderungskosten werden in der Regel von uns ersetzt. Wenden Sie sich einfach an unser Schaden Service Center oder Ihren persönlichen Ansprechpartner.

Wichtige Telefonnummern im Schadenfall

Feuerwehrnotruf: 112

Polizeinotruf: 110

Feuerwehr Oldenburg (ServiceCenter der Stadt Oldenburg für allgemeine Fragen rund um die Feuerwehr): 0441 235-4444

Abfallwirtschaftsbetrieb Oldenburg (ServiceCenter der Stadt Oldenburg für allgemeine Fragen rund um den Abfallwirtschaftsbetrieb): 0441 235-4444

Schadenservice-Center der Öffentlichen Oldenburg: 0441 2228-111

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